BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 184

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Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. De­zember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

10.12.2331. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (206 d.B. und 325 d.B. sowie 7818/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Boden. Ich bitte um den Bericht.

 


10.12.40

Berichterstatter Karl Boden: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesmi­nisterin! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand dazu das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Dann gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.13.4332. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (65 d.B. und 399 d.B. sowie 7805/BR d.B. und 7869/BR d.B.)

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz ge­ändert werden (400 d.B. sowie 7870/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zu den Punkten 32 und 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


Berichterstatter zu den Punkten 32 und 33 ist Herr Bundesrat Giefing. Ich bitte um die Berichte.

 


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