Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 262

Weiters gibt es die Rede des Kollegen Gaál, der hier einen Eiertanz aufführt und wörtlich sagt: Hier gibt es einen Erklärungsbedarf des Bundesministers; er hat etwas am Ministerrat vorbeigeschwindelt.

Wenn das kein politisches Delikt ist, und wenn es da keine politische Verantwortung gibt, für welche ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden soll, dann frage ich Sie: Wofür gibt es dann Untersuchungsausschüsse? – Um zu untersuchen, ob sich das als richtig oder falsch herausstellen wird, gibt es in unserer Geschäftsordnung gemäß § 33 das Instrument des Untersuchungsausschusses! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Wäre ich Bundesminister Fasslabend, dann würde ich an meine eigene Fraktion herantreten und sagen: Ich bestehe darauf, daß aufgrund dieser Vorwürfe ein Untersuchungsausschuß eingesetzt wird! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Herr Kollege Maitz! Wenn Sie glauben, daß ein Gewirr aus Zitaten ein Persilschein ist und daß Sie die unabhängige Justiz einsetzen können, um politische Verfehlungen aufzudecken, dann irren Sie ganz gewaltig!

Ich glaube, dieses Parlament sollte sich darauf besinnen, daß Untersuchungsausschüsse dazu dienen, politische Vorwürfe und politische Verfehlungen zu klären, und nicht die Justiz. – Die Rede des Herrn Scheibner kann ich so gesehen nicht verstehen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Frag Moser, dann weißt du es!)

0.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt noch Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort. – Bitte.

0.12

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Immer, wenn in den Reihen der ÖVP so eine extreme Unruhe Einkehr hält, dann ist das für mich ein ganz untrügliches Zeichen dafür, daß das christliche Gewissen offenbar ziemlich belastet ist und daß Sie offenbar einer sehr unruhigen Nacht entgegengehen. (Abg. Dr. Höchtl: Halluzinationen!)

Rechtlich, Herr Maitz, ist die Sache eindeutig, und diesen anonymen, namenlosen Spitzenjuristen, die Sie hier mit gutem Grund offenbar nicht namentlich nennen konnten, ist offenbar eine ganz entscheidende Rechtsgrundlage so irgendwie entgangen, nämlich der österreichische EU-Beitritt und die Geltung des europäischen Rechts in Österreich. Das ist in dieser Frage eindeutig – es muß ja eindeutig sein! –, denn wirkliche Spitzenjuristen denken sich in der Regel etwas, bevor sie Normen erlassen.

Wäre es so, daß Sie § 5 betreffend die Kriegsmaterial-Exportbestimmungen so einfach umgehen könnten, indem Sie an eine inländische Firma veräußern, dann würde das doch jeder tun! Doch davon wußte der Herr Bundeskanzler nichts, davon wußte auch der Innenminister nichts, weil der Herr Landesverteidigungsminister es an ihnen vorbeigeschwindelt hat. Oder wir können auch sagen: Er hat wirtschaftlich ein ganz anderes Geschäft vorgetäuscht, nämlich eine Veräußerung an einen Inländer.

In Wahrheit wußte der Verteidigungsminister immer, daß ein Schweizer diese Waffen kauft, und dann ist die europäische Rechtslage eindeutig. Dann besagt nämlich die Zollkodex-Durchführungsverordnung, die Ihren namenlosen Spitzenjuristen offenbar in ihrer Existenz entgangen ist, folgendes: Wenn der Zwischenhändler außerhalb der EU angesiedelt ist, dann bleibt der Exporteur immer der, der Mitglied der EU ist. – Das heißt: In diesem Fall ist es sonnenklar und eindeutig, und daran ist nicht zu rütteln: Fasslabend war der Exporteur! Es wäre seine Rechtspflicht gewesen, § 5 einzuhalten, das heißt, die Bundesregierung damit zu befassen und nicht lediglich einzelne Ressorts. (Abg. Dr. Maitz: Sie kennen den Artikel 223?)

Das ist eine glatte Umgehung, Herr Maitz! Bei jedem Privaten würden Sie sagen: Recht gebrochen, Rechtsordnung umgangen! – Das ist ein glattes Täuschungs- und Umgehungsgeschäft!


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