21.20

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Ich werfe einen kurzen Blick zurück: Unser Finanzminister hat in einem Interview geschildert, dass er seine Budgetrede fix und fertig ausgearbeitet gehabt und eigentlich nur noch an ein paar Beistrichen gefeilt habe. Das Budget wäre ein erfreuliches gewesen, ein Budget mit einem Budget­über­schuss. Dann kamen Covid-19 und die damit einhergehende Coronakrise.

Unser Finanzminister sagte dazu im Nationalrat, jetzt handle es sich um „ein Budget der Krise“, und es sei allein entscheidend, „wie viele Menschenleben [...] gerettet“, „wie viele Arbeitsplätze [...] gesichert“ und „wie viele Unternehmen [...] vor der Insolvenz bewahrt“ werden können. Damit sind wir schon mittendrin im Jetzt und in der Debatte um wichtige Änderungen in verschiedenen Gesetzen.

Bei Tagesordnungspunkt 9 geht es unter anderem um die Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken, was bedeutet, dass die Schutzmasken für die Endverbraucher um 20 Prozent günstiger erworben werden können.

Es geht um finanzielle Vorkehrungen für EIB-Garantiefonds und Förderungen von Kurzarbeit auf europäischer Ebene.

Es geht um Erleichterungen bei der Kostenrückerstattung hinsichtlich Schulver­an­staltungen: Damit wird die Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen im Interesse der Erziehungsberechtigten sichergestellt. Die Ansprüche sollen auf die Re­publik übertragen werden.

Es geht um beim Finanzamt bestehende Guthaben, welche nicht mit gestundeten Abgabenschulden gegenverrechnet werden müssen, sondern in voller Höhe aus­bezahlt werden können.

Es geht um pensionierte Ärzte und Ärztinnen, die zurückgekommen sind, um in der Coronakrise zu helfen. Da sollen Ausnahmebestimmungen erlassen werden, damit diese keine steuerlichen Nachteile erleiden müssen.

Es geht auch um die Prüfung beziehungsweise Überprüfung von gewährten För­de­rungen durch Organe des Finanzamtes. Es soll mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, dass nach Bewilligung der Krise auch richtig geprüft werden kann, um strukturellen Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern.

Es müssen Gesetze teilweise nachgeschärft werden, das liegt aber in der Natur der Sache, da – man muss sagen: Gott sei Dank – noch niemand Erfahrung mit solch einer Katastrophenbewältigung hatte. Es handelt sich bei dieser Pandemie um eine der größten Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Nationalrat und der Bundesrat sind in den letzten Wochen immer wieder zusammengetreten, um Gesetze zu beschließen, welche das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen und damit auch das der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch sonst noch ganz wichtiger Bereiche sichern sollen. Aufgrund der hervorragenden Arbeit unserer Bundesregierung, aber auch der Landesregierungen sowie der großen Mithilfe und Disziplin der Öster­reiche­rinnen und Österreicher konnte in den letzten zwei Wochen begonnen werden, wieder halbwegs eine Normalität zu leben.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie namens meiner Fraktion, mitzuhelfen, dass die Gesetze so schnell wie möglich in Kraft treten können, damit rasch geholfen wer­den kann.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 9, Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bun­des­abgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau­beteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz) (440/A und 143 d.B.)“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

21.26

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.