zur Aufnahme von Verhandlungen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 GO-BR, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 3)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B‑VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrats
Jürgen WEISS
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 10. Oktober 2008
GZ: BMeiA-AT.8.33.02/0011-1.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 30. September 2008 (Pkt. 13 des Beschl.-Prot. Nr. 65) der Herr Bundespräsident am 6. Oktober 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen anlässlich des Abkommens zur Gründung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest möglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-DE.3.19.11/0007-III.6/2008
Abkommen zur Gründung einer Internationalen
Agentur für Erneuerbare Energie (IRENA);
Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Die geplante Gründung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energie (IRENA) beruht auf einer Initiative der Bundesrepublik Deutschland, die seit längerem verfolgt
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite