Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 84

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Aber unser Antrag wurde abgelehnt. Es gibt jedoch allerdings, so sagt zumindest der Herr Minister, über dieses Thema Verhandlungen zwischen Justiz- und Sozialministerium. Würden wir Sie nicht ständig provozieren, würden wir Sie nicht darauf aufmerksam machen, würden wir nicht an die Öffentlichkeit gehen, würden wir nicht Anfragen und Anträge stellen, dann käme diese neue Regierungsvorlage noch viel später (Abg. Dr. Fekter: Sie sind doch auf den fahrenden Zug aufgesprungen!), es wären wahrscheinlich nicht einmal Verhandlungen im Gange, Frau Abgeordnete Fekter. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieses Strafrechtsänderungsgesetz ist ein kleiner Schritt in unsere Richtung. (Abg. Dr. Fekter: Das haben wir vor zwei Jahren schon initiiert! Da haben Sie noch gar nicht davon gesprochen!) Sehr wichtig ist uns beim Strafrechtsänderungsgesetz vor allem – und in dieser Sache sind wir ganz Ihrer Meinung; hören Sie mir zu! – die schonende Einvernahme von Kindern. Es gibt viele Details, denen wir zustimmen können, nur nicht dem gesamten Gesetz. Aber wir werten es als Erfolg, denn wir haben Sie dazu bewegt. (Abg. Dr. Fekter: Sie haben nie einer Opferschutzbestimmung in letzter Zeit zugestimmt!) Frau Abgeordnete, Sie bewegen sich zum Glück in unsere Richtung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Schieder. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Smolle: Frau Kollegin Fekter! Jetzt müssen Sie tatsächlich berichtigen!)

20.16

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zunächst möchte ich ein paar Bemerkungen zum § 320 machen.

Erstens: Die Neufassung des Abs. 2 des § 320 im Strafgesetzbuch ist nicht so aufzufassen – darüber waren wir uns im Ausschuß alle einig –, daß durch den dritten Punkt Abs. 1 zur Gänze aufgehoben wird, sondern nur insoweit, als der Beschluß des Rates der Europäischen Union durchgeführt wird. (Abg. Jung: Einig waren wir uns nicht!)

Zweitens: Die Befürchtung der Abgeordneten der Grünen, es würde damit indirekt an der Neutralität "herumgebastelt", hat keine reale Grundlage. Die inhaltliche Grundstruktur des § 320, der im wesentlichen ein Nachvollzug von V und XIII des Haager Abkommens ist, vor allem aber auch, Frau Kollegin, der Verfassungsrang des Neutralitätsgesetzes schließen den § 320 Strafgesetzbuch von jenen Instrumenten aus, die geeignet sind, der dauernden Neutralität Österreichs neue Inhalte zu geben. Mit anderen Worten: Jeder Versuch, dem gegenwärtigen Bestand der Rechtsfolge des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs über eine Novellierung des § 320 neuen Gehalt zu geben, würde zu seiner Verfassungswidrigkeit führen.

Drittens: Ich möchte klarstellen – ich sage es selber, damit niemand höhnisch dazwischenrufen muß; ich richte mich damit auch an meinen Kollegen Swoboda, der vor ein paar Tagen diesbezügliche Äußerungen gemacht hat –, daß die Novellierung des § 320 Strafgesetzbuch auch Ausdruck unserer ungebrochenen Überzeugung ist, daß Maßnahmen der Friedensbewahrung und noch mehr der Friedenschaffung der Legitimation durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bedürfen.

Für den Bereich der GASP ist dies durch die eindeutigen Formulierungen des Art. XI Abs. 1, 1. und 3. Spiegelsatz, EU-Vertrag, über jeden Zweifel erhaben klargestellt. Beschlüsse nach Art. 17 im Zusammenhalt mit Art. 23 EU-Vertrag sind mit Sicherheit gemeinschaftswidrig, wenn sie den Prinzipien der Satzung der Vereinten Nationen zuwiderlaufen. Jedes auch nur andeutungsweise In-Frage-Stellen dieser zentralen Kompetenz des UNO-Sicherheitsrates stellt die grundlegende Bedeutung des Gewaltverbotes und damit eine der Grundfesten des ohnedies fraglichen Weltfriedens in Frage. (Zwischenruf des Abg. Jung. )

Meine Damen und Herren! Das sollte meiner Überzeugung nach bei dieser Gelegenheit klargestellt sein.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum § 209 sagen. Es tut mir leid, daß in dieser Hinsicht von seiten unseres Koalitionspartners keine Bereitschaft zur Änderung besteht. Ich


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