Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 55

"2a. Im § 8 Abs. 1 wird die Zeile

,Umsatzsteuer69,05018,57712,373‘

durch die Zeile

,Umsatzsteuer69,05218,57712,371‘

ersetzt.

2b. § 15 Abs. 4 lautet:

,(4) Das Entgelt im Sinne des Abs. 3 Z 2 ist nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 zu bemessen. Nicht zum Entgelt gehören die Umsatzsteuer, das tatsächlich bezahlte Bedienungsgeld, soweit es 12 vH des speiseeis- bzw. getränkesteuerpflichtigen Restaurationsumsatzes exkl. Umsatzsteuer nicht übersteigt, und die Getränkesteuer. Soweit bei Restaurationsumsätzen eine Berücksichtigung von Bedienungsgeld nicht möglich ist, weil die Entlohnung des Personals nicht über ein Bedienungsgeld erfolgt, sind von dieser Bemessungsgrundlage 12 vH des speiseeis- bzw. getränkesteuerpflichtigen Restaurationsumsatzes exkl. Umsatzsteuer abzuziehen.‘"

8. In Artikel XXIV lautet die Z 4:

"4. Nach dem § 23 Abs. 3f wird folgender Abs. 3g eingefügt:

,(3g) § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1999 tritt mit 1. Jänner 1999, § 6 Abs. 1 Z 1, § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 4 und § 21a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Die Leistung der Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden gemäß § 11 Abs. 1 ist ehestmöglich auf die Berechnung der Ertragsanteile gemäß § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1999 umzustellen.‘"

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Helmut Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.34

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Professor Nowotny, ich weiß nicht, ob Sie sich im Lob Ihres eigenen Werkes nicht ein bißchen überstiegen haben. Sie waren nahe daran, von einem Markstein der europäischen Finanzgeschichte zu sprechen, und das ist doch ein bißchen dick aufgetragen. (Abg. Dr. Nowotny: Nur habe ich es nicht getan!)

Sie bezeichnen es als Reformwerk. Ich mache Ihnen jetzt einen Vorschlag: Wir beide lesen nach, was im "Brockhaus" zum Begriff "Reform" steht. Solche Wortspiele sind ja ganz interessant.

Der "Brockhaus" sagt uns, daß eine Reform eine planmäßige Umgestaltung, Verbesserung und Neuordnung des Bestehenden ist. "Brockhaus" läßt uns weiter wissen, daß staatliche Reformpolitik in der Regel das Ziel hat, ein bestehendes politisches System an politische oder gesellschaftliche Veränderungen anzupassen.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Genau das ist aber leider mit dem von Nowotny so gerühmten Reformwerk nicht geschehen. Selbstverständlich handelt es sich um eine Tarifkorrektur, die zu einer Steigerung der privaten Nettoeinkommen führt – das ist ja gar keine Frage! –, jedoch um eine Tarifkorrektur, die nur einen Teil der kalten Progression weitergibt, wenn man die Belastung der Masseneinkommen in den letzten zehn Jahren verfolgt.


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