Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 116

hat zwar die rechtmäßige Eigentümerin ihr Grundstück formal zurückbekommen, die Gebietskörperschaften haben aber dafür Sorge getragen, daß diese beraubte, bestohlene Frau keine Freude an ihrem Eigentum hatte.

Man hat ihr quasi als Bosheit öffentliche Nutzungen, Straßennutzungen, quer über dieses vormals arisierte Grundstück trassiert und es für den privaten Gebrauch oder eine private Verwertung unbrauchbar gemacht. Dieser Frau blieb nichts anderes übrig, als das Grundstück in Wien Unter St. Veit, in schönster Wohngegend, um 50 S pro Quadratmeter an die Republik Österreich zu verkaufen.

Nun lese ich in Aussendungen des Wirtschaftsministers, man möchte die öffentlichen Nutzungen aufheben. – Dann ist das Grundstück natürlich mehr wert. Die Republik Österreich will sich das vergönnen, was man der beraubten Eigentümerin verwehrt hat, nämlich ein Grundstück bestmöglich zu Höchstpreisen zu verwerten.

Herr Bundesminister! In aller Form fordere ich Sie auf: Setzen Sie diesen Schritt nicht! Er wäre angesichts der Debatte, die wir derzeit über Arisierungen und über Zwangsarbeit haben – die in diesem Lande auch dringend notwendig ist –, zum Schaden Österreichs. Diesen Schritt zu setzen hieße, das Unrecht der Arisierungen bis in die Gegenwart fortzusetzen und Profit aus einer Liegenschaft zu ziehen, an die die Republik Österreich unter dubiosen Umständen gekommen ist.

Ich fordere Sie auf, hier die öffentliche Verantwortung für die öffentliche Widmung wahrzunehmen und dafür Sorge zu tragen, daß auf dieser Liegenschaft eine Gedenkstätte für Gustav Klimt und seinen Kreis sowie eine Gedenkstätte betreffend Arisierungen in der Bundeshauptstadt und in Österreich eingerichtet werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)

16.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

16.37

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Bei diesen beiden Tagesordnungspunkten, die wir unter einem diskutieren, geht es um zwei Themen. Das eine ist die Novelle des Bundesimmobiliengesetzes, und das zweite ist ein Antrag betreffend Verdacht von Preisabsprachen im Hoch- und Straßenbau. Ich denke, daß beide Punkte eines gemeinsam haben. Es geht in beiden mehr oder minder auch darum, ob und wie öffentliche Auftragsvergaben abgewickelt werden. Wir wissen, daß öffentliche Auftragsvergaben eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung haben und daß sie nebenbei natürlich auch Beschäftigung und Arbeitsplätze sichern.

Wir erleben aber immer wieder, daß es trotz gesetzlicher Grundlagen wie einem Bundesvergabegesetz, Vergabeordnungen oder Vergabenormen immer wieder vorkommt, daß bei Vergaben kriminelle Machenschaften und Preisabsprachen vorkommen, daß illegale Beschäftigung mit im Spiel ist und daß einzelne manche Branchen der Wirtschaft in Schwierigkeiten bringen. Meist leiden daher Betriebe, die sich an die Gesetze halten, unter diesen Situationen. Meist, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, ist bei den anderen Betrieben leider Profitgier das einzige Motiv.

Ich denke daher, daß wir ständig überprüfen müssen, ob die vorhandenen Gesetze ausreichen, wobei klar ist, daß wir Gesetzesbruch in der Wirtschaft wahrscheinlich nie gänzlich ausschließen können. Daher müssen wir wohl die Strafmöglichkeiten so gestalten, daß sie den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen. In wenigen Wochen werden wir hier auch ein Schwarzarbeit-Bekämpfungsgesetz diskutieren. Dann wird es notwendig sein, auch da jene Bestimmungen mit zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes in der Regierungsvorlage enthalten sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß es wichtig und notwendig ist, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge immer auch die Auswirkungen auf die Beschäftigung, insbeson


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