Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 196

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kann hiebei die Arbeit, die von der Volksanwaltschaft geleistet wird, in den Gesetzgebungsprozeß einfließen.

Zur zweiten Forderung, zur Teilnahme an allen Sitzungen und Ausschüssen des Nationalrates, möchte ich sagen: Die Ladung zu den einzelnen Sitzungen ist jederzeit – etwa in den Ausschüssen – möglich, wenn sie gewünscht wird. Das ist auch, wenn seitens des Nationalrates das Bedürfnis besteht, gewährleistet. Daher muß ein solches Recht nicht generell bestehen.

Die dritte Forderung, die Frau Abgeordnete Stoisits erhoben hat, ist jene, daß befragte Ämter und Behörden der Volksanwaltschaft innerhalb einer bestimmten Frist Auskunft geben müssen. Das ist eine Forderung, Frau Abgeordnete, die die Liberalen auch für sinnvoll halten, und eine Sache, die wir im Ausschuß und bei den folgenden Diskussionen unterstützen werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher ist die Debatte geschlossen.

Ich weise den Antrag 625/A dem Verfassungsausschuß zu.

18. Punkt

Erste Lesung des Antrages 638/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend eine Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Staatsbürgerschaftsnovelle 1998)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Als erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Haigermoser: Da bekommen wir heute eine Erschwerniszulage, Herr Präsident!)

22.26

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist heute meine letzte Wortmeldung. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Eine Erschwerniszulage will ich haben, Herr Präsident! Das Gehalt ist mager!)

Ich bin nicht in der Präsidiale. Ich bin daher nicht verantwortlich für die Erstellung der Tagesordnung, und demzufolge bin ich auch nicht dafür verantwortlich, ob drei erste Lesungen von Gesetzesanträgen so wie heute auf der Tagesordnung stehen. Daher richten Sie Ihre Beschwerden über zu häufige Wortmeldungen meinerseits an die Präsidiale. Jedenfalls sieht die Geschäftsordnung vor, daß jener Abgeordnete, der den Initiativantrag einbringt, in erster Lesung verpflichtet ist, zu sprechen, sonst findet keine selbige statt. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Daher werden Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren – egal, ob es Ihnen gefällt oder nicht –, diese restlichen Minuten Redezeit, die ich noch zur Verfügung habe, ertragen müssen, zumal es sich um ein sehr wesentliches Thema handelt.

Es handelt sich nämlich um die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechtes in Österreich. Dies ist nun die dritte Legislaturperiode, der ich als Abgeordnete diesem Hohen Hause angehöre, und in jeder dieser Legislaturperioden gab es zumindest erste Lesungen zur Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts. Weiter, Herr Klubobmann Khol, sind wir bisher nicht gekommen (Abg. Dr. Khol: Warten Sie nur! Wir werden Sie voll zufriedenstellen!), obwohl diese Diskussion schon in den achtziger Jahren begonnen wurde. (Abg. Dr. Khol: Schon viel früher! Auch im letzten Jahrhundert! Zur Zeit vom Starzynski!) Es gab bereits Ende der achtziger Jahre Vorschläge, die – und das ist kein Zufall – den Vorschlägen der Grünen sehr ähnlich waren. Zumindest sind unsere Vorschläge beziehungsweise ist unser Initiativantrag den Vorschlägen des Innenministeriums sehr ähnlich.

Lassen Sie mich – bereits zum Schluß meiner Ausführungen kommend – Ihnen nur überblicksmäßig jene Punkte des Initiativantrags aufzählen, die mir als die novellierungsbedürftigsten


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