19.59

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Wir diskutieren hier die Phase fünf der Kurzarbeit, die mit 1. Juli beginnen soll. Die österreichische Wirtschaft ist glücklicher­weise dank der Impfungen und dank der Öffnungen besser unterwegs, als wir uns das noch vor ein paar Monaten vorstellen konnten. Die Arbeitslosigkeit sinkt, die Beschäfti­gungszahlen steigen wieder – das ist eine erfreuliche Entwicklung. Es ist aber natürlich nicht in allen Branchen gleich, es gibt nach wie vor Branchen, in denen es noch nicht so läuft und in denen noch nicht so hochgefahren werden kann.

Daher wird in der fünften Phase nun auch differenziert, und es kommen jetzt zwei Mo­delle zur Anwendung: Bis Ende des Jahres läuft für jene Branchen, die noch besonders von der Krise betroffen sind und die eben noch unter den Coronamaßnahmen leiden, die Coronakurzarbeit noch so, wie wir sie jetzt kennen. Dabei ist jedoch nun – das ist vielleicht eine Neuerung – nachzuweisen, dass der Umsatzverlust 50 Prozent beträgt, und ebenso, dass die Maßnahmen auch greifen. Diese Variante soll wie gesagt mit Jahresende auslaufen.

Auf der anderen Seite haben wir ein Kurzarbeitsmodell für Betriebe aus allen anderen Branchen, die auch noch in einer ökonomischen und wirtschaftlichen Notsituation sind. Es ist zeitlich befristet und eben nicht dazu da, Liquidität für spätere Zeiten zu schaffen, sondern tatsächlich in der Krise zu unterstützen. Deshalb gibt es da die Verkürzung der Arbeitszeit auf 50 Prozent, die Selbstbehalte und der Urlaubsanspruch müssen einvernehmlich zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden. Diese zweite Variante ist vom Zeitraum her mit Ende Juni des nächsten Jahres begrenzt.

Was in beiden Modellen nach wie vor gleich ist, ist die Lohnersatzrate von 80 bis 90 Pro­zent. Horst Schachner hat es schon erwähnt: Dass die Kurzarbeitsregelungen in der Phase fünf auch auf den Lehrlingsbereich ausgedehnt werden, ist natürlich nur logisch und findet auch unsere Zustimmung.

Ebenso begrüßen wir die Verlängerung der Möglichkeit auf Freistellung für Schwangere, wenn diese nicht geimpft sind beziehungsweise noch keinen vollen Impfschutz haben, in Berufen mit Kundinnen- und Kundenkontakt. Die Impfung ist für Schwangere eben erst seit kurzer Zeit möglich, daher ist es nur logisch, dass es weiterhin die Möglichkeit auf Freistellung gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

20.02

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bun­desminister Mag. Dr. Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.