BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 291

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Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

16.55.5963. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novel­le 2008) (271 d.B. und 403 d.B. sowie 7868/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 63. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung wird wieder vom Vorsitzenden des Ausschusses übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


16.56.17

Berichterstatter Karl Boden: Der Bericht des Umweltausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, liegt schriftlich vor. Ich komme da­her zum Antrag.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Zu Wort ge­meldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


16.56.53

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle soll die Klassifizierung der Altlastenbeiträge mit der Deponieverordnung 2008 und dem dort neu gefassten Stand der Deponietechnik in Einklang bringen. Außerdem werden not­wendige Rechtsanpassungen vorgenommen.

Die insgesamt kostenneutrale Novelle bringt Verwaltungsvereinfachungen wie bei der Abfallentsorgung. Hier werden unter anderem Gesetzespassagen, die mit der Deponie­verordnung wortgenau im Einklang standen, aus dem Gesetz entfernt. Weiters werden beitragspflichtige Tatbestände vereinfacht und zusammengefasst. All das bedeutet für die Gemeinden sowie für die Abfallwirtschaftsverbände eine Verbesserung.

Erfreulich ist außerdem, dass im Gesetz nun klar geregelt ist, dass Rekultivierungs­maßnahmen oder temporäre Oberflächenabdeckungen, sofern sie im Einklang mit der Deponieverordnung stehen, auch weiterhin beitragsfrei sind.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bis Ende 2006 wurden in Österreich 50 000 Alt­standorte und Altablagerungen registriert. In den nächsten Jahren werden sicher noch einige Standorte dazukommen. Einige wurden schon entsorgt und saniert, aber einiges ist noch zu tun. Altlasten können wir nicht wegdiskutieren, da ist Handeln angesagt. Die Bundesregierung tut das; über das Tempo könnte man noch reden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns aber auch überlegen, wie wir künftig mit unserem Müll umgehen. In Europa werden jährlich zwei Milliarden Tonnen Abfall erzeugt, und in diese Menge ist der landwirtschaftliche Müll noch gar nicht eingerech­net. Das bedeutet 3,5 Tonnen Abfall pro Kopf im Jahr! Diese Mengen sind beunruhi­gend.

 


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