BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 172

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Semmeln verwechselt. Aber es ist auf jeden Fall so, dass man fragt: Wie wäre es, wenn wir gerade so in Schwung sind und die Gebühren um 10 Prozent erhöht haben, wenn wir noch 50 Millionen von der öffentlichen Hand bekämen, halt nicht direkt von den Sehern über die Gebührenerhöhung, sondern indirekt über die Steuern? – Erklä­ren Sie mir bitte, Herr Schennach, ob das dann irgendwelche anderen Menschen zah­len oder wieder diejenigen, die die Gebühren zahlen! – Und einfach, weil man so in Schwung ist, möchte man das auch noch dazunehmen.

Bravo, Wirtschaftskompetenz von all jenen, die hier am Wort waren! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Es sprach der Herr Generaldirektor!)

9.27


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Marek. Ich erteile es ihr.

 


9.28.07

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Ma­rek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich bemühen, die Aufmerk­samkeit wieder zum Thema dieses Tagesordnungspunktes zurückzuführen (Beifall bei Bundesräten der ÖVP), möchte aber einen Punkt ansprechen, bevor ich auf die Aus­führungen des Herrn Bundesrates Breiner kurz eingehe: Ich glaube, dass es wichtig ist, festzuhalten, dass diese Novelle ein wichtiger weiterer Beitrag für die Flexicurity ist und auch vonseiten der Europäischen Kommission als eines der Best-Practice-Beispiele im Sinne von Flexicurity im Rahmen der Diskussion um den Lissabon-Prozess sehr lo­bend erwähnt wird.

Es ist wirklich eines der Erfolgsmodelle, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, weil es der Tatsache Rechnung trägt, dass sich die Erwerbsbiographien der Menschen verändern und der Wechsel zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbstätig­keit immer häufiger stattfindet. Das war früher nicht der Fall. Es wird auch die Verweil­dauer bei den einzelnen Unternehmen kürzer. Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer sind früher überhaupt nicht in den Genuss einer Abfertigung gekommen. Heute ist das anders mit dem System der Abfertigung-neu, und die Einbeziehung der Selbständigen und der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist ein wichtiger nächster Schritt.

Nur ganz kurz: Herr Bundesrat Breiner, Sie haben kritisch angesprochen, dass bei
der Auszahlung der Selbständigen-Vorsorge ein Mindestzeitraum von zwei Jahren nach der Ruhendstellung der Gewerbeausübung Voraussetzung ist. Wir haben hier zwei Aspekte. Natürlich ist das auch ein Thema, und ich glaube, es ist gut, wenn wir das in Richtung nachhaltigem Aufbau einer Zukunftsvorsorge sehen. Ich würde das gar nicht so kritisch sehen, wie Sie das gesagt haben. Es ist aber ganz klar, dass wir uns auch überlegen müssen, wie wir verhindern können, dass hier vielleicht potenzieller Missbrauch betrieben wird, weil dieser auch Tatsache ist.

Wir haben mit diesem Mindestzeitraum der Ruhendstellung der Gewerbeausübung von zwei Jahren versucht zu verhindern, dass die Berufsausübung nur für die steuerbe­günstigte Auszahlung der Selbständigenvorsorge missbräuchlich kurzfristig unterbro­chen wird und nach der Auszahlung gleich wieder aufgenommen wird. Ich glaube, dass wir mit diesen zwei Jahren eine vernünftige Lösung gefunden haben, weil es natürlich nicht im Sinne des Gesamtsystems wäre, wenn es darum geht, entsprechend Kapital aufzubauen, wenn das so unterlaufen würde. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

9.30


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

 


Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Schennach, bitte.

 


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