BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 52

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jetzt schon eine Sonderkommission hinter dieses Gesetz, die das überprüfen wird, was dort geschieht!

Aber kommen wir noch zu einer anderen Debatte, die im Zusammenhang damit steht. Das hat ja Böhler-Uddeholm ausgelöst, und das betrifft auch die Transparenz, wenn nach wie vor der Verdacht auf Insiderhandel im Raum steht. Es wird ja auch in dieser Sache untersucht.

Die Beteiligungsverhältnisse haben wir in dieser Verordnung nach wie vor mit 5 Prozent geregelt. Offensichtlich ist man nicht auf die Idee gekommen, sich rechtzeitig in Europa umzuhören, und meinte, das sei eine europäische Norm. Aber wenn wir von 5 Prozent auf 3 Prozent gehen – also ab 3 Prozent die Besitzverhältnisse öffentlich und transparent zu machen –, dann schaffen wir tatsächlich diese Transparenz und schaffen auch einen besseren Kampf gegen den Insiderhandel.

Es sind ja keine Zwergerln unter denen, die sich auf 3 Prozent verständigt haben: Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien, das kleine Portugal oder unser Nach­bar­land Tschechien, sie alle haben 3 Prozent und mit diesen 3 Prozent eine niedrigere Schwelle. Eine 5-prozentige Schwelle, die angeblich die EU in den Raum stellt, gibt es nicht, meine Damen und Herren!

Das heißt, ich hoffe sehr, dass entsprechend dem Entschließungsantrag, der zwei Minuten oder eine Minute vor zwölf im Nationalrat an den Finanzminister, an die Bundesregierung gefasst wurde, relativ rasch geprüft wird, ob wir nicht im Sinne des Kampfes gegen den Insiderhandel und um mehr Transparenz, was die Beteiligungen betrifft, hier doch von 5 Prozent auf 3 Prozent kommen.

Nur, meine Damen und Herren, eine Verordnungsermächtigung an eine Behörde namens Finanzmarktaufsicht in ihrer derzeitigen Verfassung wird es mit den Stimmen der Grünen nicht geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.47

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


11.48.01

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich breche hier beim Börse­gesetz und beim Bankwesengesetz sicher nicht in Jubelstimmung aus, nur hat sich doch einiges geändert. Wenn man von der Verordnungsermächtigung und von der Finanzmarktaufsicht spricht, dann muss man auch sagen, dass sich auch dort etwas ändern wird müssen, damit es zu solchen Vorfällen, wie es sie gegeben hat, nicht mehr kommt.

Meine Damen und Herren! Alle heutigen Änderungen des Börsegesetzes und des Bankwesengesetzes sind Änderungen aufgrund von EU-Richtlinien. Die vorliegende Änderung aktualisiert das EU-Recht über Informationen, die Aktionären und Anleihe­inhabern regelmäßig zu übermitteln sind, und fasst die Regelungen über Beteiligungs­änderungsmeldungen neu. Weiters sieht sie umfassende Regelungen über Sprachen­regime, Informationen von Emittenten mit Sitz in einem Drittstaat sowie Behörden­kompetenzen vor.

Hauptunterschied der neuen zur bisherigen Rechtslage sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist, dass von den Informations- und Veröffentlichungs­pflichten der Richtlinie nunmehr alle Emittenten an einem geregelten Markt gleich­mäßig betroffen sind und daher eine weitgehende Angleichung der Transparenz­anforderungen für Emittenten im amtlichen Handel und im geregelten Freiverkehr erfolgt.

 


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