BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 85

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Im Burgenland gibt es flächendeckend seit zirka 20 Jahren bereits eine einheitliche Sammlung über den Müllverband beziehungsweise über den Umweltdienst Burgen­land, und so ist es in den vergangenen zwei Jahrzehnten dazu gekommen, dass in den 171 Gemeinden des Landes in Summe 175 Problemstoffsammelstellen zur Verfügung stehen.

Die Finanzierung erfolgt jetzt über den Müllbehandlungsbeitrag und soll zukünftig, wie es auch die AWG-Novelle Batterien vorsieht, über die Systeme erfolgen. Daher ist sei­tens des Bundesministers auf einen fairen Wettbewerb der Sammel- und Verwertungs­systeme besonders Bedacht zu nehmen.

Das übermächtige ARA-System, das, wie wir wissen, nicht für die Sammlung von Bat­terien zuständig ist, sondern für die Sammlung von Verpackungen, Papier, Kunststoff, Metallverpackungen, steht schon seit Jahren unter Beschuss, vor allem durch die Bun­deswettbewerbsbehörde. Die ARA hat ja bekanntlich auch ein Monopol bei Haushalts­verpackungen.

Es ist daher das Mindeste, wie ich meine und wie das auch die AWG-Novelle Batterien vorsieht, dass Errichtung und Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen einer Genehmigung des Umweltministers bedürfen und dass das Funktionieren dieses Sys­tems auch regelmäßig evaluiert wird.

Weiteres Ziel kann es aber nur sein, dass wir auch im Sinne der Konsumenten zukünf­tig zu einem fairen Wettbewerb kommen, bei dem „Platzhirsche“ keinen Platz mehr haben, und dass die Sammelsysteme – in Summe gesehen auch die Systeme für die Sammlung von Batterien – kostengünstiger, transparenter, einfach überschaubarer werden.

Daher bin ich der Meinung, dass die vorliegende Novelle ein Fortschritt in der einheimi­schen Umweltpolitik ist, und ich gebe der AWG-Novelle Batterien aufgrund der von mir angeführten Gründe meine Zustimmung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

13.17


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

13.18.057. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend eine Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlich­keitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (444 d.B. und 476 d.B. sowie 7908/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Ich bitte um den Bericht.

 


13.18.29

Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Be-


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