Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 87

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Wenn Sie den druckfrischen Tätigkeitsbericht des Universitätskuratoriums in die Hand nehmen, werden Sie merken, mit welchen Problemen man bei der Umsetzung des UOG 1993 an den einzelnen Unis zu kämpfen hat. Herr Bundesminister! Ich traue mich das zu sagen, weil ich aus einem Hause komme, das als Vorzeigeuniversität die Vorschläge des Gesetzes am ehesten umzusetzen bereit ist. Aber gerade deshalb: Welche Problembereiche führt das Kuratorium an?

Budgetdaten: Veraltetes Konzept; mangels Online-Zugriff fehlen interuniversitäre Anbindungen. – Personaldaten: Parallele händische Systeme ohne Synchronisation. – Raumdaten: Drei parallele händische Systeme, keine Datenabstimmung. – Lehrangebot: Keine systematische EDV-Erfassung, keine automatisierte Zuordnung von Input und Output. – Lernfrage: Keine systematische Erfassung. – Sonstige Lehre: Händische Erfassung der Arbeitsberichte. – Forschungsleistung: Händische Erfassung der Arbeitsberichte. – Studierendendaten: Kein EDV-Konzept. Wir haben in diesem Zusammenhang bereits beim Studienförderungsgesetz darüber gesprochen.

Das sind nicht Formulierungen, wie sie der Oppositionspolitiker wählt und sucht, sondern das sind Tätigkeitsberichte des Universitätskuratoriums, die in jüngster Zeit erschienen sind.

Herr Bundesminister! Man muß es so sehen – Frau Kollegin Petrovic hat auch in diese Richtung argumentiert –, daß diese Teilrechtsfähigkeit, diese Teilautonomie, dieser halbe Schritt von den Universitäten einfach nicht akzeptiert und goutiert wird. "Ein bißchen schwanger sein", das geht nicht, das gelingt nicht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Höchtl. ) Die Universitäten benötigen volle Rechtsfähigkeit, sie benötigen eine Befreiung von der Entmündigung.

Kollege Krüger hat bereits einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen angesprochen. Wir werden uns im Ausschuß im einzelnen darüber unterhalten. Ich bitte Sie, Aufgeschlossenheit zu diesen Themen, zu diesen Vorschlägen zu signalisieren. Sie laufen darauf hinaus, daß die Entlassung der Universitäten aus ihrer Unmündigkeit durch Einräumung voller Autonomie und Rechtsfähigkeit anzustreben ist. Das ist unser Ziel.

Universitäten sind als Stiftungen einzurichten. Jede Universität möge volle Budgethoheit erhalten.

Wir haben Vorschläge für die Akkreditierung privater Universitäten, wir haben Vorschläge für die Forschung und Lehre. Die Universität soll doch frei bestimmen können, welche Studienrichtungen von ihr angeboten werden. Der Staat hat sich als Anbieter zurückzuziehen. Er darf nur dann eingreifen, wenn auf der Nachfrageseite die Chancengleichheit in Gefahr ist.

Auch für das wissenschaftliche Personal gilt: Das Korsett, das jetzt dem Personalmanagement angelegt ist, ist zu beseitigen.

Herr Bundesminister! Öffnen Sie Ihren Geist! Nützen wir die Möglichkeiten des Gesetzes in Richtung Befreiung! In optimistischer Sicht: Die Universitäten warten auf einen Bundesminister, der handelt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.53

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Man kann Budgetdebatten auch dazu nützen, über den Bereich selbst ein bißchen mehr nachzudenken und nicht nur über die Zahlen, die damit in Verbindung stehen. Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, ein wenig über die Universitäten im Spannungsfeld gesellschaftlicher Aufgaben zu reden.

Ich möchte feststellen, daß es drei Bereiche gibt, die für die Universitäten wichtig sind. Ich beziehe mich dabei auf eine interessante Darstellung von Ada Pellert, die für sich feststellt, daß es die Bedeutung der Gesellschaftsrelevanz gibt, und sie meint damit, daß Wissen als Stand


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