Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 75

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erhöhungen hat Österreich einen absoluten Standortnachteil in Kauf zu nehmen, was die Ansiedlung neuer Betriebe massiv erschwert und Zehntausende Arbeitsplätze gefährdet.

Zehntens: Dazu kommt, daß in der BAO-Novelle und in der Finanzstrafgesetznovelle quasi die Einführung einer fiskalpolitischen Rasterfahndung vorgesehen ist. Es kommt zum gläsernen Steuerzahler.

Es ist nicht so, daß wir Freiheitliche Steuerhinterziehung nicht verhindern wollten, aber: Auf der Strecke bleiben werden die kleinen Steuerzahler, und es wird absolut unerträglich werden, wenn all diese Maßnahmen von Ihnen, den Regierungsparteien, beschlossen werden.

Hohes Haus! Es hätte sich die Notwendigkeit ergeben, viele Abänderungsanträge zu diesem "Strukturanpassungsverhinderungsgesetz 1996" einzubringen. Ich werde mir erlauben, stellvertretend dafür in aller Kürze drei Anträge einzubringen.

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Böhacker, Peter Rosenstingl und Kollegen zur Regierungsvorlage 72 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem unter anderem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, betreffend den Vorsteuerabzug für qualifiziert betrieblich genutzte PKWs und Kombis von Handelsvertretern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, in die Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen folgende vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuggruppe aufzunehmen:

"Personenkraftwägen und Kombinationskraftwägen von Handelsvertretern, die zu mehr als 80 Prozent betrieblich genutzt werden, soferne eine diesbezügliche Gewerbeberechtigung vorliegt und diese auch hauptberuflich ausgeübt wird."

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Ein zweiter Antrag, den ich hiermit einbringe, lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Böhacker und Kollegen zur Regierungsvorlage 72 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem unter anderem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, betreffend Assanierung aufgrund des Stadterneuerungsgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, anläßlich der Vorlage des Strukturanpassungsgesetzes 1996, mit dem unter anderem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, noch folgenden Punkt im Rahmen einer Übergangsbestimmung zu berücksichtigen:

Die §§ 8 Abs. 2 erster Satz und 28 Abs. 3 Z 3 EStG 1988 in der letztgültigen Fassung sollten bis 1. 7. 1996 in Kraft bleiben.

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Ich habe noch einen dritten Antrag einzubringen, und zwar:


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