BUNDESRAT

 

            Die nächste (777.) Sitzung des   B u n d e s r a t e s   findet am Donnerstag, dem
5. November 2009, 9 Uhr,
statt.

            Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde. Zum Aufruf gelangen Fragen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009)

(332 d.B. und 365 d.B. sowie 8194/BR d.B.)

 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz 2009 – ArtHG 2009)

(318 d.B. und 348 d.B. sowie 8195/BR d.B.)

 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Angestelltengesetz 1921, das Gutsangestelltengesetz 1923, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

(340 d.B. und 362 d.B. sowie 8191/BR d.B.)

 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden

(312 d.B. und 360 d.B. sowie 8183/BR d.B. und 8192/BR d.B.)

 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz)

(313 d.B. und 361 d.B. sowie 8193/BR d.B.)

 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

(292 d.B. und 345 d.B. sowie 8184/BR d.B.)

 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird

(339 d.B. und 346 d.B. sowie 8185/BR d.B.)

 

 8.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz und das Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert werden

(342 d.B. und 347 d.B. sowie 8186/BR d.B.)

 

 9.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird

(238 d.B. und 349 d.B. sowie 8187/BR d.B.)

 

 10.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz erlassen wird

(359 d.B. sowie 8182/BR d.B. und 8188/BR d.B.)

 

 11.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben werden

(322 d.B. und 356 d.B. sowie 8189/BR d.B.)

 

 12.

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

(95 d.B. und 357 d.B. sowie 8190/BR d.B.)

 

 13.

Wahl von Ausschüssen

 

 

            Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 sowie 6 bis 8 jeweils unter einem zu verhandeln.

 

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Der Landeshauptmann von Burgenland Hans Niessl wird um ca. 11.30 Uhr eine Erklärung gemäß § 38 Abs. 3 GO-BR zum Thema "Regionalität - Erfolgsrezept für die Zukunft" abgeben. Im Anschluss daran wird eine Debatte stattfinden. Die Verhandlungen zur Tagesordnung werden hiezu zur Abgabe der Erklärung unterbrochen.

 

 

Wien, 2009 11 03

 

Ana Blatnik

Erwin Preiner

Schriftführung

Präsident

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.