Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 149

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können sich absichern. Aber das ist eine verschwindende Minderheit bei uns in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Antrag der Freiheitlichen betreffend Einfrieren der Rezeptgebühr sagen wir nein. Die Österreicher wissen die Segnungen des Gesundheitssystems zu schätzen, und sie lassen sich das auch etwas kosten. Für Wenigverdienende gibt es ohnehin eine Rezeptgebührenbefreiung. Es macht nicht Sinn, jetzt wieder lange mit einer Erhöhung zuzuwarten und dann wieder eine größere Anhebung vorzunehmen. Da ist es mir allemal lieber, von Jahr zu Jahr mit 1 S hinaufzugehen.

Zum Antrag des Liberalen Forums betreffend Abschaffung von Ausnahmen aus der Sozialversicherung für Erwachsenenbildungseinrichtungen ja, aber auch dieser ist überholt, denn diese Ausnahmen fallen mit 1. Juli 1999. Es gibt eine besondere Regelung im Rahmen einer Verordnung § 49 Abs. 3 ASVG unter Anlehnung an das Steuerrecht. Aber das betrifft nicht nur das Wifi und das BFI, es betrifft in den meisten Bundesländern auch die Volkshochschulen. Das sei hier nur am Rande angemerkt.

Zum Antrag der Grünen betreffend Bundesbeitrag zu den Pensionen: Es ist sehr viel in Richtung Harmonisierung getan worden. Die Bundesbeiträge sind unterschiedlich hoch, aber sicherlich nicht zu gering. Mit der Erhöhung des Eigenfinanzierungsgrades bei Bauern und Selbständigen und auch mit einzelnen Maßnahmen aus dem Beamtenpaket ist wieder ein Schritt in diese Richtung getan worden. Also auch dieser Antrag ist erledigt.

Was den Antrag der Grünen betreffend eigenständige Alterssicherung betrifft, verweise ich auf den Antrag bezüglich gesamtheitliche Pensionsreform.

Sie sehen also, daß in den von den Anträgen angesprochenen Bereichen wirklich sehr viel getan wurde. Sie wurden teils zur Gänze erledigt, manche wurden teilerledigt, und manches ist auch besser gelungen, als Sie es eigentlich in Ihren Anträgen vorgesehen haben. Daß es Ihnen trotzdem zuwenig sein wird, damit werden wir leben können. Es heißt nun einmal, in der Politik ist der Konsens zu pflegen, und dazu stehe ich. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier zu Wort. – Bitte.

19.23

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Reitsamer hat zum Teil recht. Es ist richtig, die meisten Anträge, die wir jetzt zu behandeln haben, von Tagesordnungspunkt Nummer 7 bis 16, sind tatsächlich hinfällig, so wie sie es gesagt hat. Die sind nämlich eingebracht worden, bevor das ASRÄG gekommen ist, sie stehen aber leider erst heute auf der Tagesordnung. Diesen Umstand kann man den Antragstellern der Oppositionsparteien aber nicht vorwerfen.

Natürlich ist das eine oder andere in diesen Anträgen völlig obsolet, weil sich mittlerweile die Rechtsordnung geändert hat. Nur: Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anträge gestellt wurden, waren sie aktuell. Die Anträge sind trotzdem im Ausschuß behandelt worden. Dort wurde über alles abgestimmt, dann wurden die Berichte darüber verfaßt, aber dann wurde das Plenum nicht mehr damit befaßt, damit sich das Plenum offenbar in der Sonne des ASRÄG erholen kann. Jetzt holt uns das natürlich ein, jetzt stehen wir mit überholten Anträgen da, und es schaut so aus, als ob die Opposition überholte Anträge gestellt hätte. So ist es nicht, und ich räume sogar ein, daß tatsächlich das eine oder andere dieser Anträge verwertet worden sein mag.

Kollegin Reitsamer! Es tröstet wenig, wenn der Antrag, der als Tagesordnungspunkt 14 hier zur Verhandlung steht, nämlich die Frage der Ausnahme für die am BFI und Wifi Unterrichtenden, zugegebenermaßen einschließlich der Volkshochschulen, erst im Jahr 1999 verwirklicht sein wird. Denn Sie haben inzwischen den § 49 geschaffen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, diese Ausnahme durch Verordnung der Frau Bundesministerin neu abzusichern, durch eine Verordnung, durch die auch Entgelte in Aufwandsentschädigungen verwandelt werden. Was dazu


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