Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 58

Ich meine, daß man nach der Steuerreformkommission, der es verboten war, über Ausgabeneinsparungen nachzudenken, eine Ausgabenreformkommission einsetzen sollte. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich bringe daher den Entschließungsantrag betreffend Einsetzung einer Ausgabenreformkommission ein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Peter! Dieser Entschließungsantrag liegt dem Präsidium nicht vor. Ich kann daher die Ordnungsgemäßheit der Einbringung nicht kontrollieren. Ich bitte, sogleich den Antrag vorzulegen. Setzen Sie fort, bitte!

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (fortsetzend): Danke.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und PartnerInnen betreffend Einsetzung einer Ausgabenreformkommission

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehebaldigst, spätestens aber bis zum 1. September 1999 eine Ausgabenreformkommission einzusetzen. Diese soll aus Steuer- und Budgetexperten sowie Experten des Verwaltungsmanagements bestehen. Die Kommission soll Vorschläge zu folgenden Themenbereichen erarbeiten:

Senkung der Ausgaben des Bundes, um bis zum Jahr 2005 die Abgabenquote auf das Niveau der beginnenden neunziger Jahre zurückführen zu können.

Schaffung von budgetären Spielräumen, um eine substantielle Entlastung des Faktors Arbeit zu ermöglichen.

Einarbeitung und Weiterentwicklung der Ergebnisse der Steuerreformkommission als Voraussetzung für eine Neuordnung der staatlichen Einnahmen in den nächsten fünf Jahren."

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Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Bundesminister! Es geht einfach darum zu verstehen, daß dieses Land Österreich funktioniert. Es ist nicht selbstverständlich, daß ein Land eine funktionierende Verwaltung hat. Aber Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, zu welchen Kosten dieses Land funktioniert. Der Drittvergleich bezüglich des Anteils der öffentlich Bediensteten an den Beschäftigten beträgt nun einmal 22 je 100 in Österreich, 16 je 100 in Bayern und 11 je 100 in der Schweiz. Dabei sind immer Länder, Bund und Kantone drittvergleichsfähig zusammengefaßt. Sie müssen doch einmal den Mut haben zu hinterfragen, warum die wirklich gute Leistung der Verwaltung, die sie erbringt, so viel kostet.

Wir können uns auch folgende Fragen stellen: Warum kosten Transfers in ihrer nicht sozialen Staffelung so viel? Welche Möglichkeiten gibt es, Förderungen einzuschränken, wenn man über eine Senkung der Ausgaben auch eine Senkung des Steuerniveaus erreicht und damit den Menschen mehr reale Kaufkraft, mehr Nettokaufkraft gibt? – Sie tun das ja mit Ihrer Tarifsenkung, aber eben nur zum Teil und erreichen nicht annähernd das, was möglich wäre.

Die gesamte Gesetzesvorlage im Detail durchzugehen, erlaubt weder die Zeit, noch ist es sinnvoll. Dennoch wenige Punkte:

Die Tarifkorrektur habe ich angesprochen; sie müßte eigentlich mit der Familienreform in der Größenordnung von rund 42 Milliarden Schilling liegen, wenn Sie die Belastung der Masseneinkommen auf jenes Niveau zurückführen wollten, das Sie prozentmäßig im Jahre 1990 hatten. Natürlich wird auch diese Reform mit 17 beziehungsweise 12 Milliarden kaufkraftstärkend wir


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