BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 49

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Leider muss man aber auch kritisch anmerken, dass diese Entwicklungen – wie viele andere auch – von Österreich selbst, aber auch von der Europäischen Union ziemlich lange verschlafen worden sind und man erst immer dann reagiert, wenn eigentlich schon alles am Kochen ist. Dann macht man zwar eine Verordnung, ein Gesetz, was ja durchaus begrüßenswert ist – und wir werden dem selbstverständlich auch zustim­men –, aber es ist eben immer ein wenig spät.

Es ist ja nicht nur so, dass diese gefälschten Produkte, wie heute schon gesagt worden ist, aus China über die EU kommen, wo man sich, wie „Der Spiegel“ geschrieben hat, mit erschlichenen Visa Fälscherwerkstätten einrichtet oder diese Produkte in Zollfreilagern umlagert, wie es im Bericht steht, um sie dann in andere Länder weiterzuvertreiben, sondern es gibt diese Werkstätten auch schon hier im Lande. China, Indien, Südamerika arbeiten natürlich mit allen Tricks, um ihre eigenen Lands­leute – unter menschenunwürdigen Bedingungen, nebenbei bemerkt – zu beschäf­tigen, die schon im eigenen Land diese Produkte fälschen. Und da kann man schon von organisierter Kriminalität sprechen, die es natürlich zu bekämpfen gilt.

Es ist zwar schön, dass auch wir im Parlament jetzt hier jährlich einen Bericht von­seiten des Finanzministeriums vorgelegt bekommen, das alleine wird aber natürlich nicht genügen, sondern man wird auch dafür Sorge tragen müssen, dass man das nötige Personal hat, das speziell geschult und ausgebildet ist, damit das Produkt­pirateriegesetz nicht ein zahnloses ist. Denn wir wissen: Die kriminellen Vereinigungen sind uns ohnehin immer drei Schritte voraus, aber wenn man hier nicht für den nötigen Personalstand sorgt, dann werden sie uns hundert Schritte voraus sein.

11.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.37.05

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst zum Bundesgesetz über die Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind, einige Bemerkungen aus Sicht eines Unternehmers und aus wirtschaftspolitischer Sicht machen: Wettbewerbsverzerrungen sind in Österreich leider gang und gäbe, auch für die private Wirtschaft bei öffentlichen Aufträgen. Daher ist es zu begrüßen, das wir hier mit dieser Umsetzung der Transparenzrichtlinie der Europäischen Union doch Klarheit und Übersicht und Einsicht in diverse Vorgänge schaffen.

Natürlich sind diese Richtlinie und dieses Gesetz verbunden damit, dass sie einen erhöhten Verwaltungsaufwand der Unternehmen, die künftig davon betroffen sind, erfordern. Wir können ruhig davon sprechen, dass ein zweiter Buchhaltungskreis notwendig sein wird, wo es privilegierte und nichtprivilegierte Geschäfte gibt. Trotzdem befürworten wir dieses Gesetz im Sinne eines fairen Wettbewerbes.

Positiv ist aus unserer Sicht auch anzumerken, dass die Unternehmen, die in den letzten zwei Geschäftsjahren weniger als 40 Millionen € Umsatz erzielt haben, nicht unter dieses Gesetz fallen. Auch bei den Kreditinstituten haben wir eine Grenze von 800 Millionen Bilanzsumme festgesetzt. Hier sind also auch Regelungen getroffen worden, wodurch die kleineren Betriebe von dieser Rechnungslegung nicht erfasst werden.

Jene Unternehmen aber, die betroffen sind, sind verpflichtet, intern getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse einerseits für alle Geschäftsbereiche im Sinne des § 2 des Gesetzes und andererseits für jeden weiteren Geschäftsbereich zu führen.


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