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775. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

Donnerstag, 3. September 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

775. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 3. September 2009

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 3. September 2009: 13.01 – 14.14 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internatio­nalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG)

*****

Inhalt

Bundesrat

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens der ehemaligen Präsidentin des Bundesrates Sissy Roth-Halvax .............................................................................................................................. 7

Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend Neunominierung eines österreichischen Mitgliedes in den Ausschuss der Regionen gemäß Arti­kel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz         ................................................................................................................................. 8

Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend Information über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines österreichischen Mitgliedes im Wirt­schafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungs­gesetz .......................................................................................... 9


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 2

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. Novem­ber 1995 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll, BGBl. III Nr. 1/1997 in der Fassung BGBl. III Nr. 181/2006 ................................................................................................................... 10

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2004 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 142/2004 ................................................................................... 11

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem König-
reich der Niederlande zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 1. September 1970 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 191/1971 in der Fassung BGBI. Nr. 18/1991 und BGBl. III Nr. 14/2003 ..................................................................................................................... 11

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit Japan zum Ab­schluss eines Protokolls zur Abänderung des am 20. Dezember 1961 unterzeich­neten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 127/1963 ....................................................... 12

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Volksrepublik China zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 10. April 1991 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. Nr. 679/1992 ............................................................................... 12

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit Kanada zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen, BGBl. Nr. 77/1981 in der Fassung BGBl. III Nr. 2/2001 ..................................................................................... ..... 13

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Republik Indien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. November 1999 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 231/2001 ..................................................................................................... 13

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 486/1987 in der Fassung BGBl. III Nr. 68/2002 ........................................................ 14

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Mai 1975 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 431/1976                     14

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit Australien
zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Juli 1986 unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 480/1988 ........................................................................... 15

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 3

Türkei zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. März 2008 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen ............................................................................................... 15


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 4

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem König-
reich Saudi Arabien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 19. März 2006 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. III Nr. 62/2007 ........ 16

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung von Malaysia zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 20. Sep­tember 1989 unterzeichneten Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen, BGBl. Nr. 664/990 ..................................................................................................................... 16

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik San Marino zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Novem­ber 2004 unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBI. III Nr. 208/2005 .................................................. 17

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Republik Indonesien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Juli 1986 unterzeichneten Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 454/1988 ...................................................................................... 17

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Argentini­schen Republik zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppel­besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen                                                                                                                                                                         18

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Südafrika zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 4. März 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 40/1997 ..................... 18

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit Guernsey zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen ................................................................................................................. 19

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 31. Mai 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBI. III Nr. 6/1998     ............................................................................................................................... 19

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Finnland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. Juli 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen, BGBI. III Nr. 42/2001 ..................................................................................................................... 20

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 25. Mai 2007 unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 41/2008 .................................................................................. 20

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit St. Vincent und den Grenadinen zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen ......................................................................... 21

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Republik Singapur zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. November 2001 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 248/2002 ..................................................................................................... 21

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürsten­tum Monaco zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen ................................................................................ 22

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürsten­tum Liechtenstein zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 5. November 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 24/1971         ............................................................................................................................... 22

Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film durch den Herrn Bundespräsidenten .............................................................................................. 23

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichtes gemäß § 44 (3) der Geschäftsordnung des Bun­desrates ........... 25

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 7

Nationalrat

Beschluss ....................................................................................................................... 25

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 7

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (681/A und 323 d.B. sowie 8174/BR d.B.) .................... 25

Berichterstatterin: Christa Vladyka ............................................................................... 25


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 5

Redner/Rednerinnen:

Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 26

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ..... 28

Wolfgang Schimböck, MSc ................................................................................... ..... 29

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 31

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ..... 34

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 35

Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 37

Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 40

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 41

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Spekulationsgeschäfte der Länder Salzburg, Burgenland und Kärnten (2719/J-BR/09)

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entwicklung des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer und an Kör­perschaftsteuer (2720/J-BR/09)

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2008 (2721/J-BR/09)

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Entwicklung der Arbeitnehmerveranlagung (Fallzahlen und Beträge) (2722/J-BR/09)

Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lanzenkirchner Werkska­nal (2723/J-BR/09)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2483/AB-BR/09 zu 2687/J-BR/09)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Pro­jekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2484/AB-BR/09 zu 2689/J-BR/09)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förde­rungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bun­desland Oberösterreich (2485/AB-BR/09 zu 2685/J-BR/09)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2486/AB-BR/09 zu 2690/J-BR/09)


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 6

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrlinge beim AMS Niederösterreich (2487/AB-BR/09 zu 2692/J-BR/09)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stand der Umsetzung des Pro­jekts „Weltkulturerbe Donau Limes“ (2488/AB-BR/09 zu 2704/J-BR/09)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung der Wiener Finanzämter am Standort Wien-Mitte (2489/AB-BR/09 zu 2691/J-BR/09)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Sodl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Schengen 3-Konzept“ (2490/AB-BR/09 zu 2693/J-BR/09)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Sodl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Grenzkontrollen (2491/AB-BR/09 zu 2694/J-BR/09)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Sodl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend dritte Erstaufnahmestelle (2492/AB-BR/09 zu 2695/J-BR/09)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend AKW-Projekte (2493/AB-BR/09 zu 2699/J-BR/09)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Bettina Rausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gratiseintritt in Bun­desmuseen für junge Menschen (2494/AB-BR/09 zu 2705/J-BR/09)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betref­fend AKW-Projekte (2495/AB-BR/09 zu 2700/J-BR/09)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Käseimitate (2496/AB-BR/09 zu 2702/J-BR/09)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Ferdinand Tief­nig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Käseimitate (2497/AB-BR/09 zu 2717/J-BR/09)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend AKW-Projekte (2498/AB-BR/09 zu 2696/J-BR/09)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bundes­räte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend AKW-Projekte (2499/AB-BR/09 zu 2697/J-BR/09)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kersch­baum, Kolleginnen und Kollegen betreffend AKW-Projekte (2500/AB-BR/09 zu 2698/J-BR/09)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Schim­böck, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend korrekte Datenlage zur Sicherheits­kampagne des Linzer ÖVP-Vizebürgermeisters Dr. Watzl (2501/AB-BR/09 zu 2701/J-BR/09)


13.01.06


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 7

Beginn der Sitzung: 13.01 Uhr

 


Präsident Erwin Preiner: Ich eröffne die 775. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 774. Sitzung des Bundesrates vom 23. Juli 2009 ist aufge­legen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock, Efgani Dönmez, MMag. Barbara Eibinger, Elisabeth Greiderer, Mag. Susanne Neu­wirth, Mag. Bettina Rausch, Harald Reisenberger, Stefan Schennach und Franz Wen­ger.

13.01.37Trauerkundgebung

 


Präsident Erwin Preiner: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast auf den Tag genau vor nunmehr zwei Wochen ist Frau Bundesrätin Sissy Roth-Halvax nach langer schwerer Krankheit von uns gegangen.

Als Präsidentin des Bundesrates während der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im ersten Halbjahr 2006 hat sie sich durch ihr Engagement besondere Verdienste um un­ser Heimatland Österreich erworben.

Die Länderkammer und das Land Niederösterreich sind um eine vorbildliche Politikerin ärmer geworden, die sich weit über die Grenzen ihrer engeren Heimat und ihrer Partei hinaus großer Anerkennung erfreute.

Ich bitte Sie daher, sich von den Sitzen zu erheben und in dieser Minute Frau Bundes­rätin Sissy Roth-Halvax in stiller Trauer zu gedenken.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.)

Ich danke Ihnen für die Trauerkundgebung.

(Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

*****

Geschätzte Bundesräte, am letzten Plenartag, den 23. Juli dieses Jahres, haben wir vor Eingang in die Tagesordnung ein gemeinsames Foto vor unserem Parlamentsge­bäude gemacht. Dieses Foto liegt nun als Tischvorlage vor Ihnen. Ich bedanke mich dafür sehr herzlich, denn dies ist doch ein sehr nettes Erinnerungsstück, und wünsche Ihnen alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

13.03.05Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Erwin Preiner: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2483/AB bis 2501/AB beziehungsweise jener Schreiben des Bundeskanzlers über die Neunominierung eines österreichischen Mitglieds zum Aus­schuss der Regionen und über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines österreichi­schen Mitglieds im Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG sowie jener Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5
B-VG über die Aufnahme von Verhandlungen betreffend Änderung von Doppelbesteu­erungsabkommen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten, der Regierung der Volksrepublik China, Kanada, der Republik Korea, dem Königreich Saudi Arabien, der


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 8

Republik Indonesien, der Republik Südafrika, der Argentinischen Republik, der Födera­tiven Republik Brasilien, dem Königreich der Niederlande, der Regierung von Malaysia, der Republik Türkei, Australien, der Republik Indien, Japan, der Republik San Marino, dem Königreich Norwegen, Guernsey, mit den Vereinigten Staaten von Amerika, mit der Republik Finnland, mit dem Königreich Dänemark, St. Vincent und den Grenadi­nen, der Regierung der Republik Singapur, mit dem Fürstentum Monaco und mit dem Fürstentum Liechtenstein sowie eines Schreibens des Bundesministeriums für Wirt­schaft, Familie und Jugend über ein Abkommen Deutschland-Österreich-Schweiz ge­mäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilun-
gen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung sowie Information über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines Mitglieds im Wirtschafts- und Sozialausschuss ge­mäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Anlagen 1 und 2

Anlage 1:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An Herrn

Bundesratspräsidenten

Erwin PREINER

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 3                                                                         GZ: 405.828/0010-IV/5/2009

1010 Wien                                                                                                            Wien, am 20. Juli 2009

Betrifft: Information über die Neunominierung eines österreichischen Mitglieds zum Ausschuss der Regionen (AdR) gern. Art. 23c Abs. 5 B-VG

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Dich, dass die Bundesre­gierung im Rahmen der 26. Sitzung des Ministerrates am 7. Juli 2009 Herrn Bürger­meister a. D. Erwin MOHR zum ordentlichen österreichischen Mitglied des AdR wieder neu nominiert hat.

Herr Bürgermeister a. D. Erwin MOHR ist bereits seit Februar 2008 ordentliches Mitglied des AdR. Er war zu dieser Zeit amtierender Bürgermeister der Marktgemeinde WOL­FURT in Vorarlberg. Mit elektronischer Post vom 16. Juni 2009 teilte der Österreichi­sche Gemeindebund dem Bundeskanzleramt mit, dass Herr Bürgermeister a. D. MOHR mit Wirkung vom 20. Mai 2009 von seinem Amt als Bürgermeister zurückgetreten, aber weiterhin aufgrund seines kommunalen Wahlmandates vom April 2005 Mitglied der Gemeindevertretung von WOLFURT ist.

Durch den innerstaatlichen Mandatswechsel (von einer vollziehenden, einem demokra­tisch gewählten allgemeinen Vertretungskörper gegenüber verantwortlichen, Funktion in eine Mandatarfunktion eines demokratisch gewählten allgemeinen Vertretungskör­pers) ist nach Ansicht des AdR – auch dann, wenn keinerlei zeitliche Unterbrechung in


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 9

der Mitgliedschaft zum AdR eingetreten ist – ein Antrag auf Neunominierung als Mit­glied des AdR dem Rat der EU gegenüber vorzulegen.

Die formelle Wiederernennung Herrn Mohrs wird gemäß Art. 263 EGV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Oktober 2009 zu rechnen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Beilagen:

Lebenslauf des Herrn Bürgermeisters a. D. Erwin MOHR und Auszug aus dem Be­schlussprotokoll des 26. Ministerrates.

*****

GZ 351.000/0026-I/4/09

B E S C H L U S S P R O T O K O L L  Nr. 26

über die Sitzung des Ministerrates am 7. Juli 2009

5. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0009-IV/5/09, betr. Ausschuss der Regio­nen; Neunominierung von Bürgermeister a.O. Erwin MOHR als Mitglied wegen Wech­sels des innerstaatlichen Mandates.

Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.

*****

Anlage 2:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An Herrn

Bundesratspräsidenten

Erwin PREINER

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 3

1010 Wien                                                                                                    Wien, am 17. August 2009

Betrifft: Information über den Wechsel in der Mitgliedschaft eines österreichischen Mit­glieds im Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Dich, dass die Bundesregie­rung im Rahmen der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Herrn Mag. Oliver RÖPKE zum ordentlichen Mitglied des WSA anstelle von Frau Mag. Evelyn REGNER nominiert hat.

Diese Nominierung erfolgte aufgrund der Mitteilung des Österreichischen Gewerk­schaftsbundes, dass ein bisheriges Mitglied des WSA, Frau Mag. Evelyn REGNER, aus der Gruppe II (Arbeitnehmervertreter/innen) des WSA ausgeschieden ist und des Vorschlags, Herrn Mag. Oliver RÖPKE, Leiter des Europabüros des ÖGB in Brüssel, an ihrer Stelle namhaft zu machen.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 10

Die formelle Ernennung Herrn Mag. RÖPKES wird gemäß Art. 259 Abs. 1 EGV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Oktober 2009 zu rechnen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Beilagen:

Lebenslauf des Herrn Mag. Oliver RÖPKE und Auszug aus dem Beschlussprotokoll des 27. Ministerrates

*****

A b s c h r i f t

BUNDESKANZLERAMT – BUNDESKANZLER

351.000/0027-I/4/09

Pkt. 29 des Beschl.Prot. 27

27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009

29. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0011-IV/5/09, betr. Wirtschafts- und So­zialausschuss (WSA); Nominierung von Mag. Oliver RÖPKE anstelle von Mag. Evelyn REGNER als österreichisches Mitglied des WSA.

Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.

Wien, 28. Juli 2009

Mag. LEITNER

*****

Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirt­schaft, Familie und Jugend gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG

Anlagen 3 bis 28

Anlage 3:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1522-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit dem Königreich Norwegen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. November 1995 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebie-
te der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Zusatzprotokoll, BGBl. III
Nr. 1/1997 in der Fassung BGBl. III Nr. 181/2006, aufgenommen wurden.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 11

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 4:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1544-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung des am 13. April 2004 unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 142/2004, aufge­nommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 5:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1555-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Verhand­lungen mit dem Königreich der Niederlande zum Abschluss eines Protokolls zur Abän-


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 12

derung des am 1. September 1970 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen, BGBl. Nr. 191/1971 in der Fassung BGBI. Nr. 18/1991 und BGBl. III Nr. 14/2003, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 6:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1589-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit Japan zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 20. Dezember 1961 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 127/1963, aufgenom­men wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 7:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1592-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver-


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 13

handlungen mit der Regierung der Volksrepublik China zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 10. April 1991 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. Nr. 679/1992, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 8:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1614-IV/4/2009


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 14

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit Kanada zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 77/1981 in der Fassung BGBl. III Nr. 2/2001, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 9:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1632-IV/4/2009


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 15

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Regierung der Republik Indien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. November 1999 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 231/2001, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 10:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1634-IV/4/2009


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 16

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Republik Korea zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 486/1987 in der Fassung BGBl. III Nr. 68/2002, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 11:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1654-IV/4/2009


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 17

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Föderativen Republik Brasilien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Mai 1975 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen, BGBI. Nr. 431/1976, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 12:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1664-IV/4/2009


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 18

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit Australien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am
8. Juli 1986 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 480/1988, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 13:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1669-IV/4/2009


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 19

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Republik Türkei zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. März 2008 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 14:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1700-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit dem Königreich Saudi Arabien zum Abschluss eines Protokolls zur Ab­änderung des am 19. März 2006 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. III Nr. 62/2007, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 15:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1702-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Regierung von Malaysia zum Abschluss eines Protokolls zur Abän­derung des am 20. September 1989 unterzeichneten Übereinkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen, BGBl Nr. 664/1990, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Übereinkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informa­tionsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 16:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1729-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Republik San Marino zum Abschluss eines Protokolls zur Abände­rung des am 24. November 2004 unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBI. III Nr. 208/2005, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 17:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1730-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Regierung der Republik Indonesien zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung des am 24. Juli 1986 unterzeichneten Übereinkommens zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 454/1988, aufge­nommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Übereinkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informa­tionsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 18:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1769-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Ver­handlungen mit der Argentinischen Republik zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.

Aufgrund der Kündigung des bestehenden Abkommens durch Argentinien mit Wirkung zum 31. Dezember 2008 und aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft haben sich Neuver­handlungen zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 19:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                             Wien, am 29. Juli 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1773-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass ge-
mäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Verhandlungen mit der Republik Südafrika zum Abschluss eines Protokolls zur Abän­derung des am 4. März 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Dop­pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 40/1997, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 20:

                                                                                                                             BUNDESMINISTERIUM

                                                                                                                                              FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/2048-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver­handlungen mit Guernsey zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsver­kehr in Steuersachen aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich ein Abschluss eines Abkommens ge­mäß dem neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 21:

                                                                                                                             BUNDESMINISTERIUM

                                                                                                                                              FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1959-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver-


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 20

handlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 31. Mai 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBI. III Nr. 6/1998, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 22:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/2114-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Verhandlungen mit der Republik Finnland zum Abschluss eines Protokolls zur Abände­rung des am 26. Juli 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. III Nr. 42/2001, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 23:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/2113-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver-


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 21

handlungen mit dem Königreich Dänemark zum Abschluss eines Protokolls zur Abän­derung des am 25. Mai 2007 unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 41/2008, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 24:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/2025-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver­handlungen mit St. Vincent und den Grenadinen zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich ein Abschluss eines Abkommens ge­mäß dem neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 25:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/1975-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver­handlungen mit der Regierung der Republik Singapur zum Abschluss eines Protokolls


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 22

zur Abänderung des am 30. November 2001 unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 248/2002, aufgenommen wurden.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 23

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 26:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/2024-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver­handlungen mit dem Fürstentum Monaco zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich ein Abschluss eines Abkommens ge­mäß dem neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 27:

Josef Pröll                                                                                                        BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                                                 FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament                                                                                                     Wien, am 28. August 2009

1017 Wien                                                                                      GZ: BMF-010221/2115-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver­handlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein zum Abschluss eines Protokolls zur Ab­änderung des am 5. November 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen, BGBI. Nr. 24/1971, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Anlage 28:

                                                                   Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Herrn

Präsidenten des Bundesrats

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                                            Name/Durchwahl:

                                                                                                                             Mag. Dieter Böhm / 5535

                                                                                                                                                 Geschäftszahl:

                                                                                                                BMWFJ-10.640/0046-IK/1/2009

                                                                                                                                                          1017 Wien

 

Abkommen Deutschland-Österreich-Schweiz über die Zusammenarbeit im Bereich Film

Aufnahme der Verhandlungen

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG teilt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Ju­gend mit:

Aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 23. Juni 2009 (Pkt. 20 des Be­schl.-Prot. Nr. 24) hat der Herr Bundespräsident am 14. Juli 2009 Herrn Mag. Wolfgang Schneider, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Wirt­schaft, Familie und Jugend, und Herrn Dr. Thomas Kohlert, Leiter der Abteilung Infor­mationsmanagement im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regie­rung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Be­reich Film erteilt.

Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information liegt eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Beilage

Mit freundlichen Grüßen

Wien, am 03.08.2009

Für den Bundesminister:

Dr. Thomas Kohlert

Elektronisch gefertigt.

*****


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 24

DR. REINHOLD MITTERLEHNER                                                           Bundesministerium für

Bundesminister                                                                                 Wirtschaft, Familie und Jugend

GZ: BMWFJ-10.640/0014-IK/2/2009

Betreff: Erteilung der Verhandlungsvollmacht zum Abschluss eines Abkommens zwi­schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zu­sammenarbeit im Bereich Film

Vortrag an den Ministerrat

Im Interesse der Intensivierung filmwirtschaftlicher Beziehungen hat Österreich mit einer Reihe von Staaten, darunter auch mit Deutschland und der Schweiz, bilaterale Abkommen über Beziehungen im Bereich Film abgeschlossen. Ziele derartiger Abkom­men sind insbesondere eine vermehrte Durchführung von Gemeinschaftsproduktionen und Kofinanzierungen und eine stärkere Verbreitung von in den Vertragsstaaten produ­zierten Filmen.

Seitens Österreichs wie der anderen beteiligten Staaten besteht dringendes Interesse, die mit Deutschland (BGBl. Nr. 695/1990) und der Schweiz (BGBl. Nr. 642/1990) auf diesem Gebiet bestehenden Abkommen zu aktualisieren.

Gemäß offizieller Mitteilungen von Seiten Deutschlands und der Schweiz besteht der Wunsch, die zwischen den beiden Staaten und mit Österreich bestehenden bilateralen Abkommen durch ein trilaterales Abkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz zu ersetzen. Auch von Seiten der österreichischen Filmwirtschaft besteht Interesse am Abschluss eines derartigen trilateralen Abkommens. Ein solches Abkom­men würde bilaterale Gemeinschaftsproduktionen und Kofinanzierungen zwischen den beteiligten Staaten ebenso regeln wie allfällige trilaterale Projekte.

Daher erscheint es im Interesse des Filmstandorts Österreich tunlich, dass das Bun­desministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unter Einbindung der zuständigen Abteilung VI/3 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Verhandlungen über ein solches trilaterales Abkommen aufnimmt.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Das Abkommen wird gesetzesändernden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.

Ich stelle daher im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und der Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur den

A n t r a g ,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Herrn Mag. Wolfgang SCHNEIDER, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministe­rium für Wirtschaft, Familie und Jugend, und Herrn Dr. Thomas KOHLERT, Leiter der Abteilung Informationsmanagement im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, zur Führung der Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Re-


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 25

gierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film zu ermächtigen.

Wien, am 17. Juni 200903.08.2009

Dr. Reinhold Mitterlehner

*****

 


Präsident Erwin Preiner: Eingelangt ist der Beschluss des Nationalrates vom 1. Sep­tember 2009 betreffend ein Amtshilfe-Durchführungsgesetz, der dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde und den ersten und einzigen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.

Der Ausschuss hat seine Vorberatung abgeschlossen und einen schriftlichen Aus­schussbericht erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Erwin Preiner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündi­gen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichts Abstand zu nehmen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussbe­richts einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist daher nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

*****

Ich habe den zuvor genannten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

13.06.001. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Bundesge­setz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgaben­rechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (681/A und 323 d.B. sowie 8174/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum ersten und einzigen Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich ersuche sehr herzlich um den Be­richt und begrüße zugleich in unserer Runde Herrn Finanzstaatssekretär Dr. Lopatka. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


13.06.19

Berichterstatterin Christa Vladyka: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amts­hilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher sogleich zur Antragstel­lung kommen.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 26

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. September 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


13.07.13

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die OECD vereint 30 Mitglied­staaten, die sich zur Demokratie und zur freien Marktwirtschaft bekennen: in einem Umfeld, das ihnen die Möglichkeit bietet, ihre Wirtschafts-, Finanz-, Bildungs-, Sozial-, Umwelt- und Entwicklungspolitik zu diskutieren, zu überarbeiten und zu verbessern.

Im Umfeld der Globalisierung tauschen die Regierungen Erfahrungen aus und bemü­hen sich, für ähnlich gelagerte Problemstellungen gemeinsame Lösungen zu finden. Großes Gewicht wird dabei der besseren Koordination und Kohärenz von nationaler und internationaler Wirtschaftspolitik beigemessen.

Um das Ziel des freien Informationsaustausches zu erreichen, werden in den Mitglied­staaten die Bankgeheimnisse gelockert beziehungsweise aufgelöst.

Nach dieser Taktik wurde uns von der EU schon vieles aufs Auge gedrückt. (Bundesrat Konecny: Die EU ist aber nicht die OECD!) So wurde die Neutralität ausgehöhlt, der Transitvertrag ist abgelaufen, der Uni-Zugang für Ausländer wurde gelockert und die Gentechnik wurde zugelassen.

Der Lissabon-Vertrag raubt uns die Selbständigkeit. Und schlussendlich werden sich die Österreicher auch noch vom Bankgeheimnis verabschieden müssen.

Meine Damen und Herren, Steuerhinterziehung ist nirgends akzeptabel. Gerade in der Krise muss Steuerhinterziehung verhindert werden. Österreich ist ein kleiner Finanz­platz. Aber mit diesen Bestimmungen wird das Bankgeheimnis so weit geöffnet, dass es auch Österreicher betrifft. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) Es wird nicht zwi­schen Staatsbürgern unterschieden. Es sind Geschäftsverbindungen angeführt.

Das Bankgeheimnis soll zunächst nur für Ausländer abgeschafft werden. (Bundesrat Konecny: Wieso „zunächst“?) Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis ein betroffener Anleger aus dem Ausland auf Gleichbehandlung klagen wird. Die EU wird dann fest­stellen, dass in Österreich ausländische Mitbürger diskriminiert werden, und das ist dann auch das Ende des Bankgeheimnisses für die Österreicher.

Wo bleibt da der Schutz für die Österreicher? Es trifft die Österreicher, die einen wirt­schaftlichen Auslandsbezug haben. Es trifft Tausende von Grenzgängern, die im Aus­land beschäftigt sind, und es trifft Tausende von Beschäftigen, die bei ausländischen Konzernen tätig sind.

Diese OECD-Richtlinie gibt es schon seit Jahren. Mit der EU haben diese Bestimmun­gen nichts zu tun. Warum wurde das Bankgeheimnis, wenn es nicht wichtig ist, bis da­to so geschützt?

Das Bankgeheimnis wird in Zukunft zur Gänze gestrichen werden! Heute wird behaup­tet, dass durch diese Bestimmungen der Schutz für Steuersünder fällt; dabei haben und hatten wir doch immer schon Gesetze, um gegen Steuersünder vorgehen zu kön­nen. Wenn heute eine Person höhere Geldbeträge ins Ausland schafft, so musste sie das schon immer illegal machen.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 27

Ich erinnere an Medienberichte darüber, dass es immer wieder Personen gibt, die an der Grenze zur Schweiz bei dem Versuch, höhere Beträge über die Grenze zu schmuggeln, betreten werden.

Auf der „Steuer-CD“, die durch die deutschen Behörden angekauft wurde, befinden sich auch Namen von 100 Österreichern. Warum werden die Namen dieser Steuersün­der nicht bekannt gegeben? Mir ist völlig unerklärlich, warum diesen Steuersündern eine Amnestie durch Bezahlung bestimmter Beträge angeboten wurde; es müssen doch unsere Steuergesetze zur Anwendung kommen – und keine Amnestie!

Wenn die Bundesregierung für Recht und Ordnung steht, muss sie bei diesen Steuer­hinterziehern eingreifen. Der rechtschaffene Bürger wird mit seinem gesamten Habe zur Verantwortung gezogen. Der große Steuersünder lässt eine anonyme Amnestie über sich ergehen, nimmt das lächelnd zur Kenntnis – und damit ist alles erledigt. Mit diesen Bestimmungen wird das österreichische Bankgeheimnis geöffnet, dabei wird es so dargestellt, als wären nur ausländische Steuersünder betroffen.

Das erinnert mich an die Erhöhung der Verkehrsstrafen: Seit Kurzem gelten höhere Verkehrsstrafen für Verkehrssünder. Auch bei diesen wurde vorgetäuscht, wir müssten die Strafen erhöhen, damit sich eine Bestrafung des Ausländers rechne; diese könnten sonst nicht bestraft werden. Das war genauso eine Unwahrheit, wie das, was bei die­sen Bestimmungen bekanntgegeben wurde. Es wird wieder der Ausländer vorgescho­ben – und treffen wird es wieder den Österreicher!

Ich kann diesen Bestimmungen einfach nicht zustimmen, weil ich nicht mehr glauben kann, dass es wirklich nur um die ausländischen Steuersünder geht. Es wird der in­ländische Steuerzahler getroffen! Der „gläserne Mensch“ ist im Vormarsch, mit genau solchen Bestimmungen wird der „gläserne Mensch“ geschaffen.

Ich kann mir schon vorstellen, dass in Zukunft das Arbeitsmarktservice sagen wird: Wir haben auf Ihr Konto geschaut: Sie müssen zuerst das eigene Geld aufbrauchen, erst dann können Sie um Arbeitslosenunterstützung ansuchen! Auch Exekutionen auf Bankkonten wird es geben. (Bundesrat Mag. Klug: Nein! Mein Gott!)

Wir werden hier genauso mit Halbwahrheiten informiert (Bundesrat Konecny: Von Ih­nen!), wie es schon mehrmals vorgekommen ist. Alle unsere Regierungen haben vor Wahlen versprochen, dass das Bankgeheimnis nicht aufgeweicht würde. – Warum werden diese Versprechen nicht eingehalten? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesra­tes Konecny.)

Jetzt müssen Sie mit einer Verfolgung durch ausländische Steuerbehörden rechnen, wenn Sie Ihre Schwiegermutter zu einer Operation ins Ausland transportieren und die­se Transporttätigkeit im Ausland als Schwarzarbeit eingestuft wird. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Der Arbeitsplatz, die freie Arbeitsplatzwahl innerhalb der EU fällt darunter, und auch der EU-Arbeiter fällt unter diese Bestimmungen.

Meine Damen und Herren, in rechtsstaatlicher Form ist es jederzeit möglich, Steuer­sünder zu entlarven, dazu braucht man nicht das Bankgeheimnis aufzuweichen!

Auslandskonten werden doch schon seit langer Zeit durch IBAN-, BIC- und SWIFT-Codes von den Amerikanern einer genauen Kontrolle unterzogen. Die OECD fordert – und wird auch unbedingt durchsetzen – den freien Informationsaustausch im Bankwe­sen. Dass der Rechnungshof im Gegenzug auch den Fall Skylink und kleine Gemein­den prüfen darf, wird zu Recht als Kuhhandel hingestellt.

Es darf doch nicht sein, dass eine für einen Staat selbstverständliche Maßnahme, nämlich eine Rechnungshofüberprüfung, als „Gegengeschäft“ für die Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses eingefordert wird! Dass Gemeinden durch den Prüfungsaus-


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 28

schuss, durch den Landesrechnungshof und nun hoffentlich auch in Zukunft durch den Rechnungshof überprüft werden, ist ein Recht des Staatsbürgers!

Der eigene Prüfungsausschuss ist mit der Überprüfung der Finanzen einer Gemeinde überfordert. Die Prüfung durch den Landesrechnungshof sieht so aus, dass in „roten“ Gemeinden „rote“ Landesbeamte prüfen und bei „schwarzen“ Gemeinden „schwarze“ Landesbeamte prüfen. (Bundesrat Stadler: Wie ist es bei den „blauen“ Gemeinden?)

Meiner Meinung nach ist es gut, dass ausländische Steuersünder rechtsstaatlich ver­folgt werden, aber es trifft durch die Lockerung des Bankgeheimnisses fast aus­schließlich den Österreicher!

Ich möchte in Österreich keine Zustände wie in Deutschland, wo Arbeitslose und So­zialhilfeempfänger erst ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen, ehe sie in den Genuss einer Staatshilfe gelangen. (Ruf bei der ÖVP: Das hat mit dem Bankgeheimnis nichts zu tun!)

Wir stimmen daher diesen Bestimmungen nicht zu! (Beifall der Bundesrätin Mühl­werth. – Bundesrat Mag. Klug: Waren das Grundkenntnisse in der Sozialversiche­rung?! – Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

13.16


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


13.16.28

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Sie waren soeben Zeugen einer Weissagung (Bundesrat Konecny: Einer „Sternstunde“!) eines Mannes, der die Gabe der Prophetie hat, also die Gabe, in die Zukunft zu denken (Bundesrat Konecny: Zu „denken“?!) und davon zu sprechen; der heute vor Augen geführt hat, dass Dinge geschehen werden, wie etwa dass das AMS in absehbarer Zeit in die Bankkonten hineinschauen wird und dass gentechnische Produkte auch in Österreich eingeführt werden. Mir ist es eigentlich zu dumm, diese „Voraussagen“ aufzuzählen, weil es haarsträubend ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß nicht, woher du diese Informationen nimmst. (Ruf bei der ÖVP: Vom Klub­sekretär! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich glaube, wir sollten in diesem Hause doch ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit, Wertschätzung und Respekt auch gegenüber den Kenntnissen anderer an den Tag legen, weil wir doch als Abge­ordnete mit wachsamen Augen die Informationen verfolgen, die uns die Medien brin­gen, und das verpflichtet doch auch in dieser Diskussion zu einem Mindestmaß an Standards!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind mitten in einer sehr schweren Fi­nanz- und weltweiten Wirtschaftskrise, die uns alle seit Herbst vergangenen Jahres sehr fordert. Ich glaube, wir haben uns bemüht, vor allem jene zu schützen, die völlig unschuldig von dieser Katastrophe und von dieser Krise betroffen sind, nämlich die Beschäftigten in den Betrieben, die kleinen und mittleren Unternehmen, die schwieriger Bankkredite bekommen oder schwierigere Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Darum geht es, darüber sollten wir uns Sorgen machen! Ich glaube, wir haben die Probe in dieser Krise bisher ganz gut bestanden, weil wir gemeinsam die Notwendig­keiten erkannt haben: Zuerst haben wir das Bankenpaket geschnürt, um überhaupt die Geldflüsse weiter zu ermöglichen – und nicht etwa um Bankmanager zu retten!

Wir haben auf Bundes- und auf Landesebene Konjunkturpakete geschnürt, die bereits ihre ersten Früchte tragen, wie man sieht, wenn man mit offenen Augen durch das


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Land fährt. Und wir haben den Kampf um jeden Arbeitsplatz aufgenommen, um die Märkte zu stabilisieren und um weiterhin Jobs und Arbeit zu schaffen und zu garantie­ren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Krise ist aber auch eine Chance: Diese Krise ist eine Chance zum ständigen Immer-noch-besser-Werden, zum Verbessern der Methoden, der Möglichkeiten, die uns als Parlamentariern zur Verfügung stehen. Sie ist eine Chance auch für die Schaffung von mehr Vertrauen, von mehr Vertrauen auch in den Parlamentarismus. Ich glaube, dass uns da auch ein Fortschritt gelungen ist, weil eben die Parlamente in Europa die richtigen Maßnahmen gesetzt haben.

Und das Ziel ist es, denjenigen, die unter dem Deckmantel der Globalisierung und der leichter werdenden Finanzströme in dieser Welt gesetzwidrig handeln wollen, Einhalt zu gebieten. Wir sind auf der Seite derer, die die Gesetze einhalten, die sich recht­schaffen verhalten, die keine Betrügereien begehen, und daher unterstützen wir dieses Gesetz, das Finanzminister Pröll hier heute vorlegt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der SPÖ.)

Herr Kollege von der Freiheitlichen Partei! Für inländische Sparer bleibt alles gleich, bleibt das Bankgeheimnis in voller Wirkung aufrecht, ändert sich überhaupt nichts. In­ternationale Betrügereien erfordern aber internationale Anstrengungen. Da kann man nur gemeinsam antworten, und da muss es internationale Antworten geben. Da kön­nen wir als Nationalstaat alleine – so lieb uns das wäre und so blauäugig das vielleicht wäre – nicht handeln. Da braucht man die internationale Gemeinschaft, und die OECD hat diese Maßnahmen vorgeschlagen.

Ich weiß, dass noch nicht alle Länder so weit sind mit diesen Bestrebungen, dass es in Großbritannien Trusts gibt, dass es auch noch verschiedene Bundesstaaten in den USA gibt, die nicht diese Maßnahmen und diese Standards haben. Aber wir haben schon die Verantwortung und das Fundament, das von denen einzufordern, wenn wir selbst unsere Hausaufgaben gemacht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht aber auch um mehr Klima, um mehr Vertrauen, und es geht um mehr Transparenz in der internationalen Zusammenarbeit beim Bekämpfen dieser Betrügereien. Wir wollen unseren Beitrag leisten, um zukünftig ähnliche Krisen, die uns alle schwer getroffen haben, hintanzuhalten und diese Krisen zu meistern, und das erfordert eine Reihe von Maßnahmen – und eine dieser Maßnah­men ist heute die Verabschiedung dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz Früch­te bringen wird, dass es hilft, Betrügereien internationaler Natur hintanzuhalten, und dass die Österreicherinnen und Österreicher insgesamt von dieser Maßnahme sehr profitieren werden. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundes­rates Zangerl.)

13.23


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile es ihm.

 


13.23.57

Bundesrat Wolfgang Schimböck, MSc (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich hat eigentlich Kollege Ertl heute ganz zu Beginn dieser Debatte auch sehr ver­wundert. Es ist mir so ähnlich ergangen wie dir, Gottfried. Du hast gemeint, er ist schon irgendwie in der Welt der Esoterik beheimatet, hat prophetische Fähigkeiten. Also, dem Klerus habe ich ihn ja auch nicht zugeordnet, aber ich habe immer geglaubt, Kollege Ertl kommt aus der Sicherheitsexekutive, aus der Polizei. Darum denke ich, sein Bei-


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trag war eher etwas Vorgelesenes, dass diesen irgendjemand zusammengestellt hat, der wenig mit der Exekutive, mit der Sicherheit in diesem Land zu tun hat.

Gerade der Flughafen Schwechat, wo, glaube ich, Kollege Ertls Dienstort ist, zeigt ja, dass heute die Kriminalität vielfach einen sehr internationalen Charakter hat. Ich bin ja so wie Kollege Mayer selbst ausgebildeter Exekutivbeamter, und in den Jahren, als wir beide ungefähr – fast – gleichzeitig, wenn auch an verschiedenen Orten, die Polizei­schulen besucht haben, gab es noch nicht einmal ein Funkgerät, nur in den Fahrzeu­gen. Und ich kann mir vorstellen, wenn es heute noch jenes Know-how und jene tech­nische Ausstattung gäbe, mit der Kollege Mayer und ich damals – Anfang der siebziger Jahre, glaube ich, Edgar, nicht wahr? – gearbeitet haben, dann, Kollege Ertl, würde es schlimm aussehen. Ich würde dir raten, einmal wirklich das StGB, das Strafgesetz­buch, in die Hand zu nehmen und dir einmal diese Vorschriften anzusehen, was sich eigentlich tut. Ich würde dir da §§ 146 ff. vorschlagen – also Betrug, schwerer Betrug, Krida und so weiter. Ich weiß, du bist in der Fahndung vielleicht bei anderen Delikten angesiedelt.

Aber du hast zuerst gemeint, es studieren hier in Österreich so viele ausländische Menschen. Ich darf dich beruhigen: Es studieren viel mehr österreichische junge Men­schen im Ausland! Und das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig. Wir müssen nämlich diese Wirtschaft internationalisieren, und dazu ist das ganz, ganz wichtig. – Also was das betrifft, was du hier in den Raum gestellt hast, so habe ich ohnedies in deinem Ge­sicht immer wieder Verwunderung gesehen, wenn du in diesem Manuskript herumge­blättert hast; ich weiß nicht, wer der Autor dieser hinterwäldlerischen Darstellungen eigentlich war.

Und dazu jetzt eines: Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir hier im Hinblick auf die internationale Finanzwelt – Vize-Gouverneur Duchatczek hat das kürzlich in seinem Bericht der Nationalbank ganz klar dargestellt – die entsprechenden Instrumente ha­ben. Vize-Gouverneur Duchatczek hat gesagt, das Wichtigste, die wichtigste Voraus­setzung für einen korrekten Finanzmarkt in Europa ist die Transparenz! Und ich muss ganz ehrlich sagen: Was hier zum Teil läuft, dass nämlich große abgabenrechtliche Verfahren im EU-Raum überhaupt nur zustande kommen, weil in irgendwelchen klei­nen Ländern ein Mitarbeiter eines Bankinstitutes einen Datenträger widerrechtlich an die Presse oder an Behörden und so weiter weitergibt – also so, glaube ich, Kollege Ertl, kann eine gezielte Vorgangsweise gegen verbrecherische Steuerhinterziehung nicht aussehen!

Und ich glaube, deshalb ist es wirklich wichtig, diesen Punkten näherzutreten. Die eine oder andere Kollegin oder der eine oder andere Kollege war sicherlich schon einmal bei einer Tagung der OECD. Ich glaube, dass dort sehr, sehr seriös gearbeitet wird und dass es dort nicht um das geht, was hier zuerst erwähnt wurde – ich meine, man mag damit zwar hier den einen oder anderen Lacher gewinnen –, dass man mit der Schwiegermutter ins Ausland fährt, weil sie vielleicht eine neue Krone bei einem Zahn­arzt oder sonst irgendetwas will. Ich glaube, das ist wirklich nicht der Punkt.

Der Punkt ist ganz einfach, dass es hier darum geht, in Österreich ansässige Abgaben­pflichtige ohne wirtschaftlichen Auslandsbezug einmal auszunehmen – und das ist in diesem Gesetz der Fall. Wer etwas anderes behauptet, der agiert hier wider besseres Wissen und will einfach die Bevölkerung ganz bewusst falsch informieren.

Und wenn es darum geht, dass ausländische Abgabenpflichtige kontrolliert werden können, dass da die Möglichkeit eines Zugriffes besteht, so glaube ich, es ist mehr als korrekt, dass man diese Möglichkeit schafft. Ich glaube, wenn es hier so eine schwarze Liste gibt – die hat in diesem Fall nichts mit einer Parteifarbe zu tun, Gottfried (Bundes­rat Kneifel: Das glaub’ ich eh nicht! – Bundesrat Mag. Himmer: Ich glaub’, das weiß er


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eh!) –, dann haben unsere Republik und auch unsere Betriebe es nicht notwendig, dass wir auf so einer schwarzen Liste sind. Auch wenn diese Liste inzwischen angeb­lich schon ein graue ist: Wir haben das nicht notwendig! Wenn hier international gegen verbrecherische Hinterziehung von Mitteln vorgegangen wird, dann müssen wir uns auch entsprechend wappnen, und wir müssen in diesem internationalen Gerüst an Möglichkeiten mit dabei sein und entsprechend gerüstet sein.

Deshalb ist hier der Datenaustausch ganz wichtig, der ganz genau festgelegt ist – es ist nicht so, wie heute gemeint wurde, dass da irgendein Sozialversicherungsträger ein­fach in ein privates Bankkonto hineinschaut. Das muss man wirklich klarstellen, da soll­ten wir, glaube ich, die Kirche wieder zurück ins Dorf holen. Wenn es hier bei diesem G 20-Gipfel eine ganz klare Vorgabe gegeben hat, dann können wir uns dem, denke ich, wirklich mit großer Seriosität und auch im Sinne des korrekten Arbeitens der öster­reichischen Finanzwirtschaft anschließen.

Unsere Fraktion wird sich daher vollinhaltlich diesem Gesetzesvorschlag anschlie­ßen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.29


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich er­teile es ihr.

 


13.29.47

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol­legen! Dieser heutige Beschluss ist in meinen Augen ein Meilenstein. – Ich habe mir nie gedacht, dass ich das hier in diesem Saal einmal wirklich sagen kann, aber ich wür­de es so bezeichnen. (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

Und zwar ist er deshalb ein Meilenstein, weil damit jetzt einmal alle Parteien – außer der FPÖ, in diesem Fall – anerkennen und erkennen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und dass ein soziales Steuersystem nur dann halten kann, wenn sich alle daran halten und wenn man kontrolliert und überprüft, ob sich alle daran halten.

Ich finde es ja spannend, dass gerade die FPÖ damit ein Problem hat, denn Kontrolle und Überprüfen ist ja an und für sich sonst nicht so ein Problem für die FPÖ, wenn es in den privaten Bereich hinein geht. Dass es gerade bei den Finanzen so ein Problem ist für euch, kann ich, ehrlich gestanden, nicht ganz verstehen.

Meiner Ansicht nach ist es so, dass Steuerhinterziehungen im großen Ausmaß nur dann verhindert werden können, wenn international zusammengearbeitet wird. Ich den­ke, darin sind wir uns einig. Und es ist bisher so gewesen und wird auch noch einige Zeit so sein, dass einige Staaten ganz gut davon leben, dass sie sich vielleicht nicht ganz so an die fairen Regeln halten, die andere schon eingeführt haben. Ich bin froh und stolz darauf, dass Österreich jetzt einmal von der einen Seite auf die andere wech­selt und dass wir jetzt zu denen gehören, die fair umgehen mit den sozialen Systemen in anderen Staaten und auch mit dem sozialen System in Österreich.

Es hat lange gedauert. Es hat lange Diskussionen gegeben. Es wäre ja schon längst möglich gewesen, hier Änderungen durchzuführen. Es hat dann natürlich schon einen Druck von außen gebraucht, damit es auch in Österreich diesen Wechsel gibt. Ich bin froh, dass es diesen Druck von außen gegeben hat, und ich hoffe, dass wir jetzt nicht sagen, es ist alles gut und schön und wunderbar in Österreich, sondern dass wir dran­bleiben und weiter daran arbeiten, Steuerhinterziehungen gerade im doch größeren Bereich wirklich hintanzuhalten.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 32

Dieser Beschluss heute ist aber nicht nur deshalb für mich ein Meilenstein, sondern auch aufgrund der Rahmenvereinbarungen und weiteren Beschlüsse, die noch folgen werden, die sich aufgrund dessen ergeben haben, dass eben im Nationalrat die Regie­rungsparteien über keine Zweidrittelmehrheit verfügen und dass dieser Umstand dafür genutzt wurde, dass es einmal wirklich zu konstruktiven Verhandlungen zwischen Re­gierung und Opposition gekommen ist. Wir sind es in diesem Haus ja gewöhnt, dass, wenn einmal die Opposition nicht ganz der gleichen Meinung ist wie die Regierung, sehr oft einfach drübergefahren wird. In diesem Fall war es nicht so, und das ist erfreu­lich.

Und das ist für mich eben auch ein Meilenstein. Es war eine Premiere. Und ich denke, diese Premiere ist gut gegangen, und diese Premiere ist auch medial gut transportiert worden. Ich habe eigentlich nirgends gelesen, dass da etwas ganz Fürchterliches, Ver­brecherisches passiert wäre. Ich hoffe, dass es zu einer Wiederholung dieser Premiere kommt und dass so etwas in Zukunft vielleicht öfter passiert.

Der nächste Wunsch wäre das Ökostromgesetz, wo wir die gleiche Situation haben: Für das Ökostromgesetz braucht die Regierung auch eine Zweidrittelmehrheit. Ich wür­de mir wünschen, dass es da dann auch bald ein Papier gibt, über das verhandelt wer­den kann, und dass dann nicht wieder zwei Tage vor Beschlussfassung irgendetwas vorgelegt wird, in der Hoffnung, dass alle die Hand heben, weil es dringend notwendig ist.

Und dass es ganz dringend notwendig ist, das Ökostromgesetz auch endlich in dieser Form anzugehen und gut zu verhandeln, ich denke, das wissen alle Parteien hier. Es ist uns ein besonderes Anliegen, denn es gibt nach wie vor diesen Stillstand, und den kann man nur beheben, wenn wir die Novellierung des Ökostromgesetzes endlich durchbringen.

Ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, dass es in sehr vielen Bundeslän­dern Beschlüsse gibt, dass das Ökostromgesetz in Österreich entsprechend dem deut­schen Erneuerbare-Energien-Gesetz umgesetzt werden soll, und ich hoffe, dass sich auch die Länderkammer dafür einsetzt – nicht nur die Länder an sich, sondern auch die Länderkammer –, dass auch wir endlich dieses Gesetz in dieser Form umsetzen, wie es schon 30, 40 andere Länder erfolgreich tun.

Die getroffenen Zusatzvereinbarungen betreffen zwei Bereiche: auf der einen Seite die – hoffentlich baldige! – Regelung des Untersuchungsausschusses als Minderheits­recht, was eigentlich auch selbstverständlich sein sollte. Da würde ich mir wünschen, dass so etwas auch einmal im Bundesrat angedacht wird. Es sitzen hier noch sechs Kollegen, die sich das, so nehme ich an, ebenfalls wünschen, denn die Geschäftsord­nung des Bundesrates ist ja nicht unbedingt minderheitsfreundlich. – Ich habe übrigens heute ganz vergessen, zu Beginn meiner Rede dazuzusagen, dass ich von den Grü­nen in Niederösterreich bin. Sonst steht es nämlich wieder nicht im Protokoll. Das ist so diese Kleinigkeit, die einfach ärgert und wo ich nicht verstehe, warum solche Kleinig­keiten einfach ignoriert werden. Es ist ärgerlich, dass wir es nicht schaffen, dass wir im Bundesrat Fraktionen gründen, und es ist ärgerlich, dass, wie wir zuletzt in den Aus­schüssen erfahren haben, die FPÖ keine Anfragen stellen kann – und wenn sie keine Anfragen stellt, dann versucht sie eben auf anderem Weg, ihre Anliegen einzubringen. Also ich denke mir, das sind so Kleinigkeiten – da könnte man wirklich einmal über den Schatten springen. (Bundesrat Mag. Himmer: Nach der GO sind sie nicht einmal in den Ausschüssen!) Wir dürfen auch im Ausschuss nicht mitstimmen, ja. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Wir könnten ja einmal darüber reden. Es finden aber meines Wissens derzeit keine Ge­spräche über die Geschäftsordnung statt, und das würde ich mir wünschen – vielleicht


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 33

auch, wenn es noch eine Zweidrittelmehrheit der Regierungsfraktionen in dieser Kam­mer gibt.

Auch die Erweiterung der Rechnungshofkompetenzen ist aus unserer Warte zu begrü­ßen – ich hoffe, auch aus eurer Warte. Der Rechnungshof selbst begrüßt sie jedenfalls. Einerseits geht es um die Ausweitung der Kompetenzen im Bereich der Unternehmen, die zu weniger als 50 Prozent im öffentlichen Eigentum sind – was Skylink betrifft. Und ich denke, es werden nicht nur die Bundesländer letztendlich einen Vorteil daraus zie­hen, wenn da der Rechnungshof prüft und einmal seine Meinung dazu kundtut, son­dern es werden sich wahrscheinlich auch die Aktionäre darüber freuen, wenn da ein­mal wirklich ordentlich geprüft wird.

Dass der Rechnungshof künftig auch die Banken, die Geld aus dem Bankenpaket in Anspruch nehmen, prüfen soll – das zu vereinbaren wäre aus meiner Sicht schon bei der Verhandlung des Bankenpakets selbstverständlich gewesen. Es ist aber auch sehr gut, wenn es jetzt mit beschlossen wird beziehungsweise im Zuge dieser Verhandlun­gen mit beschlossen wurde.

Und ein Punkt, über den wir uns, glaube ich, schon einmal in dieser Kammer nicht ganz einig waren, ist die Kompetenz des Rechnungshofes bei der Prüfung der Ge­meinden. Wir haben darüber hier schon einmal eine ziemlich intensive Debatte geführt. Ich denke, es ist trotzdem sehr wichtig, dass auch darüber gesprochen wird. Die Gemeinden werden zwar schon geprüft – wir haben das schon vom Kollegen Ertl ge­hört –: Es gibt die Landesrechnungshöfe. Diese prüfen aber nur, wenn sie beauftragt werden; und beauftragen muss sie die Landesregierung. Weiters gibt es die Ge­meindeaufsichten, doch da haben wir oft das Problem, dass die roten Gemeinden von der roten Gemeindeaufsicht geprüft werden und die schwarzen von der schwarzen. – Wie das mit den blauen ist, weiß ich nicht, aber das kann man vielleicht noch heraus­finden. (Bundesrat Hensler: Das habe ich wirklich noch nicht gehört, dass ...!) Also in Niederösterreich ist es sogar ziemlich fix festgeschrieben, dass der rote Landesrat für die roten Gemeinden zuständig ist und der schwarze Landesrat für die schwarzen Ge­meinden. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Hensler. – Bundesrat Gruber: Nein, eine rote Gemeindeaufsicht gibt es nicht!) Natürlich sind die Bundesländer ver­schieden. Aber es wäre schon schön, wenn man hier ein bisserl einheitlich denken und Wert darauf legen würde, dass alle Gemeinden gut geprüft werden.

Und was die interne Prüfung der Gemeinden betrifft, so gibt es meines Wissens schon noch Gemeinden, in denen der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Mehrheits­partei angehört. Es ist natürlich dann die interne Prüfung in manchen Gemeinden sehr gut, in manchen Gemeinden aber eher vernachlässigt.

Es würde sich jedenfalls auszahlen, darüber nachzudenken, wie man hier die Kompe­tenzen des Rechnungshofes erweitern kann. Und es würde sich auch auszahlen, darü­ber nachzudenken, wie man wirklich alle Gemeinden gut prüfen kann.

Ich möchte noch einen Punkt hinzufügen: Ich denke, es ist in der Wirtschaft gang und gäbe, dass Prüfung nicht unbedingt nur als Belästigung gesehen wird – außer es ist vielleicht das Finanzamt oder die Gebietskrankenkasse –, sondern dass Prüfung und Controlling auch als Weg gesehen werden, um Verbesserungen erreichen zu können. Ohne Prüfung und ohne Controlling in einem Wirtschaftsunternehmen – wenn man sich nicht anschaut: wie mache ich es jetzt, und wie geht es besser? – wird es auch vom Ablauf her kaum Verbesserungen geben.

Ich denke mir, es wäre wichtig, dass auch die öffentliche Verwaltung Prüfung nicht im­mer nur als Belästigung sehen würde. Und gerade der Rechnungshof macht ja immer wieder Vorschläge zur Verbesserung, wie man Abläufe verbessern kann. Deshalb ist es doch wirklich begrüßenswert und ein Erfolg, wenn der Rechnungshof das vielleicht


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auch bei Gemeinden machen kann und künftig auch bei Skylink machen kann, nämlich Verbesserungsvorschläge einzubringen, die dann hoffentlich auch umgesetzt werden.

Aus meiner Sicht ist dieser heutige Beschluss also ein Meilenstein: einerseits, weil wir jetzt auf die faire Seite wechseln, andererseits, weil der Parlamentarismus belebt wird und worden ist – durch die Untersuchungsausschüsse –, und weil – das ist der dritte Punkt – durch eine Erweiterung der Kompetenzen des Rechnungshofes auch die Ver­waltung, glaube ich, nicht leiden wird, sondern eher Fortschritte machen wird und Ver­besserungen ermöglicht werden. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörig­keit.)

13.39


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. Ich erteile es ihm.

 


13.40.01

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Da der Erstred­ner den untauglichen Versuch unternommen hat, Verwirrung zu stiften, eines ganz klar vorweg: Das Bankgeheimnis für die in Österreich Steuerpflichtigen bleibt gewahrt. Das möchte ich einmal ganz deutlich sagen.

Für wen ändert sich etwas? – Es ändert sich etwas für Steuersubjekte, wie das so schön heißt, die sich im Ausland befinden. Daher verstehe ich es auch nicht, dass man einer Regelung die Zustimmung verweigert, mit der erreicht werden soll, dass man gemeinsam wirkungsvoll gegen Steuersünder vorgehen kann. Das hat nichts mit der EU zu tun! Ob wir jetzt Mitglied der EU sind oder nicht, es würde sich nichts än­dern. Die OECD nimmt keine Rücksicht auf die EU, um das ganz deutlich zu sagen, denn die Schweiz ist bekanntlich noch nicht in der Europäischen Union und das gilt selbstverständlich auch für die Schweizer. Wir waren mit Luxemburg die beiden letzten Länder innerhalb der Europäischen Union, die diese von der OECD geforderten Stan­dards bisher nicht erfüllt haben. Daher gab es für uns auch eine unangenehme Überra­schung, als die G-20 zuletzt in London zusammengetreten sind und wir uns mit tat­sächlichen Steueroasen auf einer grauen Liste wiedergefunden haben.

Das hat jetzt ein Ende, auch dank des Beschlusses, der heute hier im Bundesrat ge­fasst werden wird. Ich bedanke mich bei den Fraktionen, die hier mitstimmen. Wir ha­ben Gott sei Dank eine Mehrheit, die weit über die zwei Drittel hinausgeht.

Warum ist das so wichtig? – Weil wir in dieser Frage leider unter Beobachtung stehen. Das müssen wir wissen. Ich konnte selbst mit Sektionschef Nolz gemeinsam bei der OECD in Paris in dieser Sache verhandeln. Dabei haben wir deutlich gesehen, wie ge­nau die OECD Österreich unter Beobachtung hält. Dies leider auch deswegen, weil Deutschland – bekanntlich sind dort ja in wenigen Wochen Bundestagswahlen – und vor allem der Finanzminister immer wieder mit seinem Finger in Richtung Österreich gewiesen hat. Die armen Bewohner von Ouagadougou, einer Stadt in einem Land, das keine Steueroase ist, wurden vom Finanzminister als Negativbeispiel angeführt.

Daher sage ich: Wir haben einen Schritt gesetzt, den wir setzen mussten, und es war ein richtiger Schritt. Wenn nämlich die Wirtschafts- und Finanzkrise, durch die, auch bei uns, die Arbeitslosenzahlen in die Höhe gehen und unsere Schuldenberge größer werden, irgendetwas Gutes haben soll, dann ist es die Tatsache, dass international die Finanzstruktur eine andere werden wird, als sie es vor der Krise war. Ein Teil davon, neben einer wirkungsvolleren Finanzaufsicht europa- und weltweit in diesem Bereich, ist natürlich auch der Datenaustausch. Wir leisten hiermit einen Beitrag dazu, einen notwendigen und wichtigen Beitrag.


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 35

Ich tue mir daher schwer, Verständnis dafür aufzubringen, wenn man diesem Be­schluss heute nicht zustimmt. Hätten wir diesen Beschluss nicht geschafft, wäre ganz sicher ein wirklich großer Schaden für unseren Wirtschaftsstandort die Folge davon ge­wesen. Wir haben ganz klar vermittelt bekommen, dass zum Beispiel steuerliche Ab­setzbarkeit bei Betriebsausgaben nicht mehr gegeben wäre, wenn von österreichi­schen Firmen gekauft worden wäre. Frankreich zum Beispiel hatte das in der Schub­lade. Deutschland hätte ähnliche Maßnahmen gesetzt. Was das bei einer Exportquote von 60 Prozent heißt, müsste auch Ihnen einsehbar sein.

Ich sage daher: Es ist ein Beschluss, der nicht nur für den Banken- und Finanzstandort Österreich von großer Bedeutung ist, sondern überhaupt von großer Bedeutung für un­sere Wirtschaft und für die Sicherung unserer Arbeitsplätze. Wir werden infolgedessen beim Treffen der G-20, das im September in Pittsburgh stattfinden wird, nicht mehr auf dieser Liste sein – in London waren wir das noch –, denn wir haben in der guten Hoff­nung, dass diese Zweidrittelmehrheit zustande kommen wird, natürlich das gemacht, was die OECD von uns fordert, nämlich dieses Gesetz durch die geforderten Doppel­besteuerungsabkommen mit Leben zu erfüllen. Wir haben also die geforderten zwölf Abkommen bereits paraphiert, und es geht nur mehr um geeignete Termine, damit zu­ständige Regierungsmitglieder diese paraphierten Doppelbesteuerungsabkommen un­terschreiben können. Dann haben wir den Artikel 26 der OECD, in dem das genau fest­gelegt ist, erfüllt.

Ich sage noch einmal: Ein Danke allen, die bereit waren, uns – mit „uns“ meine ich die österreichische Bundesregierung – in dieser Frage zu unterstützen. Dass es nunmehr auch andere Regelungen geben wird, die im Zusammenhang mit dieser Frage auch ausverhandelt worden sind, gehört meines Erachtens zum parlamentarischen Alltag. Auch wir in der Regierung verhandeln verschiedenste Themen gleichzeitig. Wenn der Rechnungshof mehr Prüfkompetenzen bekommt, mehr machen kann als bisher, wenn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nun auch als Minderheitsrecht fest­geschrieben wird, wenn die FIMBAG, die das Bankenpaket abwickelt, vom Rechnungs­hof geprüft wird, halte ich das bei einem Volumen in Milliardenhöhe für durchaus rich­tig. Somit ist der Weg für dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz frei.

Ich hoffe auch, dass es nicht das letzte Mal in dieser Legislaturperiode ist, dass wir zu Beschlüssen mit Zweidrittelmehrheit kommen, denn die brauchen wir ganz notwendig, wenn wir bei der Verwaltungsreform ausgabenseitig etwas erreichen wollen. Das wird notwendig sein – ich habe das bereits gesagt – angesichts der Maßnahmen, die wir setzen mussten, um im Land wirkungsvoll gegen die Krise vorzugehen. Daher noch­mals ein herzliches Dankeschön all jenen, die hier zustimmen. (In Richtung Bundesräte der FPÖ:) Vielleicht ist es auch Ihnen nach meiner Rede noch möglich zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.46


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


13.47.08

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, was Kollegen Ertl betrifft, wird es schwierig sein, ihn umzustimmen. Das ist so, als ob man einen Panzer von Hand bewegen wollte.

Ich möchte vielleicht noch einmal auf seine wirklich epochale Schwiegermutter-Aussa­ge zurückkommen. (Heiterkeit bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.) Herr Kollege Ertl! Wissen Sie, was noch ärger ist, als die Schwiegermutter nicht im Ausland operieren zu lassen? – Sie gar nicht zu operieren! (Neuerliche Heiterkeit bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.) Das wäre dann nämlich der Umkehrschluss. Ich möchte der FPÖ jetzt nicht


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unterstellen, dass sie keine Schwiegermutterpartei sind, denn ihr macht ja normaler­weise für alle Schichten der Bevölkerung immer alles gut. Angesichts dessen wundert mich diese Aussage schon ein bisschen. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.) – Nein, nein! Bitte, auch die Schwiegermütter müssen entsprechende Vorsorge und Obsorge genießen, lieber Kollege Ertl!

Ich gebe Kollegin Kerschbaum recht, wenn sie sagt, die Änderung dieses Gesetzes, dieser Materie sei ein Meilenstein. Da kann ich dir ausnahmsweise wirklich einmal bei­pflichten. Das war eine wirklich grandiose Aussage am heutigen Tag, Frau Kollegin Kerschbaum! Es ist ja wirklich nicht angenehm, wenn das Land der Berge auf dieser ominösen grauen oder dunkelgrauen beziehungsweise schwarzen Liste ist – wobei ich farblich gegen Schwarz ja nichts einzuwenden habe, weil es insgesamt eine schöne Farbe ist –, und das dann zusätzlich auch noch als einziger Staat der EU, wie wir heute gehört haben. Alle anderen, die übrig geblieben sind auf der Liste des Ausschusses, sind Steueroasen oder so Hängemattenparadiese. Mit denen möchte man nicht unbe­dingt auf eine Stufe gestellt werden.

Dass wir auf diese ominöse Liste gekommen sind, verdanken wir einigen Freunden in der EU beziehungsweise den 20 oder G 8, darunter natürlich auch unserem Lieb­lingsnachbarn, den Deutschen, und ihrem eifrigen – ich getraue mich hier auch den Namen zu nennen – Finanzminister Steinbrück, den wir unter Umständen ja nicht mehr lange ertragen werden müssen.

Der FPÖ möchte ich noch in aller Deutlichkeit sagen: Ich habe heute beziehungsweise in den letzten Wochen einiges nicht verstanden. Die heutige Ablehnung ist wieder eine Rolle rückwärts. Ihr spielt euch sonst stets als Beschützer der Armen und Unterdrück­ten auf und ab heute auch als Verteidiger der Reichen und Schönen, der Millionäre. Die sogenannte FPÖ-Millionärs-Schutztruppe ist unterwegs und hilft allen, die ihr Geld irgendwo geschickt versteckt haben, landläufig gesagt: den Steuersündern. (Bundesrä­tin Mühlwerth: Tun S’ es nicht übertreiben!)

Die FPÖ ist die tragende Partei der Steuersünder. Unglaublich, was man da zu hören bekommt! Die werden eben durch dieses Bankgesetz, das wir jetzt beschließen, nicht mehr geschützt. Meint ihr das wirklich allen Ernstes oder seid ihr einfach dagegen, weil es einfach momentan gut ist, dass man gegen alles Vernünftige ist?

Ich sage euch auch eines ganz deutlich: Mit der Lockerung des Bankgeheimnisses – wohlgemerkt! – für ausländische Steuersünder erfüllen wir einfach internationale Ver­pflichtungen, so wie das der Herr Staatssekretär gesagt hat. Das hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Sparbücher und ihre Besitzer, weil das österreichische Bankge­heimnis für Österreicher gewahrt bleibt. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat man schon oft gehört!) Ich hoffe, dass ist einfach ausgedrückt und deshalb auch einfach zu begrei­fen, Frau Kollegin Mühlwerth. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sind nur schöne Worte!)

Was wäre umgekehrt mit den unübersehbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft, auf den Wirtschaftsplatz, auf dem Finanzplatz Österreich? Hier wäre vieles, wie wir vom Herrn Staatssekretär gehört haben, in Frage gestellt, und wir sind ja be­reits bei der EIB, also bei der Europäischen Investitionsbank, angeschwärzt oder vor­gemerkt, und es gibt ja auch bereits Sanktionen.

Dass wir Banken prüfen, evaluieren, die jetzt Staatshilfe bekommen, dem kann man nur zustimmen, denn in der Bankenwelt gibt es einfach schon wieder Tendenzen und Vorgangsweisen, angesichts derer man den Kopf schütteln muss. Dieser Markt gehört wirklich überprüft und auch insgesamt neu geregelt. Der Finanzcrash ist noch über­haupt nicht überwunden, da haben ihn einige schon wieder vergessen. Einzelne Ban­ken machen ja wieder Milliardengewinne und zahlen auch – man höre und staune! – Millionen Euro Boni an ihre Mitarbeiter. Illusionisten meinen, die seien auch ihre Gagen


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 37

wert, dabei übersehen sie, dass die Gesetze der Marktwirtschaft weiter gelten. Hohe Gewinne sind in der Finanzwelt immer auch mit entsprechend hohem Risiko verbun­den, und wenn wir heute Spekulanten wieder zujubeln, dann leiden hier doch einige unter Gedächtnisverlust. (Demonstrativer Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.) – Man kann applaudieren, selbstverständlich! Frau Kerschbaum, Ihr ganz spontaner Applaus ehrt mich ganz besonders.

Natürlich kann man mit diesem Gesetz einiges mitverhandeln, und es ist legitim, wenn die Opposition das macht. Solche sogenannten Nebengeräusche sind ihr gutes Recht, wie der Herr Staatssekretär gesagt hat. Auch gegen eine Überprüfung des Skylink-De­sasters hat eigentlich doch niemand etwas einzuwenden. Dies im Angesicht dessen, dass ein völlig entrückter Aufsichtsrat noch eine Sonderprüfung beschließt, die 1 Mil­lion € kosten soll. 1 Million €! Die werden sich gedacht haben, bei 400 Millionen € über Plan ist 1 Million € ein kleines Flugplatzmäuschen. Und eine Rechnungshofprüfung kostet ja nichts, und was nichts kostet, ist bekanntlich auch nichts wert – dies insbe­sondere im nadelstreifigen Reich der Aufsichtsräte, Manager, Banker, Konsulenten und anderer Verdächtiger.

Andererseits: Den Rechnungshof jetzt nach dem Motto „Weniger Bankgeheimnis und mehr Rechnungshof“ überbordend einzusetzen, ist wahrscheinlich auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Sonst kommt es bald so weit, dass wir uns fragen müssen, wer den Rechnungshof prüft. Außerdem würde das hunderte Beamte zusätzlich erfor­dern, und da lässt dann wieder die Verwaltungsreform grüßen.

Auf jeden Fall müssen wir, was die Prüfung der Gemeinden anbelangt, gefühlvoll und sinnvoll, vor allem mit Hausverstand an die Sache herangehen, weil niemand so stark geprüft wird wie die Gemeinden. Ob das in Niederösterreich anders ist als in Vorarl­berg, wage ich nicht zu beurteilen. In Vorarlberg sind die Gemeinden auf jeden Fall gut geprüft. Und natürlich sei hier auch erwähnt, dass wir die Bürgermeister keineswegs ir­gendwie unter Artenschutz stellen möchten, sodass man die Gemeinden nicht mehr prüfen kann. Es gibt jedoch den gemeindeeigenen Prüfungsausschuss. Es gibt die Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörden, es gibt die Landeskontrollabteilung, es gibt den Landesrechnungshof.

Und da machen wir noch eine vierte Ebene dazu, indem wir auch noch den Bundes­rechnungshof hinzufügen. Das wäre dann doch überbordend. Wenn man dauernd ge­prüft wird, wird die Verwaltung dadurch offensichtlich auch nicht besser. Auf diesem Gebiet mit entsprechendem Augenmaß und mit Hausverstand vorzugehen, das wäre ein Wunsch aus dem Land Vorarlberg.

Insgesamt, wie gesagt, ein Meilenstein, Frau Kerschbaum, ein wichtiges Gesetz, das den österreichischen Wirtschaftsstandort, den Finanzplatz Österreich in einer extremen Krisensituation absichert. Dem werden wir gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.54


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.

 


13.54.47

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Der Beginn der heutigen Sitzung hat mich ein wenig mit Sorge erfüllt, der Sorge, dass wir eine neue Privilegiendebatte über die politischen Mandatare ergehen lassen müssen. Wenn ich ins Kabarett Niedermair gehe, zahle ich Eintritt. Hier hingegen habe ich das ganz umsonst.

Wissen Sie, meine Damen und Herren, es gibt schon Grenzen der politischen Ausein­andersetzung und es gibt Niveaus, die man üblicherweise nicht unterschreiten sollte.


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Ich muss dem Kollegen Ertl allerdings, weil ich mir das natürlich angehört habe, be­scheinigen: Schlechter als sein Parteivorsitzender im Nationalrat war er auch nicht. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

Zum Meritorischen kann ich mich kurz fassen. Auch hier ist jedoch eines klar zu sagen: Wer dieses Gesetz ablehnt, spekuliert darauf, dass es internationale Maßnahmen gibt, die die österreichische Wirtschaft schwer treffen würden. Er hätte dann, Herr Kollege Ertl – und Sie würden das sicherlich machen –, alle Möglichkeiten, der Regierung die­ses Landes vorzuwerfen, dass sie mit den Problemen nicht fertig wird, und Sie hätten allen Anlass dazu, die Österreicher von der abgründigen Feindseligkeit des Rests der Welt zu überzeugen. Ich will Ihnen das persönlich nicht unterstellen, dazu kenne ich Sie zu wenig, aber wer immer dieses Gesetz ablehnt, will für Österreich Schlechtes. Und das ist bei der großen Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus und im Nationalrat einfach nicht der Fall, und Sie müssen sich entscheiden, auf welcher Seite Sie stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die zweite klare Feststellung ist, dass man einfach wissen muss, auf welcher Seite im Bezug auf die Steuerzahler man steht. Es wird sicherlich, gar keine Frage, österreichi­sche Staatsbürger geben, keine große Anzahl, die von dieser Regelung betroffen sind, nämlich jene, die mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten ins Ausland geflüchtet sind – Hongkong ist eine gute Adresse dafür, habe ich mir erzählen lassen –, wo die Steuer­sätze ohnehin gering sind, und dann einen Teil des Geldes schwarz nach Österreich bringen.

Um ehrlich zu sein: Mein Mitleid mit dieser Kleingruppe hält sich außerordentlich in Grenzen. Der in Österreich Steuerpflichtige, was ja nicht nur Staatsbürger sind, son­dern auch jene umfasst, die hier aus welcher Quelle immer Einkommen beziehen und dieses hier zu versteuern haben, sind mit Sicherheit von dieser Regelung nicht be­troffen. Für sie hat sich überhaupt nichts geändert, und ich füge hinzu, es wird sich für sie auch überhaupt nichts ändern. Ob man jetzt persönlich in diesem Punkt vielleicht leicht divergierende Meinungen hat oder nicht: Für die österreichischen Steuerzahler, gleich welcher Nationalität, und die große Mehrheit sind natürlich österreichische Staatsbürger, gehört das Bankgeheimnis zu den Grundfesten dessen, worauf man sich verlassen kann und worauf man sich auch in Zukunft weiter verlassen darf. Daran wird nicht gerüttelt.

Wenn Sie das ändern wollen (in Richtung des Bundesrates Ertl), falls Sie irgendwann einmal in einer Regierung sind, überlasse ich Ihnen das freizügig. Mit uns nicht und, ich gehe davon aus, auch mit unserem Koalitionspartner nicht!

Als dritte Anmerkung möchte ich unterstreichen, was Kollegin Kerschbaum gesagt hat: Ja, nicht zu Unrecht hat Josef Cap das als lebendigen Parlamentarismus bezeichnet. Und ich halte es wirklich für ein starkes Stück, Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition als „Kuhhandel“ zu bezeichnen, wie es von Ihrer Seite geschehen ist. Na­türlich ist richtig, und das ist bei jeder politischen Verhandlung so – und Sie haben sol­che auch schon geführt, nehme ich stark an –, dass man Materien, die in keinem un­mittelbaren Zusammenhang stehen, miteinander verknüpft. Natürlich ist das ein „do ut des“ – was denn sonst? Es ist mit keinem Wort Kritik daran zu üben, dass die Opposi­tion die Möglichkeit, dass die Regierung einen Teil ihrer Stimmen zur Erzielung einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigt hat, auch zur Aufstellung von Forderungen benützt hat. Ich werde mich hüten daran Kritik zu üben. Das ist der normale demokrati­sche Prozess, und, wie man so schön sagt, das ist gut so.

Ich glaube, dass dieser Kompromiss vertretbar ist, wiewohl er für die SPÖ in einzelnen Bereichen absolut kein Kompromiss war, denn die Forderung, Untersuchungsaus­schüsse zu einem Minderheitsrecht zu machen, hat die SPÖ nicht nur in der Opposi­tion erhoben, sondern sie ist zu diesem Standpunkt auch gestanden, als wir wieder die


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Führung der Bundesregierung übernommen haben, und wir stehen weiter dazu. (Bun­desrätin Mühlwerth: Aber haben tun wir es noch nicht!) Bitte? (Bundesrätin Mühl­werth: Aber wir haben es noch nicht!) – Entschuldigen Sie, ein Gesetz oder in dem Fall eine Geschäftsordnung ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das dauert schon sehr lange! Jahrelang!)

Wir haben uns darüber – das ist halt auch so im politischen Prozess – mit dem Koali­tionspartner bisher nicht einigen können. Jetzt hat der Koalitionspartner in einer ande­ren Situation zugestimmt. Richtig! So läuft der politische Prozess ab, dass man Mond­fenster, die sich öffnen, auch zur Durchsetzung einer Forderung benützt, auch wenn wir in diesem Fall durchaus auf der Seite der Oppositionsparteien gestanden sind. Die ÖVP hat das zur Kenntnis genommen, und ich sehe keinen Grund, daran Kritik zu üben.

Frau Kollegin! Herr Kollege! Sie sind ja auch keine „frischg’fangten Hasen“. Auch in Gemeinderäten, auch in anderen Gremien werden so Vereinbarungen zwischen Par­teien geschlossen, bei denen man selten alles bekommt, was man will, aber in der Hoffnung, dass beide Seiten mit dem, was sie vereinbaren können, einen positiven Beitrag leisten. Damit habe ich überhaupt kein Problem, und dort, wo Sie an solchen Verhandlungen teilnehmen, Sie im Übrigen auch nicht.

Wichtig scheint mir eines zu sein – und das ist sicherlich eine schwierige Materie –: dass jener Punkt, der die Kontrolle durch Rechnungshöfe betrifft, nicht formalistisch, aber vor allem nicht asymmetrisch gelöst wird. Zu sagen, bestimmte Gemeinden wer­den nur von den Landesrechnungshöfen geprüft und anderswo gibt es keine autonome Prüfentscheidung der Landesrechnungshöfe, wäre mit Sicherheit ein Marsch in die Sackgasse. Wir müssen das als Gesamtkomplex betrachten, und – der Bundesrat darf das sagen – die Stellung der Landesrechnungshöfe gehört zweifelsfrei gestärkt. Nur dann ist es denkbar, zu einer wie immer gearteten Abgrenzung zwischen dem Tätig­keitsbereich des Bundesrechnungshofes und jenen der Länder zu kommen. Aber das ist sozusagen jedem Nachdenkenden ohnehin klar.

Viele andere Kontrollmechanismen leisten leider nicht das, was man hier vorgibt. Der eigene Prüfausschuss ist, mit Verlaub gesagt, in manchen Fällen gleich politisch mehr­heitlich gebildet, manchmal auch inkompetent in kleineren Gemeinden – das muss man auch offen sagen –, und viele der Kontrollen, die stattfinden, nicht nur in Niederös­terreich, haben eine Schlagseite. Das kann man offen zugeben.

Es geht um eine sachliche Prüfung, und die ist durch eine unabhängige Einrichtung, die auch selbst entscheiden kann, wo sie prüft und wie sie prüft, am besten gewährleis­tet. Das ist ein wirklicher Fortschritt. Nicht nur das Gesetz, das wir beschließen, son­dern gerade auch die politischen Vereinbarungen, die in diesem Zusammenhang ge­troffen werden.

Wir werden auch aufmerksam beobachten, dass jene Veränderungen, die uns betref­fen – die Geschäftsordnung des Nationalrates ist das nicht, aber die Veränderungen, die in Gesetze gegossen werden müssen –, rechtzeitig eintreffen.

Eine letzte Bemerkung: Kollegin Kerschbaum, wenn Sie meinen, dass die Bundesrats­geschäftsordnung undemokratisch ist, dann schießen Sie weit über das Ziel hinaus. (Bundesrätin Kerschbaum: Nicht minderheitenfreundlich!) Es ist das Delegations­prinzip nicht minderheitenfreundlich. Das ist eine Grundtatsache dieser Kammer. Wenn ich aus jedem Land nach einem bestimmten System Vertreter hierher delegiere, dann kommt für kleine Parteien unter dem Strich weniger heraus, als wenn ich es bundes­einheitlich berechnen würde. Das ist eine Abwägungssache. Die österreichische Bun­desverfassung hat sich für die Delegation durch die Länder entschieden. Das hat nichts mit unserer Geschäftsordnung zu tun.


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Nur, in jedem einzelnen parlamentarischen Vertretungskörper gibt es gewisse Quoren, mit denen man eine Fraktion bilden kann, mit denen man gewisse Initiativrechte aus­üben kann. Man kann über alles reden, aber nicht darüber, dass jeder einzelne Bun­desrat eine Fraktion ist. Dann machen wir das auch ... (Bundesrätin Mühlwerth: Es geht darum, dass die Vertretung entsprechend der Größe erfolgt!) – Man kann, wie ge­sagt, über alles reden, aber es muss naturgemäß einen gewissen Vorrang derer ge­ben, die durch den jeweiligen Landtag entsprechend legitimiert sind. Da bitte ich um Ihr Verständnis.

Ich habe mir gerade die Rednerliste angeschaut, also da steht absolut „G/N“ bei Ihnen dabei, Frau Kollegin. Also es sind Fraktionen, zu deren Bildung eine gewisse Größe er­forderlich ist, und daran können wir nicht grundsätzlich etwas ändern. Das Rederecht steht Ihnen jederzeit frei, aber auch das Recht, uns anzusprechen, wenn es konkrete Probleme gibt.

In diesem Sinne: Wir schaffen heute etwas, was gut für Österreich ist und absolut nicht schlecht für den österreichischen Steuerzahler. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.06


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 


14.06.17

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Professor Konecny, ich teile Ihre Meinung über den heutigen Tagesordnungspunkt fast zu 100 Prozent, mit einer einzigen Ausnahme, die Sie mir bitte zu erläutern gestatten. (Bundesrat Konecny: Natürlich!)

Sie haben am Anfang der heutigen Sitzung des Bundesrates Kritik geübt. Ich glaube, Sie haben damit Ihrem Fraktionskollegen, Herrn Präsidenten Preiner, der diese Sitzung eröffnet und tadellos eingeleitet hat, keinen guten Dienst erwiesen – es sei denn, Sie haben jemanden anderen gemeint. (Bundesrat Konecny: Das war aus dem Kontext relativ klar!)

Nun zum Thema selbst: Ich glaube, dass dieses Thema selbstredend und nachvoll­ziehbar ist, weshalb auch wir als Oppositionspartei hier mit Hand anlegen, um letztlich diesem Gesetz auch eine Zweidrittelmehrheit zu ermöglichen. Aber es muss möglich sein, in Österreich als gelernter Österreicher darauf zu achten, dass so viel Souveräni­tät wie möglich in den Gemeinden, in den Ländern und in Österreich verbleibt.

Wir sind gerade in dieser Frage als Österreicher auch gebrannte Kinder. Immer dann, wenn von außen herein – diesmal ist es die OECD – von Österreich etwas verlangt wird, dann werden wir zum Nachdenken angeregt. Ich denke an die Europäische Union und an die Sanktionen bei der Regierungsbildung 2000, wo auf einmal „drei Weise“ aufgetaucht sind und in Österreich untersucht haben, ob da überhaupt alles mit rechten Dingen zugeht. Das macht uns hellhörig.

Oder der Vertrag von Lissabon, der auch die Souveränität der einzelnen Staaten aus­höhlt. Oder die Glühbirnen-Verordnung. Da tu ich mir natürlich als BZÖler jetzt leicht, weil das die einzige Partei dieses Parlaments ist, die nicht im Europäischen Parlament vertreten ist, denn die Österreicher haben ja dort bei der Glühbirnen-Verordnung über­all mitgestimmt, nur wir BZÖler nicht, weil wir dort nicht vorhanden sind. (Ironische Hei­terkeit bei SPÖ und ÖVP.)

Aber aus aktuellem Anlass: Auch wir Kärntner sind hellhörig, wenn es darum geht, Souveränitäten zu verlieren, wenn uns nun auf einmal die Bundesregierung in der Per­son der Frau Innenministerin verbietet, an den österreichischen Staatsgrenzen öster­reichische Fahnen aufzuhängen.


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Ich möchte damit erklären, warum wir hellhörig sind, wenn jetzt von außen herein Sanktionen angedroht werden, wenn Österreich nicht schnell irgendetwas macht. Der Druck ist da, in diesem Fall im Bereich der Lockerung des Bankgeheimnisses. Da gebe ich allen Vorrednern, mit Ausnahme des Redners der FPÖ, recht, dass wir verhindern müssen, dass es in dieser wirtschaftlichen Frage zu Sanktionen kommt.

Das war auch der Grund für die Bereitschaft des BZÖ, hier mitzumachen. Wir hätten Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich und nicht nur für das Bankensystem, zumal die bisherige Konjunkturpakete zu wenig greifen und auch das Bankenrettungs­paket zu wenig greift. Wir von der Opposition glauben, dass man noch mehr machen kann, die Koalition ist der Meinung, es funktioniert alles. Ich bin eher der Meinung, dass die Regierung in diesen beiden Punkten nicht erfolgreich war. Ich spreche also nicht vom Versagen der Regierung, was man ja auch machen könnte als Oppositions­politiker, sondern ich glaube, dass sie hier nicht erfolgreich war.

Umso mehr müssen wir nun hier die Verantwortung tragen und als verantwortungsvolle Mandatare alles daransetzen, dass es nicht zu weiteren Sanktionen kommt. Deshalb spreche ich auch alle verantwortungsvollen Mandatare an, und wir zählen uns dazu.

Es sind die Punkte nachvollziehbar, warum das BZÖ hier zustimmt: dass durch die Neuregelung grundsätzlich nur ausländische Steuerpflichtige betroffen sind, dass die geltende Rechtslage mit ihrem faktisch stärkeren Schutz für Ausländer ungerecht und bisher sachlich nicht fundiert zu vertreten war, dass es keine Aufweichung des Bankge­heimnisses für die österreichischen Staatsbürger gibt, dass es die drohenden Sanktio­nen zu verhindern gilt, die sonst über Österreich hereinbrechen würden, und dass wir in das Verhandlungsergebnis – da haben wir, und das ist nicht das erste Mal, auch mit den Grünen an einem Strang gezogen – auch einige Dinge mit hineinverhandelt ha­ben, die auch schon angezogen worden sind, teilweise kritisch vermerkt worden sind, sehr genau präzisiert von der Frau Bundesrätin Kerschbaum, in ein bisschen abge­schwächter Form auch vom Herrn Professor Konecny.

Das waren die Gründe, warum wir gesagt haben, wir machen da mit, wir gehen da mit und verhindern damit Sanktionen, um dem österreichischen Wirtschaftsstandort in der Summe nicht zu schaden. Wir werden selbstverständlich diesem Gesetz die Zustim­mung erteilen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.11


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist somit erschöpft.

14.13.10Einlauf

 


Präsident Erwin Preiner: Ich gebe noch bekannt, dass nicht nur Herr Professor Konecny und ich kein Problem miteinander haben, sondern dass auch seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen, 2719/J bis 2723/J, eingebracht wurden.

*****


BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 42

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 8. Oktober 2009, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht bezie­hungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorbereitungen sind für Dienstag, den 6. Oktober 2009, 13 Uhr, vorge­sehen.

Bevor die Sitzung geschlossen wird, wünsche ich noch allen Anwesenden eine ange­nehme Heimreise.

Die Sitzung ist geschlossen.

14.13.14Schluss der Sitzung: 14.14 Uhr

 

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