BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 111

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Bundesrates Mag. Himmer.) Ich bin schon über 18, aber es gibt Menschen, die jünger sind.

Es geht darum, dass es gleiche Voraussetzungen gibt. Ich finde das einfach unfair gegenüber dem konzessionierten Glücksspiel. Das ist einfach unfair, denn wenn nicht überprüft werden muss, dann wird eine gewisse Klientel natürlich eher das Spiel an den Automaten in Betracht ziehen, als in ein Casino zu gehen. Das ist unfair, und im Übrigen wird damit einiges nicht finanziert, was auch vom kleinen Glücksspiel finanziert werden muss. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Der Monopolist ist nicht unterprivilegiert.

Wir reden jetzt nicht davon, ob Monopol oder nicht Monopol. Ich habe gesagt, das Monopol in dem Sinn gibt es ja eigentlich nicht mehr, weil schon viele andere Arten von Glücksspiel angeboten werden. Es geht mir nur darum, dass ich nicht einsehe, warum ein Monopolist unbedingt Dinge einzuhalten hat, die ein Anbieter von Automaten­glücksspiel nicht einzuhalten hat. Wie kann es sein, dass dieses Automatenglücksspiel derart missachtet wird? – Das war’s. (Beifall bei den Grünen.)

15.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.49.03

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist zweifellos richtig, dass sich auch diese Kammer des Parlaments mit einer gesellschaftlichen Frage – und das ist die Verbreitung des Glücksspiels – auseinandersetzt. Es ist ein untaugliches Instrument, um das gleich hinzuzufügen, für Weltverschwörungstheorien, und es ist ein untaugliches Instrument für Verdächtigungen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Es geht im Kern um eine nicht besonders sympathische menschliche Neigung: das Schicksal herauszufordern, etwas zu erzwingen und – wenn es nicht eintritt – es immer wieder erzwingen zu wollen. Das ist das Grundprinzip des traditionellen Glücksspiels, das mit relativ hohen Zugangsschranken versehen ist; das ist der Grundsatz des Glücksspiels der kleinen Leute, vom Zahlenlotto angefangen, wo es eben auch um kleine Beträge, aber angesichts der großen Zahl der teilnehmenden Personen auch um eine große, wenn auch unwahrscheinliche Gewinnchance geht. Das alles ist schon bei Nestroy literarisch aufgearbeitet und hat ganz offensichtlich eine große Verbreitung auch schon vor 150 Jahren gehabt.

Es hat immer Versuche gegeben, die Regulierung dieses Bereiches, das Monopol dieses Bereiches zu unterlaufen – selbstverständlich! Sie sind gescheitert oder haben sich über relativ lange Zeit erhalten, und sie haben natürlich in einer völlig anderen gesellschaftlich-technologischen Situation andere Dimensionen angenommen.

Niemand fragt den, der zu Hause seinen Computer aufdreht und sich an einem Internet-Spiel beteiligt, nach seinem Ausweis. Es gibt keine Möglichkeit – natürlich nicht! –, es gibt keine realistische Möglichkeit, mit mobilen Trupps – sei es der Polizei, sei es des Finanzministeriums – zu kontrollieren, ob sich an solchen Spielen nur Menschen beteiligen, die die Altersgrenze erreicht haben, ob die Spielbedingungen fair sind, ob die Einsätze zu hoch sind, ob die Gewinnchancen angemessen sind.

Es hat aus gutem Grund keine bundesgesetzliche Regelung für das kleine Glücksspiel gegeben, trotzdem ein großer Druck entstanden ist, sondern es hat hier gewisser­maßen eine Öffnungsklausel gegeben. Es ist dann möglich, wenn die Länder innerhalb gesetzter Rahmenbedingungen, wo es vor allem um die Beträge geht, landes­gesetz­liche Regelungen erlassen und natürlich auch auf deren Einhaltung achten. Ich


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