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Einlauf und Zuweisungen

Präsident Karl Bader: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen und eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundes­kanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen:

(Anlage 1) (siehe auch S. 15)

2. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mit­glieds­staat der Europäischen Union:

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA, am 11. und 12. Juli 2019 in Finnland (Anlage 2)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates:

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:

Verkehrstelematikbericht 2019 (III-689-BR/2019 d.B.)

und

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2018 (III-690-BR/2019 d.B.)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

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Präsident Karl Bader: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewie­sen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tages­ordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schrift­liche Ausschussberichte erstattet.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

Präsident Karl Bader: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Karl Bader, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag zur Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Nah an den Menschen. Bereit für die Zukunft. – Chancen der Dezentralisierung“ ein­gebracht wurde.

Hiezu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Monika Mühlwerth, Kolle­gin­nen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamen­ta­rischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. – Vielen herzlichen Dank.

Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforder­lichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Nah an den Menschen. Bereit für die Zukunft. – Chancen der Dezentralisierung“ ergänzen und diesen als 36. Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Karl Bader: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände be­ziehungsweise die Entschließungsanträge 261/A(E)-BR/2019 und 267/A(E)-BR/2019 sowie den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Nah an den Menschen. Bereit für die Zukunft. – Chancen der Dezentra­lisie­rung“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wünscht zur Tagesordnung jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 5 bis 7, 8 und 9, 14 und 15, 18 und 19, 24 bis 26, 28 und 29, 30 und 31 sowie 32 und 33 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Fristsetzungsanträge

Präsident Karl Bader: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich noch bekannt, dass Herr Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Bericht­erstattung über den Entschließungsantrag 249/A(E)-BR/2018 betreffend „Weiterfüh­rung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ eine Frist bis zum 10. Oktober 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristset­zungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Ich gebe weiters vor Eingang in die Tagesordnung bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein­gebracht hat, wonach dem Ausschuss für Verkehr zur Berichterstattung über den Ent­schließungsantrag 262/A(E)-BR/2019 betreffend „zweigleisigen Ausbau der Nordwest­bahnstrecke zwischen Stockerau und Hollabrunn“ eine Frist bis zum 10. Oktober 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristset­zungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Ich gebe weiters vor Eingang in die Tagesordnung bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein­gebracht hat, wonach dem Ausschuss für Verkehr zur Berichterstattung über den Ent­schließungsantrag 263/A(E)-BR/2019 betreffend „Rücknahme der Verordnung zu Tempo 140 auf österreichische Autobahnen“ eine Frist bis zum 10. Oktober 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristset­zungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich zusätzlich bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung einge­bracht hat, wonach dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungs­antrag 264/A(E)-BR/2019 betreffend „Ausfinanzierung der Justiz jetzt!“ eine Frist bis zum 10. Oktober 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.