BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 118

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Die zweite Sache ist nur: Ich möchte es trotzdem noch einmal wissen. – Vielleicht bin ich so begriffsstützig. Sie können gerne nach Hause gehen und sagen, der Schnider ist sehr begriffsstützig (Zwischenruf des Bundesrates Schimböck), aber dann müssen Sie auch Herrn Professor Mayer als begriffsstützig betrachten, denn dieser schreibt in seinem Buch eindeutig und klar: Es muss darum gehen – und das ist in dem Gesetz nicht mehr festgehalten! –, dass für diese Gruppe der Konventionsflüchtlinge dieser Studienbeitrag verpflichtend zu erlassen ist.

Wo steht das drin? – Im alten Gesetz steht: Es ist insbesondere zu erlassen – und dann stehen die vier aufgezählt. Denn das mit dem Rektor steht schon im nächsten Artikel, aber nicht mehr in dem, in dem es um das Erlassen der Studienbeiträge geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.02


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


16.02.35

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Frau Prä­sidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen ein paar Anmerkungen und Richtigstellungen, von denen ich hoffe, dass zumindest diese außer Streit stehen.

Zunächst einmal: Wir diskutieren hier über die Abschaffung von Studienbeiträgen und nicht von Studiengebühren. Sonst hätte es im Laufe der Zeit auch Valorisierungen gegeben.

Zweitens: Es ist in der Debatte – gestatten Sie mir, das zu sagen – manchmal die Diskussion über Gesetzesbeschlüsse und die Diskussion über Entschließungsanträge, die es gegeben hat, durcheinandergebracht worden. Im heute zu bestätigenden Ge­setz sind verschiedene Passagen enthalten, die in der Tat den Gesetzgeber dazu auffordern, finanzielle Ersatzleistungen zu leisten. Auf der anderen Seite hat es Entschließungsanträge – oder einen Entschließungsantrag – gegeben, in dem unter anderem eine Aufstockung etwa des Fachhochschulbudgets festgehalten wurde. Das war ein Entschließungsantrag, das steht meines Wissens nicht im Gesetz, weil wir hier ja von einem Universitätsgesetz und nicht vom Fachhochschulgesetz reden.

Zweite Information: Wir haben an sich mit der Fachhochschulkonferenz vereinbart, dass ab dem Studienjahr 2009/2010 die Studienplatzfinanzierung im Schnitt um 13,7 Prozent angehoben wird. Das ist seit Einführung der Fachhochschulen im Jahre 1993/1994 erstmalig der Fall. Es hat in dieser ganzen Zeit keine Anhebung der Studienplatzfinanzierung gegeben, also nicht erst seit 2000.

Im Übrigen wäre noch Folgendes festzuhalten – das ist vielleicht auch nicht ganz uninteressant –: Wir sind ja im Nationalrat einer Meinung darüber gewesen – das wurde auch durch einen Entschließungsantrag im, glaube ich, November vergangenen Jahres einstimmig dokumentiert und zum Ausdruck gebracht –, dass wir das gemein­same Ziel haben, dass im Jahr 2020 der Anteil des Budgets für den tertiären Bereich 2 Prozent am BIP haben soll. Da sind wir uns einig. Die Frage ist nur: Was sind die strukturell klugen und zielführenden Maßnahmen, die da hinführen?

Ich sage ganz offen: Vieles von dem, was heute beschlossen oder bestätigt werden soll, hat sogar – da muss ich fast sagen: zynischerweise – das Potenzial beziehungs­weise den Inhalt, dieses 2-Prozent-Ziel zu erreichen. Es ist aber meines Erachtens strukturell der falsche Weg, wenn wir etwa darüber nachdenken, die Zahl der Studien­plätze für Medizin dramatisch zu erhöhen.

 


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