Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 110

37. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1793 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Überweisungen (Überweisungsgesetz) und ein Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) erlassen und mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (1894 der Beilagen)

38. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (1895 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zu den Punkten 36 bis 38 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung. Wir treten daher in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als erster Debattenredner Herr Abgeordneter Mag. Trattner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.19

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Behandlung der Regierungsvorlage 1770: Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen. Wir von der frei-heitlichen Fraktion werden dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben.

Wir haben uns bei der letzten Ausschußsitzung intensiv darüber unterhalten. Es geht darum, daß der Bund einmal feststellen muß, welches unnotwendige sogenannte Betriebsvermögen er im Bestand hat. Wir erleben es immer wieder: Wir bekommen Regierungsvorlagen, wir erfahren, irgendwelche Liegenschaften werden verkauft. Aber man weiß im Grunde genommen nicht, welches Potential da vorhanden ist.

Ich meine, für eine künftige Budgetplanung, für eine künftige Veräußerungs-beziehungsweise Privatisierungsplanung wäre es dringend notwendig, den Umfang des nicht notwendigen Betriebsvermögens festzustellen und es bestmöglich zu veräußern, damit man eben für die nächste Zeit planen kann und auch ein gewisses Pouvoir, einen Spielraum für künftige steuerliche Maßnahmen hat.

Der zweite Bereich betrifft das Finalitätsgesetz, und dabei geht es um unsere derzeitigen Gebräuchlichkeiten bei Inlandsüberweisungen beziehungsweise Kontoüberziehungen.

Es gibt in Österreich nach wie vor ein sogenanntes politisches Bankenkartell. Das wird nicht nur seitens der Oppositionsparteien kritisiert, sondern auch seitens der EU-Kommission. Es gibt auch ein anhängiges Verfahren gegenüber den Banken bezüglich Zinsabsprachen, Konditionenabsprachen, Spesenabsprachen. Gerade in diesem Bereich sollte man einmal dahin gehend einwirken, daß zumindest Überweisungen innerhalb Österreichs nicht länger dauern dürfen als zwischen Österreich und Deutschland beziehungweise den anderen EU-Staaten.

Mittlerweile ist es so, daß Überweisungen von Österreich in andere EU-Staaten zwischen zwei und drei Tagen dauern, daß aber Überweisungen innerhalb Österreichs, innerhalb Wiens, vier Tage dauern, und wenn ein Wochenende dazwischen ist, sogar sieben Tage.

Ich verstehe nicht, daß die Kollegen der Arbeiterkammer dagegen nichts unternehmen. Sie haben das in einer Studie beziehungsweise Untersuchung festgestellt und kritisiert, und ich meine, seitens der Arbeiterkammer wäre es dringend notwendig, mit dem Finanzministerium


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