Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 166

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Großen das Geld ganz einfach durch Rückerstattungen auf ihre Bankkonten gutbuchen, Herr Staatssekretär!

Sie müssen dazu heute etwas sagen, denn so lapidar wie im Bericht des Finanzausschusses kann man heute sicherlich nicht darüber hinweggehen. Wir erwarten das von Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Staatssekretär! Ein zweiter Bereich ist uns in diesem Abgabenänderungsgesetz 1997 aufgefallen. Da spielt die Frage des Umganges des Finanzamtes mit dem Steuerbürger eine gewisse Rolle. Der Steuerbürger dieser Republik trägt zur Erstellung des Budgets rund 600 Milliarden Schilling bei. Und Sie führen heute in der BAO eine sogenannte Mutwillensstrafe ein. Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eine Mutwillensstrafe ist eine Strafe, die dann zum Tragen kommt, wenn sich ein Steuerbürger vielleicht in einem etwas forschen Ton an die Behörde wendet und irgend etwas anfordert und vielleicht nicht gesetzlich korrekte Ausdrücke verwendet. Da kann dieses Finanzamt dann sagen: Es hat sich ein Steuerbürger mutwillig an die Behörde gewendet, mutwillig eine Arbeit provoziert, mutwillig von der Behörde eine Auskunft verlangt.

Herr Staatssekretär! Ich habe Sie im Ausschuß schon gefragt, und ich mache das jetzt noch einmal: Glauben Sie, daß nicht auch dem Steuerbürger gegenüber dem Finanzamt eine Mutwillensstrafe zustehen würde, wenn – zum Beispiel – ein Jahresausgleichsbescheid vom Finanzamt mutwilligerweise so erstellt wird, daß das große Pendlerpauschale versagt wird, der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid für zwei Jahre aufhebt, das gleiche Finanzamt aber zwei Jahre später, obwohl sich der Wohnort und der Dienstort dieses Bürgers nicht geändert haben, das gleiche macht, indem es wieder das sogenannte große Pendlerpauschale versagt?

Herr Staatssekretär! Ich finde es ganz einfach unverfroren, wenn wir in der BAO eine Strafbestimmung wie die Mutwillensstrafe einführen, wonach eine Behörde einfach sagen kann: Ein Steuerbürger hat sich mutwillig an mich gewandt. – Das ist eine Unverfrorenheit, Herr Staatssekretär, daß man so etwas in einem Rechtsstaat zuläßt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Ein von den Abgeordneten Wabl und Genossen gestellter Selbständiger Antrag betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz geändert wird, trägt nur vier Unterschriften und ist somit nicht genügend unterstützt.

Ich stelle daher gemäß § 26 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Unterstützungsfrage. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also nicht bereits durch ihre Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, um ein entsprechendes Zeichen. – Danke. Damit ist dieser Antrag entsprechend unterstützt. (Beifall der Abg. Mag. Stoisits. )

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. (Abg. Dr. Graf: Herr Kollege Gusenbauer! Wissen Sie jetzt, was Sie sagen dürfen?)

19.29

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern auf die Frage des Kollegen Schreiner eingehen, was das tatsächliche Finanzausmaß betrifft, aber es war in der Kürze der Zeit nicht eruierbar, welche finanzielle Bedeutung das für die Kreditkartenunternehmen hat. Ich nehme an, der Herr Staatssekretär ist dann imstande, diese Frage zu beantworten.

Nachdem wir eine Reihe von Tagesordnungspunkten zu behandeln haben – Abgabenänderungsgesetz, Asiatischer Entwicklungsfonds, Zollrechts-Durchführungsgesetz, Börsegesetz und eine Reihe anderer Gesetze – und sich meine Kollegen auf einzelne Punkte konzentrieren werden, will ich mich vor allem auf drei Punkte konzentrieren.

Punkt eins: Nachdem wir eine Änderung bei der Kommunalabgabe haben, sollte man an dieser Stelle doch darauf hinweisen, daß wir im Bereich der Gemeindefinanzierung seit Jahren eine


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