Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 149

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weil wir das Abkommen bezüglich der Ukraine für schlecht halten, sondern nur um auf einen Punkt plakativ hinzuweisen: Im Vertrag mit Slowenien ist etwas klar geregelt – ob es jetzt gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt; aber es ist ganz klar geregelt –, was mir, soweit ich Dekan auf der Universität war, immer wieder große Schwierigkeiten bereitet hat: Wie werden ausländische Professoren, die zu Vorträgen, Gastvorträgen, Gastprofessuren und so weiter eingeladen werden, steuerlich behandelt? – Diesbezüglich herrscht regelmäßig größte Unsicherheit. Das gleiche gilt sicherlich für Künstler und ähnliche Vortragende. Im Vertrag mit Slowenien ist das im Artikel 20 eindeutig geregelt, im Vertrag mit der Ukraine nicht. Ich glaube, da sollten sich auch die österreichischen Verhandlungsführer einmal überlegen, was sie denn in diese Doppelbesteuerungsabkommen zu diesem Punkt tatsächlich hineinschreiben wollen.

Dem Antrag Firlinger – das ist der nächste Punkt – bezüglich Privatisierung von in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen kann ich leider nicht zustimmen; wir haben das auch schon im Ausschuß besprochen. Er enthält drei Punkte, wovon ich die ersten beiden Punkte ausgezeichnet finde: Die verbindliche Vorschreibung von Gutachten, bevor ein Unternehmen übertragen wird, und die Sache mit den Belegschaftsaktien, die vorher zu prüfen ist, sind völlig in Ordnung. Aber warum unbedingt 50 Prozent des insgesamt zu veräußernden Anteils über die Börse erfolgen muß, verstehe ich nicht. Das mag in der Regel richtig sein, aber ich kann mich erinnern, daß der Bund, so glaube ich, noch Dutzende von Kleinbeteiligungen an Seilbahnen, Verkehrsgesellschaften, teilweise obskursten Unternehmungen hat, und warum soll man die Veräußerung eines 3-Prozent-Anteils an solch einer Unternehmung unbedingt an den Börsegang binden? Das, so glaube ich, macht keinen Sinn.

Umgekehrt halte ich den Antrag des Kollegen Haupt über die dienstrechtliche Einstufung der Fachhochschulabsolventen für absolut richtig und nachvollziehbar. Ich glaube auch nicht, daß das unmittelbar zu Kosten führt. Es wird nicht verlangt, daß ein Fachhochschulabsolvent automatisch A-wertig bezahlt wird, sondern daß er sich um einen A-Posten bewerben kann, als ob er einen Universitätstitel hätte. Ich meine, diese Art von Konkurrenz täte den Universitäten gar nicht schlecht, und soweit ich weiß, gibt es schon zumindest im kommunalen Bereich die Fachhochschule in Kärnten in Spittal. Die Gemeinden, so glaube ich, werden sich bezüglich der Einstufung dieser Leute schon etwas einfallen lassen müssen. Und für den Bund, so glaube ich, gilt im Prinzip das gleiche.

Ähnlich positiv stehen wir zum Antrag Haselsteiner bezüglich Börsegesetz. Der Antrag ist inzwischen wahrscheinlich im wesentlichen überholt, weil das Übernahmegesetz auf der Tagesordnung steht. Das ist nicht die Schuld des Kollegen Haselsteiner, weil sein Antrag seit Jänner 1997 im Ausschuß lag. Dieser ist sehr kurz und hätte auf eine sehr elegante Weise, so glaube ich (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter ), das Problem des Minderheitenschutzes bei Übernahmen von Unternehmen lösen können, ist aber leider verschlampt worden.

Trotzdem halte ich es für das richtige Signal, dem Antrag heute zuzustimmen, auch wenn es sozusagen nur ein Anerkennungssymbol für die Idee des Kollegen Haselsteiner sein kann. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

18.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte Frau Abgeordnete.

18.31

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich auch sehr kurz mit dem Beamten-Dienstrechtsgesetz beschäftigen. Es ist immerhin das Ergebnis von sehr langen Verhandlungen zwischen Dienstnehmern und dem Bund als Dienstgeber, und eigentlich ist es logisch nachvollziehbar, daß das natürlich eine sehr komplexe und vielschichtige Gesetzesvorlage geworden ist.

Neben den vielen formalen Anpassungen an geänderte Behördenzuständigkeiten, den Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften und dergleichen sind zum Teil geringfügigere, zum Teil weitreichendere Änderungen in dieser Novelle enthalten. Auch ich halte diese zentrale Begutachtungsstelle beim Bundespensionsamt für die Verfahren bei Dienstunfähigkeit für eine der


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