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Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 918. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 916. Sitzung des Bundesrates vom 16. Dezember 2020 und die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 917. Sitzung des Bundesrates vom 17. Dezember 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.

Heute als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Thomas Dim, An­drea Schartel, Thomas Schererbauer, Dominik Reisinger, Günther Novak und David Egger.

Ich begrüße ganz herzlich Herrn Vizekanzler Werner Kogler bei uns. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Einlauf

Eingelangt ist

der Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozial­versicherungsgesetz geändert werden, und

der Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird,

die dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wurden und Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorlie­genden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussbe­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforder­lichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter ei­nem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.