BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 94

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vorherige Absprache in der Bundeshauptstadt eine Schule und ein Heim besucht und natürlich jetzt gerechterweise ein Schulerhaltungsbeitrag vorgeschrieben wird, der sehr hoch ist, und das stellt natürlich die kleine Gemeinde vor große Probleme.

Dieser Fall zeigt, dass das System, so wie wir es jetzt haben, sicher viele Härten in sich birgt und daher eine Reform diesbezüglich dringend notwendig ist.

Aber bei dem vorliegenden Bericht ist mir etwas ganz anderes besonders ins Auge gestochen, und zwar scheint dort in einem Punkt die Diskriminierung aufgrund des Alters auf.

Ich bringe dazu ein Beispiel: Eine 57-jährige Frau wurde von einem fixen Arbeitsplatz in eine Art „Personalentwicklungs-Einsatzpool“ versetzt. Begründet wurde das mit dem Argument, dass in der Zentrale Arbeiter abgebaut würden und die Wahl auf sie gefallen sei, weil sie eben die Älteste sei, und außerdem wären noch drei weitere drange­kommen. Dieser Fall scheint mir besonders symptomatisch zu sein. Viele werden heute in unserer Gesellschaft wegen Hautfarbe, Religion, Herkunft, Partnerschaft und vielem anderem mehr diskriminiert. Diese Liste ist längst zu erweitern: Es kommt hier auch das Alter dazu.

Die Altersdiskriminierung geht eigentlich durch alle gesellschaftlichen Bereiche, durch Arbeitsmarkt, Finanzen, Wohnen, Ehrenamt, politische Vertretungen und vieles andere mehr. Die Einschränkung der Mobilität durch Reglementierung oder fehlende Angebote im Verkehrsbereich zulasten der älteren Menschen ist ein besonderes Problem. Als weitere Frage stellt sich, ob es legitim ist, dass die Erfahrung und das Wissen der älteren Leute vergeudet wird. Dabei werden der älteren Generation oft Gerechtigkeit, Menschlichkeit oder Lebensfreude genommen. Jede Diskriminierung wird auch von physischer und psychischer Gewalt begleitet.

Der Salzburger Landtag hat sich bereits vor zirka eineinhalb Jahren mit diesem Thema befasst und hat auch diesbezüglich einen Antrag einstimmig beschlossen, jeder Art von Diskriminierung, soweit dies das Land oder die Landesgesetzgebung betrifft, entgegenzuwirken. Bei der letzten Sitzung des Landesseniorenbeirates am Dienstag dieser Woche ist dieses Thema ebenfalls angesprochen worden. Helfen wir also gemeinsam mit, diese Altersdiskriminierungen bereits im Keim zu ersticken!

Ich möchte mit einem Zitat Goethes schließen: „Der Alte verliert eines der größten Menschenrechte: Er wird nicht mehr von seinesgleichen beurteilt.“

Ich danke den Damen und Herren Volksanwälten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft für diesen Bericht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.42


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.42.17

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Volks­anwalt! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich kann auch nur sagen: Wir sind zutiefst beeindruckt vom vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft. Ich glaube, einige Vorredner haben bereits Bezug genommen auf jenen Bereich, der sich mit der Verteidigung der Grundrechte auseinandersetzt. Ich muss jetzt irgendwie diesen Ball aufnehmen; Kollege Kampl hat es ja für notwendig erachtet, hier den Ortstafelbereich hereinzuklauben.

Kollege Kampl! Ich bitte dich wirklich, diesen Teil des Berichtes der Volksanwaltschaft einmal ganz genau zu lesen. Denn was steht da drin? – Hier geht es darum, dass die


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