11.30

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätztes Präsidium! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Lassen Sie mich kurz auf die Büttenrede meines talentierten Vorredners eingehen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der BundesrätInnen Ernst-Dziedzic und Stögmüller.) Lieber Kollege, du hast ein zweites Standbein, das da eindeutig herausgekommen ist: das schauspielerische Talent. (Bundesrat Samt: Das wird aber von euch übertroffen!)

Ich möchte wieder zur Sachlichkeit, zum Thema zurückführen und Ihnen das eine oder andere etwas näherbringen. Wenn aus einem bestimmten Kamin im Vatikan weißer Rauch aufsteigt (Ruf: Ist der Papst gewählt!), weiß die ganze Welt, dass sich verant­wortungsvolle Kardinäle etwas Besonderes haben einfallen lassen (Bundesrat Samt: Das ist bei uns beim Bundespräsidenten so ähnlich, oder? – Ruf bei der FPÖ: Habemus papam!), sie haben nämlich einen Papst, wie zuletzt Franziskus, gewählt. (Ruf bei der SPÖ: Habemus papam! – Bundesrat Ofner: ... die Zigarette!)

Wenn in den österreichischen Gasträumlichkeiten ab 1. November – lieber Kollege Steiner, keine Sorge, am 1. November, zu Allerheiligen, haben die meisten Lokalitäten sicher offen – kein blauer Dunst mehr aufsteigt, wissen die Österreicherinnen und Österreicher, dass verantwortungs- und gesundheitsbewusste Politikerinnen und Politi­ker das Nichtraucherschutzgesetz, das Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Politik hat viele wichtige zukunftsorientierte Aufgaben, einige davon sind sicher, die Lebensumstände, die Lebenssituation, die Lebensqualität und vor allem die Gesund­heit der Bevölkerung zu verbessern. Als aktiver Nichtraucher seit dem Jahr 1954 sei es mir gestattet, zu diesem Thema doch etwas zu sagen.

Meine Voraussetzungen, Nichtraucher zu werden und zu bleiben, waren nicht die besten, wir hatten nämlich zu Hause eine Tabaktrafik, und ich half natürlich bei jeder sich bietenden Gelegenheit in diesem Geschäft aus. Von vielen Freunden beneidet – no na, als Jugendlicher! –, war mir aber von vornherein und aufgrund der Kunden­situation und auch der immer wieder gemachten Erfahrungen klar, dass es sich um eine Sucht handelt. Diese Sucht ist natürlich eine sehr ausgeprägte; meine eigene richtete sich dann halt eher auf die Politik.

Nun zum Nichtraucherschutzgesetz: Die Entscheidung, warum das Rauchen in der Gastronomie noch länger erlaubt blieb, war darin begründet, dass es einerseits eine Wahlfreiheit für Gäste gegeben hat, die sich entscheiden konnten, ob sie in ein Nichtraucherlokal (Bundesrätin Steiner-Wieser: Richtig!) oder in ein Raucherlokal – ganz korrekt! – gehen (Bundesrat Samt: Wieso haben wir es nicht dabei belassen?), andererseits gab es ebenso eine Wahlfreiheit für die Wirte, ob sie das Rauchen ermöglichen oder nicht. (Bundesrat Samt: Das hat euch bis vor Kurzem noch gut gefallen! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Die Diskussion rund um das Thema Rauchen hat in der Öffentlichkeit klarerweise einen Diskurs ausgelöst, schließlich geht es ja um das Thema Eigenverantwortung. Die ÖVP – unsere Österreichische Volkspartei – hat auch immer gewusst, dass das Rauchen schon sehr früh in der Jugend beginnt, manchmal schon ab dem 13. oder 14. Lebensjahr. (Ruf: Genau!) Daher wurden unter der Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz Maßnahmen gesetzt, die den Jugendschutz verschärft haben, damit Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Tabakwaren mehr haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

Für Maßnahmen im Sinne der Prävention, damit man gar nicht erst zu rauchen be­ginnt, sowie für jene, die das Rauchen aufgeben wollen, ist es nie zu spät. Der Ent­schluss, damit aufzuhören, wird ja oft am Silvesterabend gefasst und am Neujahrstag wieder gebrochen.

Das Rauchverbot in der Gastronomie wirkt sich aber vor allem auf die Nichtraucher, auf die Passivraucher – das ist ja genauso gefährlich – positiv aus. Klarerweise wirkt sich das Nichtrauchen aber besonders auch auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gastronomie positiv aus.

Vieles wurde bereits zur Schädlichkeit und zur großen Gefährlichkeit des Rauchens gesagt und geschrieben. Alle Expertinnen und Experten sind sich diesbezüglich einig: Rauchen, wo auch immer, ob in einer Lokalität oder im Freien, ist ganz einfach ein­mal – für die Betroffenen, aber natürlich auch für die Angehörigen – lebensbedrohend und gefährlich.

Allen Besserwissern empfehle ich einen Besuch in der Lungenheilanstalt Enzenbach bei Graz, einer sehr renommierten Anstalt, in der ein Großteil der Patienten ihren lang­anhaltenden stationären Aufenthalt, den die Volkswirtschaft, das heißt klarerweise wir alle, mitträgt, dem Rauchen – unter Anführungszeichen – „zu verdanken“ hat. (Bundes­rat Steiner: Ja, aber ein Raucher bleibt ja trotzdem ein Raucher!)

Kinder leiden sehr oft besonders unter der rücksichtslosen Zigarettensucht Erwach­se­ner (Bundesrätin Steiner-Wieser: ... aber auch nichts in einer Bar verloren!), daher sollte auch – jetzt ein kleiner Sidestep – auf Kinderspielplätzen – eine Forderung zum Beispiel der Grazer ÖVP, der ich angehöre – ein generelles Rauchverbot ausge­sprochen werden. (Bundesrat Steiner: ... die Menschen chippen!)

Es braucht Mut, das Richtige zu tun, keine Frage. Es wird aber unterstützt durch das Fachwissen der Ärzteschaft, die auch darauf hingewiesen hat, dass Eltern, die mit ihren Kindern in Nichtraucherbereichen sitzen und glauben, dass sie dort in Sicherheit sind, sich irren: Die Wahrheit ist, dass die Feinstaubkonzentration dort höher ist als auf stark befahrenen Straßen. (Bundesrat Steiner: Nein, nein, das ist ein ...!)

Eines ist uns aber wichtig, und das ist klar: Jene Gastronomiebetriebe, die Vertrauen in die geltende Regelung gesetzt und Investitionen getätigt haben, von denen sie jetzt keinen Nutzen mehr haben, dürfen wir nicht allein im Regen stehen lassen. (Bundesrat Steiner: Aber das macht ihr jetzt!) – Eben nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Das ist scheinheilig!) Bei entsprechender Fähigkeit zuzuhören, Herr Kollege (Bundesrat Steiner: Das ist scheinheilig!), würde das Ganze wahrscheinlich in die richtige Richtung gehen. (Bundesrat Samt: Das ist ein Placebo, Herr Kollege! Placebo!) Es darf der Gastronomie, den Betrieben da überhaupt kein Nachteil ent­stehen, vor allem muss verhindert werden, dass die Verantwortung für Raucher, die vor ihrer Betriebs­anlage stehen und andere in ihrer Ruhe stören, auf sie abgeschoben wird, und die Umstellung darf die Betriebe auch nicht in Bedrängnis bringen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den BundesrätInnen Kahofer, Steiner und Steiner-Wieser.)

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nichtraucherschutz, Maßnahmen für die betroffenen Gastgewerbebetriebe“

„Mit der vorliegenden Novelle zum Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz läuft die im Jahr 2018 verlängerte sogenannte Gastronomieregelung in § 13a TNRSG mit Ende Oktober 2019 aus.“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte schlagen daher Maßnahmen für die betroffenen Gastgewerbebetriebe vor und stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister/innen für Digitales und Wirt­schaftsstandort, für Finanzen, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz und für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden ersucht, ehest­mög­lich einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, der vorsieht:

1. eine effektive Entlastung der Gastgewerbebetriebe von rechtlicher Verantwortlichkeit für das Verhalten von Gästen außerhalb der Betriebsstätte, die sich dort im Zusam­men­hang mit Tabakkonsum aufhalten;

2. eine Änderung von § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung, damit das Verhalten von Gästen außerhalb der Betriebsstätte im Zusammenhang mit Tabakkonsum zu keiner Änderung der Sperrstunde führt;

3. eine Prämie in Höhe von 50% für in diesem Zusammenhang vergeblich getätigte Investitionen, die zwischen 1. März 2018 und 30. Juni 2019 vorgenommen wurden.“

*****

Ich danke für Ihre besondere Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang und bitte um Annahme unseres Entschließungsantrages. – Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)

11.39

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Der von den Bundesräten Dr. Eder-Gitschthaler, Kol­leginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Nichtraucher­schutz, Maßnahmen für die betroffenen Gastgewerbebetriebe“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile ihm dieses.