BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 24

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Bundesminister für Inneres Günther Platter: Hier ist es so, dass wir im Jahr 2005 22 461 Asylanträge hatten, und eben durch dieses Fremdenrechtspaket 2005, in dem es doch Verschärfungen gibt, haben wir einen Rückgang von 40,6 Prozent. Das be­deutet, dass wir nur mehr 13 349 Asylanträge gehabt haben. Trotzdem sind wir im Ranking noch an vierter Stelle innerhalb der Europäischen Union. Darum dränge ich immer wieder darauf, dass hier eine Lastenverteilung gemacht wird.

Wir haben von Jänner bis Mai 2007 ebenfalls eine Reduktion von 10,9 Prozent, was die Asylanträge betrifft. Die positive Tendenz geht hier also weiter.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Franz Breiner gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Herr Minister! Bei Durchrechnung der abgearbeiteten Fälle heuer – 3 000 bis jetzt haben Sie gesagt, das gibt 6 000 im Jahr, 36 000 stehen an – ergibt das sechs Jahre, bis diese Fälle aufgearbeitet sind. Diese Menschen sind bei uns und dürfen – mit einer Ausnahme – keiner Beschäftigung nachgehen. Die Ausnahme ist Prostitution.

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für diese Menschen, die fünf bis sechs Jahre auf das Ende ihres Asylverfahrens warten müssen, im Bereich Beschäftigung eine Möglichkeit zu finden, dieser nachzugehen?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Erster Punkt ist: Die werden nicht fünf bis sechs Jahre warten müssen, denn die Verfahren werden wesentlich schneller abgewickelt werden. Also ich möchte diese Äußerung von Ihnen zurückweisen, denn wir sind ja sehr daran interessiert, dass der Rucksack an Verfahren schneller abgebaut wird, dass also Asylanträge wesentlich schneller abgewickelt werden. Unser Ziel ist es, dass sie innerhalb eines Jahres abgewickelt werden, damit die Menschen letztlich auch Rechtssicherheit haben, ob sie in Österreich bleiben können oder ob sie nicht in Österreich bleiben können.

Der zweite Punkt betrifft die Beschäftigungsmöglichkeit. Wenn Sie sich einen inter­nationalen Vergleich anschauen, haben wir ohnehin sehr großzügige Regelungen. Es ist so, dass nach dem dritten Monat die Möglichkeit besteht, einer Beschäftigung im Bereich Erntehelfer und Saisoniers nachzugehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit – und ich würde auch sehr raten, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird –, dass in Gemeinden, Städten, auch am Land, gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern durchgeführt werden können. Ich glaube, wenn sie eine Tätigkeit haben, so ist letztlich auch eine bestimmte Zufriedenheit gegeben.

Das sind also die Regelungen, die wir in Österreich haben, und ich finde diese Regelungen sehr gut.

Warum jetzt keine gänzliche Beschäftigung? – Sie müssen sich eines vorstellen: Wenn man jetzt nach drei Monaten einem Asylwerber die Möglichkeit gibt, dass er irgendwo in einem Unternehmen beschäftigt wird, und dann in sechs Monaten oder acht Monaten ist auch die Entscheidung der zweiten Instanz da und diese Entscheidung ist negativ, so ist das der völlig falsche Weg. Der richtige Weg ist, dass wir hier Möglichkeiten schaffen, im Bereich Saisoniers Tätigkeiten durchzuführen. Und dann, wenn ein Bescheid negativ ist, müssen wir natürlich danach trachten, dass diese Menschen so rasch wie möglich wieder in ihren Heimatstaat zurückkehren.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

 


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