Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 210

in der Prüfung reproduziert werden muß und dann, wenn die Prüfung erledigt ist, wieder vergessen werden kann.

Mir liegt durchaus daran, die dynamischen Fähigkeiten junger Leuten zu entdecken und zu entwickeln, weil sich Menschen, die diese Fähigkeiten entwickelt haben, im späteren Berufsleben wahrscheinlich besser durchschlagen können als solche, die lexikales Wissen angehäuft haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens der Berichterstatter ist nicht verlangt worden.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die einzelnen Anträge getrennt durchgeführt wird.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1797 der Beilagen.

Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben dazu einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die Teile, die den Abänderungsantrag betreffen, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen bezieht sich auf die Streichung der Ziffern 7 und 10.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist abgelehnt.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über die beantragte Änderung in der Ziffernbezeichnung.

Wir stimmen sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes ab.

Wer dem zustimmt, möge eine Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen.

Wir stimmen jetzt über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes ab.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dies ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Das geschieht gleichfalls mehrheitlich. Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1798 der Beilagen.

Der Entwurf, der vorliegt, betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, fällt daher unter Artikel 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz und kann nur mit qualifiziertem Quorum hinsichtlich Anwesenheit und Beschlußfassung beschlossen werden.

Ich stelle zunächst fest, daß das für die Abstimmung erforderliche Anwesenheitsquorum gegeben ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen worden, wobei ausdrücklich das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit festzustellen ist.


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