BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 108

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hältnisse bestanden haben, ist dem Bundesministerium für Finanzen offiziell nicht bekannt. (Ruf bei den Grünen: „Offiziell“! – Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich komme zur Frage 40:

Diese ist keine Frage des Vollzugs des Glücksspielgesetzes, sondern eine Frage der unternehmerischen Gestaltung eines einzelnen privaten Unternehmens. Würden dem Bundesministerium für Finanzen oder einer nachgeordneten Dienststelle diesbezüg­liche Details bekannt sein, so würden sie dem Abgabengeheimnis unterliegen und wären ebenfalls hier nicht zu nennen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.35


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein, in der gemäß § 61 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Kerschbaum das Wort.

 


15.36.17

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In Niederösterreich ist das kleine Glücksspiel seit Herbst 2005 erlaubt, und schon vor Herbst 2005 gab es darüber heiße Diskussionen und immer wieder Probleme auch im Bereich von Anzeigen gegen alle möglichen Personen, die sich kritisch mit diesem Glücksspiel auseinandergesetzt haben. Angefangen hat das Ganze schon mit der damaligen Landesrätin Kranzl, die sich kritisch geäußert hat, die dann im Landtag selbst auch von den SPÖ-Kolleginnen und -Kollegen ziemlich im Stich gelassen wurde und inzwischen einen Karrieresprung in den Bund gemacht hat – und ich denke, sie wird froh darüber sein. (Ruf: Aber nicht deswegen!) – Na ja, es könnte auch deswegen sein, dass sie froh ist. – Es gibt immer wieder Anzeigen gegen Personen, die sich gegen dieses kleine Glücksspiel aussprechen, die kritische Anmerkungen machen. Es gab eine ORF-Berichterstattung, und auch da war es schwer, Menschen zu finden, die sich zu diesem Thema überhaupt äußern wollten, einfach weil sie Angst hatten, angezeigt zu werden.

Was die Frage laufendes Verfahren betrifft – es ist zuerst eingeworfen worden, es handelt sich um ein laufendes Verfahren und deshalb dürfen wir im Bundesrat nicht darüber sprechen –: Ich habe ein bisschen den Eindruck, es gibt da dauernd laufende Verfahren und man dürfte über dieses Thema nie sprechen! Also, irgendwann einmal muss man es wohl machen, und ich habe schon den Eindruck – ich bin mir eigentlich sehr sicher –, dass es eine sehr vielschichtige politische Dimension hat. Es sind schon sehr viele Themen angesprochen worden. Auf der einen Seite ist es die Frage: Monopol, oder machen das Private? Auf der anderen Seite geht es um den Spieler­schutz. Das ist sehr wohl eine politische Frage, denn wer kommt denn dafür auf, wenn jemand spielsüchtig ist, wer muss die Kosten für dessen „Heilung“ – unter Anführungs­zeichen – bezahlen? Das macht ja nicht derjenige, der die Spielsucht verursacht hat, sondern das macht im Prinzip der Staat.

Und es ist auch jener Punkt in Ihrer Anfragebeantwortung, der das Verursachen von Kosten und die Einnahmen betrifft, auf den ich im Folgenden kurz eingehen möchte: Sie sagen immer wieder, das kleine Glücksspiel zu beurteilen, ob das jetzt kleines Glücksspiel ist oder nicht, das ist mehr oder weniger Landessache, und zu überprüfen, ob das jetzt kleines Glücksspiel ist oder nicht, das ist Sache der Länder. Ich verstehe das nicht ganz, denn es sind ja dann Einnahmen, die dem Finanzministerium mehr oder weniger abhanden kommen. Wenn jemand unter dem Deckmäntelchen „kleines


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