Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 138

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Pablé: Ihr tut ihn ja immer nur streicheln!)  – Ich habe keine Zeit, darauf einzugehen, ich muß fertigsprechen.

Welche Ausbildungsmöglichkeiten werden die Kriminalisten künftig haben? Herr Minister, glauben Sie nicht auch, daß beim Einsatz der Exekutive eine Prioritätenverschiebung in Richtung Kriminalitätsbekämpfung notwendig ist, wenn in Österreich zwei Drittel der Verbrechen ungeklärt sind? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die müssen Strafmandate ausstellen!)

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir abschließend die Bemerkung, daß es zum Vereinsrecht, zum Waffengesetz vom Innenministerium und vom Sicherheitssprecher Leikam eine Menge von Vorschlägen gibt, meinem Gefühl nach zu viele Vorschläge, aber bei der Kriminalitätsbekämpfung vermisse ich manchmal diesen Ehrgeiz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Kier, Sie sind der nächste. – Bitte.

18.01

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte, daß sich die Debatte weiter ruhig entwickelt, und werde vier kurze Notizen in diese eintragen:

Punkt eins: Waffengesetz. Wer in diesem Haus verkennt, daß es notwendig ist, daß hier die Ordnung verbessert wird, der macht einen Fehler. Ich glaube, der Antrag, den Kollege Moser vom Liberalen Forum bereits eingebracht hat, könnte den Weg weisen, wie man diese Pattstellung, die es hier offenbar gibt, überwindet: auf der einen Seite die Sozialdemokratie, die meint, das mit Steuern, Verboten und Hausdurchsuchungsmethoden in den Griff zu bekommen – wobei ich stark bezweifle, ob das überhaupt wirken würde –, und andererseits eine zu starke Laisser-faire-Tendenz, die ich jetzt niemandem zuordne. Aber dazwischen läge der Weg, sozusagen die Waffenbewirtschaftung im Sinne von Erlaubnissen durch ablaufende Fristen, durch eine neue Evidenznahme der Bestände, durch das Gespräch mit den Betroffenen und so weiter wieder auf den Boden zurückzuführen. Das wäre vielleicht ein Mittelweg, der nicht heißt: Alles oder nichts!, also Verbot oder bedingungslose Freigabe, denn ich bitte, schon zu beachten, daß dieses Thema etwas komplexer ist, als es manchmal aus der Emotion von noch so tragischen Ereignissen heraus argumentiert wird. (Abg. Kiss: Wie wahr! Wie wahr!)

Punkt zwei: Herr Bundesminister! Wenn Sie uns zusätzliche Schubhaftplätze ankündigen, so nehme ich das einmal zur Kenntnis und verbinde damit nicht die reflexartige Prognose, daß das heißt, daß das Schubhaftwesen weiter so hinken wird, wie es jetzt hinkt, nämlich hinsichtlich Dauer und so weiter. Genügend Plätze und eine ordentliche Abwicklung der Schubhaft würden wir begrüßen. Die Frage ist nur: Wer kommt dort hinein? Wie lange ist die Verweildauer? Und was geschieht mit den Menschen wirklich? Haben sie in der Zwischenzeit ein ordentliches Verfahren? Ist die Schubhaft in vielen Fällen wirklich so notwendig, wie Sie es meinen? Wenn Sie in Erwägung ziehen, 30 Plätze im Burgenland, weitere 30 Plätze im Burgenland, 50 bis 100 Plätze in Schwechat und 90 Plätze in Wien neu zu errichten, so machen Sie doch – darum würde ich Sie jetzt bitten – auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Sie werden sehen: Die Bundesbetreuung ist allemal billiger.

Wenn Sie richtig erkannt haben, daß es sich dabei nicht um Kriminelle im klassischen Sinn handelt, sondern um Menschen, die im Regelfall eine Verwaltungsübertretung begangen haben, weshalb sie möglicherweise keine Aufenthaltsbewilligung bekommen können oder im Ergebnis auch keinen Asylgrund vorweisen können, dann geben Sie sie in Bundesbetreuung. Das ist allemal billiger.

Diejenigen, die tatsächlich Kriminelles im Sinn haben, werden Sie entweder gar nicht erwischen oder aus anderen Gründen in Haft nehmen können und gar nicht in Schubhaft geben müssen, denn das sind dann tatsächlich Straftäter, und die kann man in Untersuchungshaft nehmen. Das ist etwas anderes. Damit würden Sie auch die Verwischung der Grenzen, die in der polemischen Alltagsdiskussion dazu führt, daß Kriminalität und Kriminalität verwechselt werden, also Verwaltungsstraftäter und tatsächliche Kriminelle im Sinne der Strafrechtspflege, unterbinden helfen.


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