Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 163

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Damen und Herren! Genau deshalb werde ich mit Freude diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Trattner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.15

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist uns natürlich schon klar, daß es beim Budget immer wieder Änderungen gibt. Herr Staatssekretär! Ich muß Sie aber schon etwas fragen: Was soll denn so etwas? – Letzte Woche sitzen wir im Ausschuß und beschließen für die Infrastrukturgesellschaft eine Aufstockung um 1,33 Milliarden Schilling, und eine Woche später kommen Sie darauf, daß mehr als das Doppelte benötigt wird. Dann wird ein Abänderungsantrag über 3 Milliarden hier eingebracht. Was ist denn das für eine Budgetplanung?

Genau das ist das Signifikante an den Budgetplanungen beim Bund, daß die Dinge offensichtlich vorne und hinten nicht stimmen, daß Ansätze enthalten sind, die nicht den Tatsachen entsprechen. So kommen wir bei jeder Budgetdebatte und bei jedem Bundesrechnungsabschluß immer wieder ins gleiche Dilemma. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Staatssekretär! Auf der einen Seite schnüren Sie ein Belastungspaket und senken die Bausparprämien um 15 Prozent, auf der anderen Seite sind Sie aber jederzeit zu einer Anlaßgesetzgebung bereit, zu einer Anlaßgesetzgebung, die zurückgeht auf eine Betriebsprüfung bei einer Kreditkartengesellschaft, die vorschriftswidrig für eingegangene Rechnungen aus Investitionen beziehungsweise aus Werbeaufwendungen die Vorsteuer in dreistelliger Millionenhöhe geltend gemacht hat. Der Betriebsprüfer macht darauf aufmerksam. Dann interveniert ein großer Banker in Österreich beim Finanzministerium. Dann wird das gesamte Gesetz geändert, und zwar indem man von steuerfreien Umsätzen eine Ausnahme für steuerbare Umsätze macht.

Der Clou an der ganzen Geschichte, daß man die Sache noch sanieren kann, ist, daß Sie das Gesetz rückwirkend per 31. Dezember 1994 ändern. Das heißt, den Kleinen nehmen Sie die Bausparprämien weg, erhöhen die Stempelgebühren um 50 Prozent und die Gerichtsgebühren und sonstige Abgaben wie eine sogenannte Mutwillenssteuer in der Höhe von 5 000 S, wenn jemand beim Finanzamt sein Recht sucht und damit nicht einverstanden ist, was er vorgeschrieben bekommt, und dann kommt ein großer Bankdirektor, der fast den Bundeskanzler in Österreich spielen will, geht ins Finanzministerium und sagt, das müssen wir regulieren, weil sonst die Kreditkartengesellschaft in Insolvenz geht.

Was ist denn das für eine Budgetpolitik? – Den Kleinen wird das Geld aus der Tasche gezogen (Abg. Mag. Firlinger: Das ist ein Skandal!), und wenn ein Großer kommt, wird ein Gesetz rückwirkend per 31. Dezember 1994 geändert, damit man die ganze Sache noch sanieren kann. Da geht es um eine Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrages!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie dieser Gesetzesvorlage, die dann beim nächsten Tagesordnungspunkt zur Abstimmung kommt, Ihre Zustimmung geben, dann kann ich Sie alle wirklich nicht mehr verstehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Da wir kein Schlußwort des Berichterstatters haben, treten wir in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte daher die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1997 geändert wird, samt Titel und Eingang in 896 der Beilagen.


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