Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 38

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Drei Jahre nach der Umsetzung dieser Voraussetzungen ist den Zahnambulatorien gesetzlich die Erbringung aller zahnmedizinischen Leistungen zu gestatten.

Überdies sind Zahnbehandlungen und Zahnersatz nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft als Pflichtleistungen der Krankenversicherung auszugestalten, wobei ein Selbstbehalt des Versicherten vorzusehen ist und Mehrkosten, die für über das Notwendige hinausgehende Leistungen anfallen, vom Versicherten zu tragen sind."

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Meine sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen, daß ich Ihnen den Abänderungsantrag und den Entschließungsantrag bereits gestern im Ausschuß vorgelegt habe, um nicht im Plenum eine Ad-hoc-Entscheidung zu provozieren, sondern Sie in die Lage zu versetzen, über unsere Anträge heute in Ruhe – auch in den Gremien, in den Klubsitzungen – beratschlagen zu können. Ich hoffe, Sie nehmen wenigstens einen der Anträge, den Abänderungsantrag oder den Entschließungsantrag, an. Denn ich glaube, daß diese in der Substanz auch eine Verbesserung für sogenannte Berufskrankheiten bringen, etwa wenn sich Leute der Rettungsdienste und des Roten Kreuzes mit Infektionskrankheiten infizieren und in ihrem angestammten Beruf berufsunfähig werden. Das ist durchaus eine gerechtfertigte Vorstellung von uns Freiheitlichen. Daß der Kritik der Volksanwaltschaft in größerem Umfang nachgekommen werden muß, als Ihre gesetzlichen Maßnahmen vorsehen, die Sie heute verabschieden wollen, ist, so glaube ich, evident.

Ich glaube auch, daß unser Vorschlag für die Zahnambulatorien, der in der Entschließung formuliert ist, ein fairer ist. Auf der einen Seite werden die Zahnambulatorien quasi durch diese Rute im Fenster betreffend vertragslose Zustände und ähnliche Bereiche durchaus in die Lage versetzt, ein vollständiges Angebot zu erbringen, aber auf der anderen Seite wird auch sichergestellt, daß Quersubventionen in diesem Bereich nicht möglich sind. Das heißt, daß die 5 Prozent ambulatoriumsbehandelte Patienten dann nicht von den 95 Prozent Beitragszahlern in einer Versicherung durch Quersubvention mitsubventioniert werden. Das würde, so glaube ich, dem Versicherungsprinzip in Österreich widersprechen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Beide Anträge, sowohl der Entschließungsantrag als auch der Abänderungsantrag, sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

17.23

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Sie können mir glauben, daß ich sehr froh darüber bin, daß die 55. ASVG-Novelle und ihre Begleitgesetze heute noch beschlossen werden können. Denn es ist ein ganzes Bündel von wichtigen Maßnahmen darin enthalten, zu denen die sozialdemokratische Fraktion gleichermaßen wie die Fraktion unseres Regierungspartners und – ich nehme an – auch zumindest teilweise zwei Oppositionsfraktionen steht.

Da ist zum einen das Wochengeld für die freien Dienstnehmerinnen, die jetzt wie selbstversicherte Frauen behandelt werden und ein Wochengeld in der Höhe von 2 760 S bekommen sollen. Wir haben in dieser Sache auch sehr viel Kritik, durchaus auch aus den eigenen Reihen, geerntet. Aber ich glaube, da gibt es für die betroffenen Frauen Gestaltungsmöglichkeiten. Es kann, meine Damen und Herren, nicht so sein, daß jene Frauen, die 38 und 40 Stunden pro Woche arbeiten und viel an Beiträgen einbringen, dann Frauen gegenübergestellt werden, die sehr viel Gestaltungsmöglichkeit haben, die wesentlich weniger einbezahlen und dasselbe Wochengeld bekommen. Das kann es nicht sein, wenngleich ich zu diesem eingeschränkten Wochengeld für die freien Dienstnehmerinnen stehe! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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