Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 107

Schuld der NS-Epoche, meine Damen und Herren. Und in diesem Sinne geht es darum, alle, auch die gesetzlichen Maßnahmen, genau zu justieren, und das soll unser Antrag bewirken, nämlich eine Feinjustierung, weil wir merken, daß gewisse gesetzliche Bestimmungen bestimmte Personen willkürlich von Entschädigungen ausschließen. Das ist das Ziel dieses Antrages und auch der Gedanke, der uns leitet, wenn wir sagen, wir möchten, daß dieser Antrag rasch behandelt wird!

Meine Damen und Herren! Wir finden, daß diese Sache entscheidungsreif ist. Ich gebe Kollegen Kostelka recht, wenn er meint, daß noch einiges mehr ansteht, dessen Lösung vielleicht schwieriger sein wird, aber ich meine, wir sollten, wenn wir einen Teil herausnehmen und erledigen können, dies mutig tun.

In diesem Sinne, glaube ich, ist es wichtig, zu dieser Aufarbeitung zurückzukehren, der Historikerkommission alle Voraussetzungen für ihre Arbeit zu geben und insbesondere dem Nationalfonds – und darin gehe ich auch konform mit Kollegen Kostelka – auch neue Aufgaben zuzusprechen. Selbstverständlich wird darüber auch noch in den Sitzungen des Ausschusses selbst beraten werden.

Ich meine, der Fristsetzungsantrag ist vernünftig, ist richtig, und der Antrag selbst sollte so bald wie möglich hier im Plenum beraten werden, damit wir ihn verabschieden können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abgeordneten Mag. Stoisits und Mag. Posch.)

15.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.55

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovani gospodin predsednik! Poštovane dame i gospodo! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Dr. Kostelka, selbstverständlich haben Sie recht: Jede Frist schafft Ungerechtigkeiten, weil jeder, der die Frist auch nur um einen Tag nicht erfüllt, nicht in den Genuß von Rechten kommt, nicht den Anspruch erhält und sich zumindest, wenn schon nicht als ungerecht behandelt, so doch als nicht behandelt fühlt. Selbstverständlich ist es so! Und diese Gefahr ist auch jedem bewußt, der eine Frist vorschlägt.

Wenn Ihr inhaltliches Argument gegen den Antrag von Dr. Kier jenes ist, daß Sie sagen, wir wollen das nicht übers Knie brechen, denn die Vollziehung des Fonds hat gezeigt, daß auch eine neuerliche Fristfestsetzung, wenn sie auch noch so kurz wäre, dieselben Probleme bringt, dann kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung als Kuratoriumsmitglied und aus vielen Gesprächen, die auch mich dazu motiviert haben, eine identische Forderung aufzustellen, nur sagen, daß es uns, was die Intention des Nationalfonds der Republik Österreich insgesamt angeht, nur recht sein könnte, die Fristen so kurz wie möglich zu halten.

Meine Damen und Herren! Es gibt keine Ansprüche, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Leistung aus dem Nationalfonds. Das ist – und das war ein einstimmiger Beschluß des Nationalrates – eine Geste der Republik gegenüber Verfolgten des Nationalsozialismus. Jene, die die Arbeit des Nationalfonds beobachten und kennen, wissen: Dieser Entschluß, diese Geste – spät, aber doch – zu setzen, ist auf enorm positiven Widerhall gestoßen.

Ich habe vom Herrn Präsidenten, der ja der Präsident des Fonds ist, einmal ein ganz dickes Konvolut von Schreiben, die aus allen Teilen der Welt gekommen sind, und zwar von Menschen, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Fonds kontaktiert wurden, von Schreiben, die als Reaktion an die Geschäftsführung beziehungsweise an den Präsidenten gekommen sind, erhalten. Es ist sehr bewegend, diese Zeilen zu lesen.

Daher, Herr Klubobmann Kostelka, kann es ja nur im Sinne dieser positiven ursprünglichen Intention sein, dann, wenn sich die Aufgabe des Fonds dem Ende zuneigt, so – ich sage das jetzt untechnisch – großzügig wie möglich zu sein. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ich als Voraussetzung, um in den Genuß dieser Geste kommen zu können, eine zehnjährige Wohnsitz


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite