Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 110

Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 abgehakt.

Ich unterbreche nun die Verhandlungen und werde sie um 15 Uhr wiederaufnehmen. Die Verhandlungen sind unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 14.57 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme nun die unterbrochene Verhandlung wieder auf.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 5609/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Ordnungszahl 5609/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich daher.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache auf die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Redezeitbestimmungen aufmerksam: 10 Minuten für den Erstredner, für alle weiteren Redner 5 Minuten. Erklärungen aus dem Kreise der Bundesregierung sollen 10 Minuten nicht übersteigen.

Als Erstredner gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.00

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht leicht, in Zeiten der Strommarktliberalisierung in Europa Wirtschaftsminister in Österreich zu sein und für all die Anpassungen oder nicht erfolgten Anpassungen die politische Verantwortung zu tragen. Herr Minister, das verstehe ich schon! Aber Ihre Anfragebeantwortung betreffend die Verträge zwischen der Verbundgesellschaft und den Illwerken hat noch weitere Fragen aufgeworfen, die ich gerne hier und heute mit Ihnen diskutieren möchte. Ich hoffe, daß Sie in der Lage sind, einigermaßen umfassend zu antworten.

Es ist doch bemerkenswert, wenn Sie in Ihrer Antwort zu Punkt 8 der Anfrage feststellen, daß mit Eintritt der Liberalisierung des europäischen Strommarktes ein erheblicher Preisverfall bei elektrischer Energie eingetreten ist und daß sich damit kein im europäischen Wettbewerb stehender Großerzeuger, der nunmehr allen Marktbedingungen unterworfen ist, auf geschützte Preise berufen kann. Deshalb wenden Sie in diesem Zusammenhang bei den Verträgen mit den Illwerken die Härteklausel an.

Sie sagen: Es ist heute ein Strompreis von maximal einem Drittel jenes Preises zu erzielen, den der Verbund den Illwerken zu bezahlen hat. Umgerechnet bedeutet das, daß auf dem internationalen Strommarkt in etwa ein Preis von 30 Groschen pro Kilowattstunde zu erzielen ist. So weit, so gut.

Herr Bundesminister! Nun stellen Sie aber fest, daß Strom europaweit äußerst billig zu bekommen ist, und gleichzeitig stehen wir vor der Situation, daß durch das ElWOG, das ja in Ihrem Ministerium das Licht der Welt erblickt hat, alle österreichischen Tarifnehmer von dieser Strommarktliberalisierung beziehungsweise von der Möglichkeit, durch diese Strommarktliberalisierung auch tatsächlich zu profitieren, sprich in Zukunft eine niedrige Stromrechnung zu bezahlen, ausgeschlossen werden. Ihr Gesetz schließt die österreichischen Bürger expressis verbis von der Teilnahme am liberalisierten Strommarkt aus und verpflichtet durch den § 69 die Landesversorger, den extrem teuren Strom beim Verbund einzukaufen. Dieser § 69 ist unter Umständen sogar EU-widrig.


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