Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 256

Wird diese Trauerarbeit aber nicht geleistet oder wird sie unterdrückt – unter anderem auch durch Aussagen von Außenstehenden, die Betroffenen sollen es nicht so schwer nehmen, die Frau werde ohnehin wieder schwanger und so weiter –, so entsteht für die Betroffenen eine ungeheure Belastung, und zwar auch für nachfolgende Schwangerschaften. Diese sind dann von Unsicherheit und Angst geprägt.

Daher freue ich mich doppelt über die breite Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung als ersten Schritt zur Enttabuisierung dieses Themas. Den trauernden Eltern wird durch die urkundliche Namensgebung des toten Kindes signalisiert, daß die Gesellschaft ihre Trauer als tiefe und notwendige Arbeit zur Bewältigung der Totgeburt anerkennt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

1.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Bundesminister Mag. Schlögl. – Bitte, Herr Bundesminister.

1.09

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich unterstütze all diese Initiativen, und ich glaube, daß sie sehr wichtig sind.

Ich möchte hier, zumindest für das Protokoll – wenn nicht zu Ihnen, Frau Abgeordnete
Stoisits –, sagen, daß das Innenministerium keine negative Beantwortung der diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage gegeben, sondern sehr wohl eine Prüfung dieser Gesetzesmaterie zugesagt hat. Die heutige gemeinsame Willensbildung im Parlament ist unter anderem aufgrund dieser parlamentarischen Anfrage und der vorangegangenen Willensbildung hier im Hohen Haus, aber auch aufgrund der entsprechenden Arbeiten im Innenministerium zustande gekommen.

Das heißt, daß auch das Innenministerium seinen Teil dazu beigetragen hat, daß es heute zu dieser in Übereinstimmung getroffenen wichtigen Entscheidung kommt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.10

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist kein spektakuläres Gesetz, es dient aber jenen Müttern beziehungsweise Eltern, die sich monatelang auf ein Kind vorbereitet und dem Kind einen Namen gegeben haben.

Bei einer Totgeburt war es bis jetzt so, daß dieses Kind nur in das Sterbebuch eingetragen werden konnte. Jetzt kann diesem Kind ein Name gegeben werden. Es soll den Eltern damit einfach geholfen werden, diesen schweren Schicksalsschlag besser aufarbeiten zu können.

Mir geht es im besonderen darum, daß die Freiwilligkeit und nicht die Verpflichtung begründet wird und daß den Bedenken des Justizministeriums, daß daraus Erbschaftsrechte abgeleitet werden könnten, entsprechend Rechnung getragen wurde. Das ist nicht der Fall.

Der Volkspartei ist es selbstverständlich ein Anliegen, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

1.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Schließlich ist noch Herr Abgeordneter Dr. Kier zu Wort gemeldet. Restredezeit Ihres Klubs: 9 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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