setz bringt eine Sicherung des Pflegesystems für die nächsten Jahre. Pflege ist für die Bevölkerung ein sehr emotionales Thema, da es jeden betreffen kann.
Die alternde Gesellschaft, der zunehmende Pflegebedarf, die Auflösung traditioneller Familienverbände sowie die heutige Arbeitswelt erlauben es nicht mehr, das Risiko Pflege individuell abzusichern. Aufgrund der hier bekannten demographischen Veränderungen sind Angehörige oft schon selbst aus Altersgründen ausgeschieden. Es ist daher zur Aufgabe der Allgemeinheit geworden, dieses Lebensrisiko abzusichern, wobei das Pflegefondsgesetz nicht nur im Dienste der Senioren steht. Dieses Gesetz gewährleistet einen einheitlichen Richtversorgungsgrad auch für Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen wie zum Beispiel alternative Wohnformen, mobile Betreuungsdienste, Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen und so weiter.
Durch das neue Pflegefondsgesetz werden zahlreiche Verbesserungen in der Pflege umgesetzt oder beschleunigt. Wir können eigentlich darauf stolz sein, dass wir auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten Mittel für die Pflege aufstocken werden. Und darüber hinaus sieht das Regierungsprogramm, wie wir gehört haben, eine weitere Verlängerung nach 2016 bis 2018 vor. Es soll und wird auch nicht am Geld scheitern, dass Menschen, die Betreuung brauchen, diese auch bekommen.
Wie ein Vorredner schon gesagt hat: Es ist eine gute Nachricht auch für die Gemeinden. Sie werden nicht im Regen stehen gelassen, was die Kostensteigerungen betrifft. Der Forderung der Gemeinden, dass einen Großteil der Finanzierung der Bund trägt, wird mit diesem Pflegefondsgesetz entsprochen. Die Ausgaben für Pflege waren und sind eine immer größere Kostenfalle für Städte und Gemeinden. Wie wir wissen, steigen die Sozialkosten und Aufwendungen der Gemeinden für die Pflege von Jahr zu Jahr enorm. Mit diesem Gesetz wird dem entgegengewirkt.
Wenn man den Betreuungsmix in Summe ansieht – er liegt bei rund 46, 47 Prozent –, so lassen sich vor allem ältere Menschen lieber zu Hause betreuen und wollen nicht ihre gewohnte Umgebung verlassen – was natürlich verständlich ist. Der Grund liegt nicht nur in sentimentalen Erinnerungen, sondern die eigene Wohnung macht noch immer einen Teil der eigenen Identität aus.
Man darf bei allem Positiven jedoch nicht vergessen, dass diese Menschen auch betreut werden müssen. Wir brauchen in allen Bereichen, in denen Pflege geleistet wird, mehr Personal. Österreichweit gibt es rund 5 000 offene Plätze, die momentan nicht besetzt sind. Der Druck auf die in der Sparte Pflege arbeitenden Menschen wird immer größer, und hier ist natürlich die Gewerkschaft auch gefragt.
Weiters sind die Anforderungen an Mitarbeiter enorm gestiegen. In der Steiermark ist zum Beispiel das Durchschnittsalter in den Pflegeheimen 85 Jahre, und die durchschnittliche Pflegestufe liegt zwischen 4 und 5. Dann haben wir noch regionale Unterschiede, ländermäßige Unterschiede, wo das Verhältnis Mitarbeiter zu Bewohnern nicht angepasst ist. Auch hier hat man nun die Möglichkeit, durch den Bundespflegefonds, dessen Mittel zweckgebunden für Pflege und Betreuung sind, diese Situation zu entschärfen.
Dieses Pflegefondsgesetz ist ein sehr soziales, es lässt auch sehr viel Spielraum für die Länder zu, wo man Betreuungslücken jetzt schließen kann. Weiters muss das Pflegesystem, der Pflegefonds auch nach 2016 ein dauerhaftes Steuerungssystem sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)
13.53
Präsident Michael Lampel: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann zu Wort. – Bitte.
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