Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 154

gestimmt, unter anderem auch Österreich und alle EU-Länder, bedauerlicherweise sind sieben Staaten, aber sieben wichtige Staaten, unter anderem die Vereinigten Staaten von Amerika, dagegen.

Zur Ratifikation dieses Internationalen Strafgerichtshofes bräuchte es 66 Länder, wobei sichergestellt werden muß, daß die Unabhängigkeit des Gerichtes und auch des Anklägers gewahrt ist, und dafür wäre die Teilnahme der USA vor allem in der vorbereitenden Kommission unabdingbar und von großer Bedeutung, vor allem deshalb, weil 50 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erstmals die historische Chance bestünde, eine wirksame Institution zu deren Durchsetzung zu schaffen und damit eine strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchzusetzen.

Es hat bereits erste derartige Tribunale gegeben: 1945 beim Nürnberger Prozeß, 1991 in Jugoslawien das Tribunal von Den Haag, und 1994 betreffend Ruanda das Tribunal in Arusha. Trotzdem wäre statt dieser Ad-hoc-Tribunale ein ständiges internationales Tribunal besser, vor dem sich die Staatenwelt fürchtet, vor dem sich vor allem die Täter fürchten, welches die Sicherheit der Opfer gewährleistet und das Ziel hat, unmenschliche Gewalt in kriegerischen Auseinandersetzungen zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Berichterstatterinnen wünschen kein Schlußwort. Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte Sie, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen und die Beratungen mit den Mitarbeitern vielleicht nach der Abstimmung fortzusetzen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1821 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Für den Fall der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist stimmeneinhellig angenommen. (E 181.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 1822 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Sofern Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist gleichfalls einhellig erfolgt. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1822 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt gleichfalls einhellig. Der Antrag ist damit angenommen. (E 182.)

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 1825 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Sofern Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um entsprechendes Zeichen. – Das ist einhellig erfolgt. Der Antrag ist damit auch angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1825 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist gleichfalls einhellig erfolgt. Somit ist auch dieser Antrag angenommen. (E 183.)


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