Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 168

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gesetz vorzuschlagen, und im übrigen auch der Auffassung sind, daß diese Regelung via Bundesverfassungsgesetz nicht erforderlich ist.

Das unterscheidet unsere Freunde im Finanzministerium von anderen Ministerien, in denen wir meistens das Problem haben, daß alle glauben, im Rahmen der Verfassung seien gewisse Gesetze möglich. Im Finanzministerium versucht man immer, auf Nummer Sicher zu gehen und offensichtlich gleich mit der "Waffe" des Bundesverfassungsgesetzes vorzugehen. Nach eingehender Prüfung ist das im gegenständlichen Fall nicht erforderlich. Daher habe ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Nowotny und Dr. Stummvoll in der besprochenen Form eingebracht.

Letzte und abschließende Bemerkung: Das gesamte Paket der finanzgesetzlichen Bestimmungen umfaßt vor allem eine Reihe von technischen Anpassungen, auf die ich im Detail nicht eingehen werde – vom Tabakmonopolgesetz angefangen, hinsichtlich dessen wir vor allem Konformität mit der EU-Gesetzgebung herbeiführen werden.

Summa summarum führt aber das gesamte Paket zu größerer Transparenz und zu einer Effizienzsteigerung der Finanzverwaltung und ist daher zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.35

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die letzte Debatte vor dem Jahreswechsel beschäftigt sich auch mit dem Energieabgabenvergütungsgesetz. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) – Diesen Zwischenruf vergesse ich. Er wird nicht besser, wenn man ihn wiederholt.

Der Antrag, den ich jetzt einbringen möchte, geht dahin, das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz zu ändern.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Antrag der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll gemäß § 27 GOG betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Artikel 1 lautet:

"Artikel I

Das Energieabgabenvergütungsgesetz BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 797/1996 wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 lautet:

,§ 2 (1) Einen Anspruch auf Vergütung haben Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen, deren Schwerpunkt in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern besteht, sowie Personen und Unternehmen für die zum Betrieb von Wärmepumpen verwendete Energie.‘

2. Die bisherige Bestimmung des Artikels I in der Fassung des Ausschußberichtes erhält die Ziffernbezeichnung 2"

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