Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 187

Sie haben auf die Genomanalyse hingewiesen. Ich sehe dort auch Gefahren. Wie Sie auch festgestellt haben, eröffnet sich damit die Gefahr der beruflichen und versicherungsmäßigen Selektion bis hin zur Ausgrenzung, ja zur Eliminierung.

Ebenfalls in Gebrauch sind gentechnische Verfahren bei der vorgeburtlichen Diagnostik. Verschiedene Erbkrankheiten – darauf haben Sie ebenfalls hingewiesen – werden diagnostiziert. In dieser Hinsicht bestehen selbstverständlich auch Probleme. Intensiv geforscht wird an gentechnischen Therapien von Erkrankungen wie der Leukämie. Neuerdings wird von ersten Erfolgen berichtet.

Die Gentechnik darf nicht allein aus ihrer spezifischen Natur heraus als unethisch bewertet werden. Technologie als solche ist wertfrei. Entscheidend ist eigentlich, wie wir damit umgehen (Abg. Ing. Langthaler: Das stimmt doch nicht!), wie wir Menschen sie verwenden und die Anwendungsmöglichkeiten entsprechend einsetzen. Diese müssen natürlich von Fall zu Fall im Hinblick auf ethische Werte beobachtet und geprüft werden.

Genauso wie es unethisch sein kann zu handeln, kann es unethisch sein, nicht zu handeln. Die Anstrengungen, mit Hilfe gentechnischer Methoden die Ernährungssituation in den Entwicklungsländern zu verbessern – zum Beispiel durch Entwicklung von schädlingsresistenten Pflanzen oder von Lebensmitteln mit verbesserter Nährstoffzusammensetzung –, dienen dem Ziel, Leiden zu vermindern.

Beiträge zur Reduktion von Energie- und Rohstoffverbrauch sowie Abfallmengen bei zahlreichen Herstellungsverfahren, Ersatzmöglichkeiten zur Beseitigung von Umweltverschmutzungen oder die Entwicklung von nachhaltigen Anbaumethoden in der Landwirtschaft beinhalten gentechnische Anwendungen zugunsten der Natur. Diese Möglichkeiten nicht zu nützen wäre unethisch – und nicht umgekehrt.

Übrigens verfolgt die Gentechnologie dieselben Ziele, wie sie mit den traditionellen Züchtungsmethoden seit Jahrtausenden angegangen werden. Sie werden nur gezielter, schneller und effizienter erreicht. Natürlich beinhaltet auch Gentechnologie das Potential des Mißbrauchs. (Abg. Ing. Langthaler: Ganz selten, daß man Kartoffeln mit Schneeglöckchen kreuzt!) Das ist gar keine Frage, Frau Abgeordnete. Daher bedarf es eben einer dauernden ethischen Begleitung, welche die Grenzen aufzeigen soll. Verwerfliche Zielsetzungen und gefährliche Anwendungen müssen unmöglich gemacht werden. Der sinnvolle und notwendige Einsatz jedoch soll unsere Unterstützung finden.

Ich möchte nur auf einen Antrag von Frau Dr. Petrovic – 399/A – hinweisen. Sie verlangt, daß § 70 des Gentechnikgesetzes entfallen sollte. Dieser Paragraph besagt, daß der die Genanalyse veranlassende Arzt, wenn zur Beurteilung des Ereignisses einer Genanalyse die Einbeziehung von Verwandten der untersuchten Person erforderlich ist oder wenn anzunehmen ist, daß die ernste Gefahr einer Erkrankung von Verwandten der untersuchten Person besteht, diesen Verwandten raten sollte, eine entsprechende gentechnische Untersuchung durchführen zu lassen. Wenn man das weggibt, dann nimmt man eigentlich auch dem Arzt seine Verantwortung, und das kann es doch nicht sein.

Ich glaube, daß dieser Bericht das Wesentliche beinhaltet. Wir stimmen diesem Bericht zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Langthaler. – Bitte.

21.09

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Leiner und Frau Dr. Pittermann! Ich möchte zu Beginn noch einmal – ich habe es von dieser Stelle aus schon so oft getan – folgendes feststellen: Die Grünen und auch die Umweltorganisationen haben in den letzten Jahren immer wieder zwischen dem Einsatz der Gentechnik in der Medizin und dem Einsatz der Gentechnik im Bereich der Landwirtschaft unterschieden. (Abg. Dr. Nowotny: Früher nicht! Wir hatten noch diese Kämpfe! Früher nicht!)


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