Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 217

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Todesstrafe ein Vorbild für weitere internationale Auslieferungsabkommen mit Ländern, die noch immer die Todesstrafe kennen, sein wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Grünen.)

23.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Diese Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstattung wünscht kein Schlußwort.

Wir gelangen zur Abstimmung. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages in 1083 und Zu 1083 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Genehmigungserteilung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die Genehmigung erfolgt mehrheitlich.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen betreffend Ergänzung des Auslieferungsabkommens.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1203 der Beilagen): 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz – 1. Euro-JuBeG (1344 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einem Beitrag des Abgeordneten Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten.

23.18

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Euro-Justiz-Begleitgesetz weist sicherlich einige Vorteile und einige Positiva auf, so die Einführung der Stückaktien ohne Nennwert beziehungsweise den Verzicht auf Gerichtsgebühren und Notariatskosten während der Umstellungsphase. Es hat aber auch einige Nachteile. Darauf möchte ich in aller Kürze hinweisen.

Problematisch scheint mir § 1 zu sein, in dem die Ersetzung des Diskont- und Lombardzinssatzes durch einen Basiszinssatz, den man noch nicht genau kennt und der noch nicht genau definiert ist, vorgesehen ist. Dazu bedarf es einer Verordnungsermächtigung, die im nachhinein wieder abgeändert werden müßte. Ich halte das in der Durchführung und auch rechtspolitisch für problematisch.

Ähnliches gilt für eine Reihe weiterer Bestimmungen wie beispielsweise den § 5. Darin zeigt sich, daß sich die Banken wieder einmal durchgesetzt haben, denn es sind hinsichtlich der Eintragung ins Grundbuch neben Krediten in Euro oder Schilling zwar auch Schweizer-Franken-Kredite erlaubt, nicht aber solche in Yen, Dollar und so weiter. Das ist schlichtweg ein schlechter Kompromiß, dem wir nicht die Zustimmung geben können.

Weitere Bestimmungen zu kritisieren, würde jetzt zu weit führen, da ich leider nicht mehr genug Redezeit habe. Daher kurzum: Wir werden dieser Vorlage nicht die Zustimmung geben, und ich ersuche dafür um Verständnis. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.20


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