Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 155

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In Anbetracht dieser möglichen Risken und der ohnehin im Privatisierungsgesetz festgelegten Rahmenbedingungen lehnt die sozialdemokratische Fraktion diesen freiheitlichen Antrag ab. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Rieß zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.55

Abgeordnete Susanne Rieß (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Uns liegt eine umfassende Regierungsvorlage, die 1. Dienstrechts-Novelle 1998, vor, mit der insgesamt 20 Gesetze abgeändert werden. Vor der Finanzausschußsitzung erhielten die Ausschußmitglieder der Regierungsparteien noch schnell einen Wegweiser durch diese Gesetzesmaterie und durch diesen Gesetzesdschungel. Wir, die Ausschußmitglieder der Oppositionsparteien, wurden nicht zu dieser Informationsveranstaltung geladen. – Soviel zu Fairneß und Chancengleichheit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bemerkenswert und auch lobend zu erwähnen ist jedoch, daß erstmals für diese Regierungsvorlage eine Folgekostenrechnung angestellt wurde, so wie es § 14 Bundeshaushaltsgesetz vorsieht. Kritisch hingegen ist, daß diese vorliegende Dienstrechts-Novelle nicht die letzte des heurigen Jahres sein wird, denn für Herbst hat Staatssekretär Ruttenstorfer bereits die 2. Dienstrechts-Novelle angekündigt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man das derzeitige Beamtendienstrecht beurteilt, so muß man feststellen, daß es kasuistisch ist, daß es leistungsfeindlich ist und daß es wiederum ein Flickwerk der Anlaßgesetzgebung ist. Unserer Forderung nach einem einheitlichen Arbeitnehmerrecht wurde nicht Rechnung getragen. Sie bleibt daher weiterhin aufrecht, schon allein deswegen, weil viele öffentlich-rechtliche Betriebe nun in die sogenannte Privatwirtschaft ausgegliedert und privatisiert werden, sodaß man jetzt das Phänomen des beamteten ausgegliederten Bediensteten in privatrechtlichen Betrieben vorfindet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Weiters wird in dieser Regierungsvorlage die Schaffung einer zentralen ärztlichen Begutachtungsstelle beim Bundespensionsamt vorgesehen. Man geht weg von den freiberuflichen Gutachtern und schafft statt dessen einen Überbegutachter. Wieder einmal wählt man den zentralistischen Weg, um den Antragstellern Schikanen und noch größere Hürden aufzubrummen.

In den Erläuterungen selbst wird ausgeführt, daß durch diese Maßnahme die Ruhestandsversetzung um ein Jahr verzögert wird und zirka 45,5 Millionen Schilling pro Jahr an Einsparung bringt.

Und nun zu § 24a des Gehaltsgesetzes. Grundvergütungen werden nun indexiert, sie erhalten eine Wertanpassung. Es kommt zu einer Neubemessung der Naturalwohnungen und der Dienstwohnungen, wenn Beamte in den Ruhestand treten. Eine neuerliche und nochmalige Neubemessung erfolgt nach dem Tod des Beamten, wenn die Hinterbliebenen die Dienstwohnung weiterhin benützen wollen.

Im Abs. 2 wird dann geregelt, daß die Grundvergütung nur bis 35 Prozent des Haushaltseinkommens ansteigen darf, um Härtefälle zu vermeiden.

Herr Minister! Hohes Haus! Mieterhöhungen bis 35 Prozent des Haushaltseinkommens, das heißt, Mieterhöhungen von 100, 200, 300 Prozent und mehr werden von dieser Bundesregierung gewollt, gewünscht und akzeptiert! Das ist ein sozialistischer Anschlag, Herr Minister! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie greifen in die Taschen der beamteten Pensionisten, und zwar wieder einmal durch die Hintertür. Maßnahmen dieser Art ... (Abg. Fuchs: Durch die Vordertür!) Nein, durch die Hintertür. Mietwucher nennt man das, Frau Kollegin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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