18.03

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch zwei Anträge einbringen:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 25, Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend „ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 27, Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maß­nahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmenge­setz) geändert wird“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Danke.

18.05

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Karl Bader, Mar­co Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung ein­gebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend „ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geän­dert wird“, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt, ordnungsgemäß ein­gebracht und steht demnach mit in Verhandlung.

Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegen­stand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geän­dert wird“, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anscho­ber. – Bitte, Herr Bundesminister, ich erteile es Ihnen.