Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 116

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (fortsetzend): ... auf Basis des preislich festgelegten Liefervertrages fixiert hat und die zu erwartende Dividende die Grundlage für die Kauffinanzierung dargestellt hat.

Und genau das ist das Problem, Herr Bundesminister!

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bitte, den Schlußsatz zu Ende zu bringen!

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (fortsetzend): Genauso sind die Ergebnisse der österreichischen Wirtschaftspolitik, aber auch die Ergebnisse des österreichischen Proporzsystems, mit dem Sie in Wirklichkeit nicht die Anliegen der österreichischen Bevölkerung vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Bundesminister Dr. Farnleitner. – Bitte.

15.25

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn ich nach den von mir gelernten logischen Denkfolgen summieren dürfte, dann hat Herr Abgeordneter Nußbaumer in seinem ersten Satz gesagt: Das Land Vorarlberg muß weiter das Recht haben, Strom um 1,10 S zu produzieren, und der Verbund muß ihn kaufen und den Konsumenten zu einem vernünftigen Preis liefern, damit auch Herr Abgeordneter Schweitzer recht hat.

Das ist eine Formel, die ich so nicht sehen kann, daher seien zwei, drei Dinge zu Beginn festgestellt.

Zum ersten: Die Illwerke haben einen Vertrag mit der Verbundgesellschaft. Die Verbundgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, in der nicht der 51-Prozent-Eigentümer das Unternehmen führt, sondern ein Vorstand, der dem Aufsichtsrat direkt verantwortlich ist. Es ist völlig klar, daß es in einem Szenario der europäischen Preislandschaft, in dem im Jahre 1988, als die Verträge geschlossen wurden, die Wirtschaftsforscher auch Österreichs Energieknappheit und stark steigende Preise vorausgesagt haben, unter dem Titel "Versorgungssicherheit" viele Dinge gab – von den Erdgasverträgen angefangen bis hin zum Illwerke-Vertrag.

Jetzt gibt es, auch ohne den vorhersehbaren Druck, in all diesen Verträgen bis Nagymaros notwendigerweise Klauseln, Härteklauseln genannt, daß bei wesentlicher Änderung der Marktverhältnisse über Dinge geredet werden kann. Sonst hätte man keine Schiedsklausel vorgesehen. Worüber hätte man sonst reden sollen? Daß sie den Strom liefern, den sie zugesagt haben, davon gehe ich aus. – Das ist die erste Feststellung.

Zweite Feststellung: Es hat im Vorstand der Verbundgesellschaft von Beginn an Diskussionen gegeben, daß sich diese Gesellschaft, die als einzige österreichische Stromgesellschaft zu 80 bis 90 Prozent von der Liberalisierung betroffen wird, im Sourcing ihrer Zulieferung um Preise kümmern muß, die derart sind, damit sie nicht in Verlustsituationen kommt. Deshalb haben wir im Gesetz festgelegt: Der Vertrag gilt weiter, die Härteklausel ist normales Recht.

Der Vorstand hat versucht, in Gespräche zu kommen, und es ist weder von mir noch von irgendeinem anderen hier zu verantworten, daß der Vorstand zu der Auffassung gekommen ist – in Österreich wenden Firmen untereinander eine Menge von Facetten bei Zahlungsusancen an; es würde mich wundern, wenn das Ihre frühere Firma nicht gemacht hätte –, über Zahlungsdruck zu versuchen, Gespräche herbeizuführen.

Nun ist dieser Druck von der Verbundgesellschaft ausgeübt worden. Ich wurde vom Land alarmiert und habe – das hat mit Ihrer Anfrage wirklich nichts zu tun – dem Verbundvorstand


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