14.29

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin, auch von meiner Seite noch einmal alles Gute zum Geburtstag! Ein Grüß Gott nochmals der Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren oben auf der Galerie, es freut mich, dass die Galerie wieder besetzt ist, unser Haus wieder ein Ort der Begegnung ist und Sie uns live hören und sehen können! (Bundesrat Steiner: Die Galerie ist schon seit drei Monaten wieder besetzt ...! – Bundesrat Raggl: Man darf sich auch länger freuen!) Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ja, Kollegin Grimling hat die diversen Änderungen im Bundesministeriengesetz sehr gut herausgearbeitet, dafür ein herzliches Danke! Ich glaube, das ist schon sehr gut durch­dacht. Unser Bundeskanzler hat sich bei dieser Neustrukturierung der Bundes­regierung wirklich etwas gedacht und hat auch die notwendigen Personen für die notwendigen Ressorts gefunden.

Ich bin doch über 30 Jahre in der Privatwirtschaft tätig gewesen, und auch wir haben immer wieder Fusionen und Neuaufstellungen erlebt. Da gab es neue Abteilungen, da gab es neue Chefs, da gab es Änderungen, Strukturänderungen. Ich denke, das ist ein­fach ein Zeichen der Zeit, und es ist ein gutes Zeichen der Zeit: Man passt sich an. (Bundesrätin Grimling: Ja, aber ich kann nicht Monate warten, bis endlich etwas passiert! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Man passt sich den Gegebenheiten an.

Unser Bundeskanzler hat rasch gehandelt, hat rasch diese Struktur auf den Weg ge­bracht (Bundesrätin Grimling: Es ist weder rasch noch irgendetwas geändert worden!), und daher sehe ich es naturgemäß etwas anders als Sie, liebe Kollegin Grimling, nämlich als Herausforderung und als gute Antwort auf die Herausforderungen der Zeit. (Bundesrätin Grimling: Das ist doch keine Herausforderung!  Bundesrätin Schumann: Geh, Herausforderung?! – Bundesrätin Grimling: Das ist keine Herausforderung, das ist ein Albtraum! – Bundesrätin Schumann: Ihr macht es ja nicht aus Inhaltsgründen, sondern aus Personalgründen! – Bundesrätin Grimling: Ja, es darf nicht wahr sein!)

Sie haben die Aufstellungen schon genannt, wir werden das ja hier im Bundesrat auch noch einmal zu behandeln haben und wir zeigen heute wieder Stärke als Bundesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Steiner: Na jetzt machen wir uns selber nicht lächerlich! Bitte! Peinlich, was da wieder passiert! – Bundesrätin Grimling: Das ist eine rein politische Entscheidung, und die Kolleginnen und Kollegen haben keine Möglichkeit, irgendetwas genau zu machen!) Der Nationalrat hat dieses Gesetz auf den Weg gebracht, und es war dann so – vielleicht auch für die Damen und Herren auf der Galerie kurz erklärt, warum wir jetzt diesen Beschluss fassen –, dass der Parlaments­direktion ein Fehler passiert ist – no na, wo gehobelt wird, da fallen Späne (Bundesrätin Grimling: Das ist aber komisch!), wir bringen ja sehr viele Gesetze auf den Weg. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde ein Abänderungsantrag nicht im dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurf mitberücksichtigt, und damit wurde im Nationalrat am 15.6. ein fehlerhafter Beschluss gefasst. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Wir hier im Bundesrat können oder werden nun diesen Gesetzesbeschluss nicht fassen, wir beschließen also nicht, keinen Einspruch zu erheben, denn es könnte sein, dass es dann im Hinblick auf das gesetzmäßige, rechtmäßige Zustandekommen dieses Ge­setzes problematisch wird. Wir gehen heute auf Nummer sicher, und wir werden jetzt diesen Beschluss wieder zurück an den Nationalrat schicken. (Ruf: Das ist ein Ein­spruch!)

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Antrag

§§ 20 Abs. 2 iVm 43 Abs. 1 GO-BR

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen

zu TOP 5) Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wer­den (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022) (2597/A und 1489 d.B. sowie 10985/BR d.B.)

in der 942. Sitzung des Bundesrates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.

Begründung

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den gegenständlichen Gesetzes­ent­wurf in seiner Sitzung am 30. Mai 2022 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kollegin­nen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

‚Zu Z 1 und 3 [...]:

Hier handelt es sich um redaktionelle Berichtigungen.

Zu Z 2 [...]:

Zur Abgrenzung der vorgesehenen Ausnahme soll statt der Formulierung ‚Aufsicht oder Kontrolle‘ die treffendere Formulierung ,Regulierung oder Aufsicht‘ gewählt werden. Damit sind nicht die Abgaben- und Zollbehörden gemeint, sondern spezifische regula­torische und aufsichtsbehördliche Tätigkeiten zur Sicherstellung eines diskriminierungs­freien und transparenten Marktzugangs und Wettbewerbs.‘

Aufgrund eines redaktionelles Versehens wurde dieser Abänderungsantrag nicht im dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzesentwurf berücksichtigt, sodass am 15. Juni 2022 die fehlerbehaftete Fassung des Gesetzentwurfes im Plenum des Natio­nalrates beschlossen wurde.“

*****

(Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

14.35

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend eine Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 mit der beige­gebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht dem­nach mit in Verhandlung. (Bundesrat Schennach: Ah, doch Einspruch? Doch Einspruch! Ja, aber die Frau Eder-Gitschthaler hat gesagt, es ist kein Einspruch! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Schon! Habe ich ja gesagt!)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. Ich erteile dieses.