BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 222

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Chance, und stimmen der Änderung des Schulorganisationsgesetzes zur Einführung von neuen Modellversuchen in der Sekundarstufe 1 zu!

Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist zwei­felsohne die sprachliche Frühförderung. Die vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung legt fest, dass Kinder mit mangelhaften Deutschkenntnissen so weit gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Volksschulklasse Deutsch hinreichend beherrschen, um
dem Unterricht folgen zu können. Es besteht auch die Verpflichtung für die Eltern, da­nach zu trachten. Wesentlich ist dabei das Erstellen einheitlicher Sprachstandards als Grundlage dafür, dass alle Kinder beim Eintritt in die Volksschule sprachfit sind. Das Gesetz enthält auch die verbindliche Festlegung einer Evaluierung der frühen Sprach­förderung mit Ende 2008, bei der entschieden wird, ob und welche weiteren Maßnah­men zu setzen sind.

Der Einstieg in die vorschulische Bildung bedeutet, dass der Kindergarten immer mehr auch zu einem „Bildungsgarten“ wird. Es muss gelingen, alle Kinder, die es benötigen, sprachlich zu fördern, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder ihrer Mutterspra­che. Um das zu gewährleisten, wurden auch die finanziellen Mittel von gegenwärtig 500 000 € auf 5 Millionen € aufgestockt. Ich denke, das ist, zumindest von der finan­ziellen Seite her betrachtet, ein Quantensprung gegenüber der Vergangenheit.

Durch die neue Regelung bei den Wiederholungsprüfungen kann auch – und da bin ich nicht ganz der Meinung des Kollegen – ein gemeinsamer Urlaub mit den eigenen Kin­dern intensiver genossen werden. Bei berufsbildenden mittleren Schulen wird für die Abschlussklasse die Schulnachricht wieder eingeführt, damit die Schüler im Rahmen ihrer Berufs- und Schulwahl einen weiteren Leistungsnachweis über das laufende Schuljahr vorweisen können; dies ist meiner Meinung nach eine Notwendigkeit.

Die schulautonomen Tage – sie wurden bereits angesprochen, insgesamt gibt es ja fünf davon – können jetzt von den jeweiligen Schulstandorten, von den jeweiligen Schulforen autonom festgelegt und konsumiert werden. Dadurch kommt es natürlich bei Familien, die Kinder in verschiedenen Schulen haben, teilweise zu Schwierigkeiten und Problemen, weil man einen eventuellen Kurzurlaub, der auch der Wirtschaft dien­lich ist, nicht gemeinsam konsumieren kann.

Im Pflichtschulbereich und in der AHS mit Unterricht an fünf Tagen werden daher nach der neuen Regelung zwei schulautonome Tage innerhalb eines Bundeslandes zentral von der Schulbehörde erster Instanz festgelegt und für schulfrei erklärt, was ich mit vie­len meiner Kollegen befürworte. Es wäre ergänzend dazu aber auch wünschenswert, dass diese Regelungen bereits im kommenden Schuljahr für die berufsbildenden mitt­leren und höheren Schulen und für die ORGs ebenfalls Gültigkeit hätten.

Kolleginnen und Kollegen, die vorgenannten Änderungen halte ich im Sinne einer mo­dernen Schulentwicklung für sinnvoll und notwendig. Ich möchte verlauten, dass wir daher dieser Gesetzesänderung sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.44


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


12.44.57

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Etwas freut mich ja an dem, was meine Vorredner schon gesagt haben: dass eine langjährige Forderung der FPÖ von Ihnen jetzt übernommen worden ist. Vor zehn Jahren hat ...


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