Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 157

schutz gegenüber zur Kenntnis nehmen. Es tut mir wirklich weh, Ihnen zuhören zu müssen, was Sie in Sachen Tierschutz verzapfen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie müßten eigentlich wissen, daß aufgrund dieser Rechtszersplitterung im Tierschutz die Tiere in den Ländern einen unterschiedlichen Stellenwert haben, daß ein Tier unterschiedlich behandelt wird, je nachdem, ob es in Salzburg, im Burgenland oder in Tirol lebt. Sie müßten wissen, daß die Tiere aufgrund dieses unterschiedlichen Stellenwerts und dieser unterschiedlichen Tierschutzstandards ungleich gehalten werden. (Abg. Schwarzenberger: Das haben wir bei der Bauordnung auch!) So hat zum Beispiel ein Hund oder eine Katze je nach Bundesland einen unterschiedlichen Stellenwert. Ironisch betrachtet müßte man sagen: Ein Hund oder eine Katze soll sich vor dieser ÖVP hüten, ein Tier soll sich davor hüten, einen Herrn in einem Bundesland zu bekommen, das einen schlechteren Tierschutz hat als ein anderes Bundesland. (Abg. Schwarzenberger: Hunde und Katzen müssen sich nur vor den Tierärzten hüten, denn von denen werden sie gequält!)

Das ist tatsächlich durch nichts zu begründen und auch in keiner Weise zu verstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Die Tierschützer werden Ihnen die Antwort darauf geben. Spätestens bei den nächsten Wahlen werden sie Ihnen die Antwort geben. Glauben Sie mir das! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch bezeichnend, daß ein großes Land wie Deutschland ein Bundestierschutzgesetz hat und mit lediglich acht Verordnungen auskommt, in denen die unterschiedlichen Bereiche geregelt werden. Es ist also die starre Haltung innerhalb der ÖVP durch nichts zu begründen. Sogar die föderalistische Schweiz hat nur ein Bundestierschutzgesetz und eine Verordnung, in der die verschiedenen Haltungsformen genau geregelt werden. (Abg. Zweytick: Warum nicht?) Das heißt, dort gibt es in den unterschiedlichen Kantonen gleiche Standards – gleiche Standards für alle Tiere, was auch richtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund glauben wir Freiheitlichen, daß ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ein Gebot der Stunde ist. Wir wollen und werden nicht weiterhin zusehen, wie zirka 460 000 Unterzeichner und zirka 300 000 Unterzeichner im nachhinein, also über 760 000 Leute, die für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz eingetreten sind, weiterhin an der Nase herumgeführt werden!

Aus diesem Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir Freiheitlichen diesen Fristsetzungsantrag eingebracht, in dem wir den Nationalrat auffordern, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über die Vorlage 171 der Beilagen, Volksbegehren zur Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes, eine Frist bis zum 12. Juli 1999 zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Sicht von uns Freiheitlichen ist es höchste Zeit, die hinter diesem Volksbegehren stehende Intention noch vor Ablauf dieser Gesetzgebungsperiode mit einer Erledigung im Plenum zu würdigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesem Antrag ist nichts hinzuzufügen. Es ist jetzt Zeit, noch in dieser Gesetzgebungsperiode Farbe zu bekennen. Es wird sehr interessant sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu sehen, wer sich wirklich für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz einsetzt und wer lediglich versucht, die Tierschützer zu vertrösten und weiterhin an der Nase herumzuführen. (Abg. Zweytick: Mit der Sache, mit dem Thema hat das überhaupt nichts zu tun! Das ist nur Polemik! Pure Polemik!) Wir werden uns diese Abstimmung sehr genau anschauen, Herr Zweytick! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Parfuss. Frau Abgeordnete, Sie haben eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

18.21

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Dr. Salzl, Sie haben in vielem recht, aber die Schelte in unsere Richtung möchte ich vehement


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