Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 220

Der zweite Punkt, den ich zu diesem schönen Dreierpaket erwähnen möchte, das das Euro-Währungsangabengesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Markenrechts-Novelle enthält, betrifft das Patentanwaltsgesetz: Ich möchte nur ankündigen, daß ein neues Patentanwaltsgesetz kommt. Es ist hier ein Entschließungsantrag eingebracht worden, damit auch die Mitglieder der Patentanwaltskammer eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung von Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall von Krankheit haben, welche die Voraussetzungen des § 5 GSVG erfüllt.

Interessant ist die Markenrechts-Novelle. Denn das TRIPS-Abkommen besteht schon wesentlich länger, wir haben aber erst jetzt die dementsprechenden elektronischen Voraussetzungen dafür, daß wir diesem Abkommen beitreten und auch bei diesem TRIPS-Abkommen mitsprechen können.

Es sind dies drei Gesetze, die notwendig sind, und ich glaube, daß das Euro-Währungsangabengesetz mit seinen Ausnahmen für Klein- und Mittelbetriebe und mit seiner einfachen Handhabung auch den Bürgern dieses Landes hilft. (Beifall bei der ÖVP.)

21.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Helmut Peter. – Bitte.

21.30

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In meinen Händen halte ich 27 eng bedruckte Seiten mit Verwaltungvereinfachungen, wie man Dinge einfach lösen kann. – Das ist ein Weg vom Ordnungsstaat zum Leistungsstaat; und das ist genau der Weg, den die Bundesregierung beschreiten sollte! Sie geht ihn auch hurtig weiter. Ich befürchte nur, die 6 700 Seiten Gesetze des Jahres 1998 werden im Jahre 1999 durch 7 500 Seiten Gesetze ersetzt werden. Dann werden wieder alle darüber jammern, daß wir so viele Gesetze haben! (Abg. Dr. Graf: Herr Kollege Peter! Sie mißverstehen das! Das ist moderne Arbeitsplatzbeschaffung!) Dieses Gesetz kostet immerhin 40 Millionen Schilling. Ich glaube, daß man damit eine Menge Arbeitsplätze schaffen könnte!

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Herr Bundesminister hat dieses Gesetz, tapfer wie er ist, im Ausschuß verteidigt, und er muß es auch verteidigen. Offensichtlich ist es vor dem EU-Beitritt irgend jemandem versprochen worden, also muß es sein. Es ist dies ein "psychologischer Flankenschutz", hat uns der Herr Bundesminister wissen lassen. Ich weiß zwar nicht, wessen psychologische Flanke damit geschützt werden soll, aber offensichtlich ist es auch ein Schutz für Unternehmer. Erstaunlich dabei ist: Wenn es ein Schutz für Unternehmer ist, dann offensichtlich nur für die großen, denn die kleinen müssen ohnehin nicht auspreisen, weil die ja unter der Grenze liegen.

Insgesamt zusammengefaßt: Das ganze Gesetz ist wirklich ein verzichtbarer Holler! (Beifall beim Liberalen Forum.) Es macht all diejenigen unglaubwürdig, die darüber reden, wie wir die Gesetzesflut stoppen können, zum Beispiel Kollegin Cordula Frieser von der Volkspartei, die jetzt gar nicht anwesend ist. Es macht alle unglaubwürdig, die meinen, man solle weniger Gesetze beschließen.

Dabei wäre es so einfach! Man hätte sich nur drei Fragen stellen müssen. Die erste Frage wäre gewesen: Darf der Staat das regeln? Die zweite Frage wäre gewesen: Muß der Staat das regeln? Und die dritte Frage wäre gewesen: Kann das, wenn er es darf und muß, so geregelt werden, daß für die einzelnen BürgerInnen ein größtmöglicher Freiraum weiterhin erhalten bleibt? – Aber da der Staat es nicht regeln darf und auch nicht muß, ist das Ganze wirklich leider überflüssig. Sie machen einen großen Fehler. Sie werden das beschließen und dann wieder wortreich verteidigen.

Das Markenschutzgesetz enthält meines Erachtens eine positive Entwicklung. Wir werden dem zustimmen. Ich halte hiermit fest –, gegen die Zwischenrufe des Kollegen Lukesch –, daß im "Weißen Rössl" die Preise nicht in D-Mark ausgezeichnet sind. Wenn du das noch einmal behauptest, mache ich eine tatsächliche Berichtigung! Komm, und schau es dir an! (Abg. Dr. Lu


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